Umgehung der Herkunftskennzeichnung bei Rindfleisch
- 16.02.2007
- News
- Redaktion
Frisches Rindfleisch wird in Discountern häufig ohne Herkunftsangabe angeboten. Umgangen wird die Kennzeichnung durch den oft unscheinbaren Hinweis „küchenfertig zubereitet“ und eine Zutatenliste. So verarbeitete Ware darf ohne Herkunftskennzeichnung auf den Markt gebracht werden.
Die Verbraucherzentrale Hessen stellte im Dezember 2006 bei einer Überprüfung von Lebensmittelmärkten fest, dass bei rund 90% der „küchenfertig zubereiteten“ Rindfleisch-Angebote der Discounter die Herkunft im Dunkeln blieb. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Hersteller mit dem Verarbeitungsschritt die Kennzeichnungspflicht der Herkunft nach der Rindfleischetikettierungsverordnung umgehen. Diese gilt seit der BSE-Krise für unverarbeitetes Rindfleisch in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Begutachtet wurden im Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen 111 abgepackte frische Rindfleischangebote aus elf Geschäften in Frankfurt und Darmstadt (sechs Supermärkte, fünf Discounter). Nur in den Discountern fanden die Verbraucherschützer bei über Dreiviertel (16 von 21) der Angebote „küchenfertig zubereitetes“ Rindfleisch. Davon trugen nur zwei eine Herkunftsangabe.
Weitere Informationen www.verbraucher.de/ernaehrung (16.02.07)