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  • 4. Diskursrunde Grüne Gentechnik


Kann und soll Deutschland angesichts internationaler Abkommen, Arbeitsteilung und Warenströme auf die Grüne Gentechnik verzichten? Unter welchen Bedingungen könnte eine Koexistenz der verschiedenen Produktionsformen gewährleistet werden? Sind Importe von gentechnisch veränderten Agrarprodukten, Lebens- und Futtermitteln nach Deutschland und in die EU zu verhindern? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der vierten Runde des Diskurses Grüne Gentechnik des Bundesverbraucherministeriums am 25. und 26. Juni in Mayschoß bei Bonn.

Wegen internationaler Verträge und Abkommen wäre nach Ansicht von Christoph Walter Herrmann, Universität Bayreuth, ein Importverbot für Ernteprodukte aus zugelassenen GVO (gentechnisch veränderte Organismen) in Deutschland und Europa nur schwer durchzuhalten. Nach dem Welthandelsabkommen (WTO) könne ein Import gentechnisch veränderter Lebensmittel in die EU im Streitfall nur bei einem wissenschaftlich begründeten Nachweis schwerwiegender gesundheitlicher Bedenken unterbunden werden. Die Diskursteilnehmer empfahlen der Politik, sich für einheitliche internationale Regelungen für die Sicherheitsbewertung von GV-Pflanzen einzusetzen.

Umstritten hingegen war die These von Dr. Achim Seiler, Berlin. Er sieht durch ein immer undurchdringlicher werdendes Patentdickicht die Forschungsfreiheit gefährdet, wohingegen diese Meinung von Vertretern der biotechnologischen Industrie und der Pflanzenzucht nicht geteilt wurde. Das TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) verpflichte zwar die Vertragsstaaten zur Einführung von gewerblichen Schutzrechten auf allen Gebieten der Technikentwicklung, sehe aber Ausnahmen von der Patentierbarkeit für Pflanzen und Tiere vor.

Bei einem international zunehmenden Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird es immer schwieriger, wechselseitige Beimischungen von gentechnisch hergestelltem und gentechnikfreiem Saatgut bzw. bei Lebens- und Futtermitteln zu vermeiden. Damit stellte sich die Frage, wie eine Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionell und ökologisch angebauten Pflanzen in der Landwirtschaft gesichert werden kann. Um diesem Problem entgegenzuwirken, forderte Dr. Joachim Schiemann, Braunschweig (BBA), praktikable Schwellenwerte für zulässige, risikobewertete Beimischungen von GV-Produkten. Aus Sicht von Dipl.-Ing. Werner Müller, Wien, kann bei einem Schwellenwert von 0,1 % für GVO-Beimischungen bei Saatgut nur eine Schaffung großräumiger gentechnikfreier Zonen die spätere Wahlfreiheit für Verbraucher sichern. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen gesichert werden müsse. Über geeignete Regelungen und die Übernahme der Kosten herrschten jedoch unterschiedliche Auffassungen.

Können gentechnische Methoden in der Pflanzenzucht für den ökologische Landbau nützlich sein? Unter Hinweis auf den Begriff der "Vitalqualität" lehnte Dr. Jochen Leopold, Darmstadt, dies ab: Ökologische Züchtung beziehe sich auf den Zustand des gesamten Organismus Pflanze. Gentechnik beeinträchtige diese Zielsetzung seiner Meinung nach. Demgegenüber vertrat Dr. Chris-Carolin Schön, Hohenheim, die Ansicht, dass ein Einsatz biotechnologischer Methoden die Ziele des ökologischen Landbaus unterstützt und zur Lösung spezifischer Probleme beitragen kann. Die konventionelle Züchtung habe für bestimmte Probleme, beispielsweise die Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln, bislang keine Lösungen anzubieten. Die Entscheidung über den Einsatz biotechnologischer Methoden solle fallweise getroffen, und nicht kategorisch abgelehnt werden.

Die vierte und vorletzte Diskursrunde wurde mit einer Generaldebatte beschlossen, in der die unterschiedlichen Ansichten über die Nutzung oder Nichtnutzung der Grünen Gentechnik gebündelt wurden. Einerseits wurde die Auffassung vertreten, dass die Risiken den derzeitigen Nutzen der Grünen Gentechnik bei weitem übersteigen. Ihre Anwendung sei daher aus Sicht des Naturschutzes beim derzeitigen Stand des Wissens abzulehnen. Andererseits wurde jedoch betont, dass die Grüne Gentechnik eine wichtige Zukunftstechnologie sei. Sie könne durch ertragreiche und angepasste Sorten gerade in den Entwicklungsländern dazu beitragen, den sonst wachsenden Flächenverbrauch der Landwirtschaft einzugrenzen. Im internationalen Naturschutz gebe es eine Reihe prominenter Repräsentanten, die sich für die Nutzung der Grünen Gentechnik aussprechen. Um die Ernährung zu sichern, sei ein Einsatz der Grünen Gentechnik in Deutschland derzeit nicht nötig, jedoch solle man sich diese Option offen halten. Eine Kurzfassung der Expertenreferate kann unter http://www.transgen.de/diskurs/ abgerufen werden. 04.07.02





Kann und soll Deutschland angesichts internationaler Abkommen, Arbeitsteilung und Warenströme auf die Grüne Gentechnik verzichten? Unter welchen Bedingungen könnte eine Koexistenz der verschiedenen Produktionsformen gewährleistet werden? Sind Importe von gentechnisch veränderten Agrarprodukten, Lebens- und Futtermitteln nach Deutschland und in die EU zu verhindern? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der vierten Runde des Diskurses Grüne Gentechnik des Bundesverbraucherministeriums am 25. und 26. Juni in Mayschoß bei Bonn.

Wegen internationaler Verträge und Abkommen wäre nach Ansicht von Christoph Walter Herrmann, Universität Bayreuth, ein Importverbot für Ernteprodukte aus zugelassenen GVO (gentechnisch veränderte Organismen) in Deutschland und Europa nur schwer durchzuhalten. Nach dem Welthandelsabkommen (WTO) könne ein Import gentechnisch veränderter Lebensmittel in die EU im Streitfall nur bei einem wissenschaftlich begründeten Nachweis schwerwiegender gesundheitlicher Bedenken unterbunden werden. Die Diskursteilnehmer empfahlen der Politik, sich für einheitliche internationale Regelungen für die Sicherheitsbewertung von GV-Pflanzen einzusetzen.

Umstritten hingegen war die These von Dr. Achim Seiler, Berlin. Er sieht durch ein immer undurchdringlicher werdendes Patentdickicht die Forschungsfreiheit gefährdet, wohingegen diese Meinung von Vertretern der biotechnologischen Industrie und der Pflanzenzucht nicht geteilt wurde. Das TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) verpflichte zwar die Vertragsstaaten zur Einführung von gewerblichen Schutzrechten auf allen Gebieten der Technikentwicklung, sehe aber Ausnahmen von der Patentierbarkeit für Pflanzen und Tiere vor.

Bei einem international zunehmenden Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird es immer schwieriger, wechselseitige Beimischungen von gentechnisch hergestelltem und gentechnikfreiem Saatgut bzw. bei Lebens- und Futtermitteln zu vermeiden. Damit stellte sich die Frage, wie eine Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionell und ökologisch angebauten Pflanzen in der Landwirtschaft gesichert werden kann. Um diesem Problem entgegenzuwirken, forderte Dr. Joachim Schiemann, Braunschweig (BBA), praktikable Schwellenwerte für zulässige, risikobewertete Beimischungen von GV-Produkten. Aus Sicht von Dipl.-Ing. Werner Müller, Wien, kann bei einem Schwellenwert von 0,1 % für GVO-Beimischungen bei Saatgut nur eine Schaffung großräumiger gentechnikfreier Zonen die spätere Wahlfreiheit für Verbraucher sichern. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen gesichert werden müsse. Über geeignete Regelungen und die Übernahme der Kosten herrschten jedoch unterschiedliche Auffassungen.

Können gentechnische Methoden in der Pflanzenzucht für den ökologische Landbau nützlich sein? Unter Hinweis auf den Begriff der "Vitalqualität" lehnte Dr. Jochen Leopold, Darmstadt, dies ab: Ökologische Züchtung beziehe sich auf den Zustand des gesamten Organismus Pflanze. Gentechnik beeinträchtige diese Zielsetzung seiner Meinung nach. Demgegenüber vertrat Dr. Chris-Carolin Schön, Hohenheim, die Ansicht, dass ein Einsatz biotechnologischer Methoden die Ziele des ökologischen Landbaus unterstützt und zur Lösung spezifischer Probleme beitragen kann. Die konventionelle Züchtung habe für bestimmte Probleme, beispielsweise die Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln, bislang keine Lösungen anzubieten. Die Entscheidung über den Einsatz biotechnologischer Methoden solle fallweise getroffen, und nicht kategorisch abgelehnt werden.

Die vierte und vorletzte Diskursrunde wurde mit einer Generaldebatte beschlossen, in der die unterschiedlichen Ansichten über die Nutzung oder Nichtnutzung der Grünen Gentechnik gebündelt wurden. Einerseits wurde die Auffassung vertreten, dass die Risiken den derzeitigen Nutzen der Grünen Gentechnik bei weitem übersteigen. Ihre Anwendung sei daher aus Sicht des Naturschutzes beim derzeitigen Stand des Wissens abzulehnen. Andererseits wurde jedoch betont, dass die Grüne Gentechnik eine wichtige Zukunftstechnologie sei. Sie könne durch ertragreiche und angepasste Sorten gerade in den Entwicklungsländern dazu beitragen, den sonst wachsenden Flächenverbrauch der Landwirtschaft einzugrenzen. Im internationalen Naturschutz gebe es eine Reihe prominenter Repräsentanten, die sich für die Nutzung der Grünen Gentechnik aussprechen. Um die Ernährung zu sichern, sei ein Einsatz der Grünen Gentechnik in Deutschland derzeit nicht nötig, jedoch solle man sich diese Option offen halten. Eine Kurzfassung der Expertenreferate kann unter http://www.transgen.de/diskurs/ abgerufen werden. 04.07.02



4. Diskursrunde Grüne Gentechnik

Kann und soll Deutschland angesichts internationaler Abkommen, Arbeitsteilung und Warenströme auf die Grüne Gentechnik verzichten? Unter welchen Bedingungen könnte eine Koexistenz der verschiedenen Produktionsformen gewährleistet werden? Sind Importe von gentechnisch …

Kann und soll Deutschland angesichts internationaler Abkommen, Arbeitsteilung und Warenströme auf die Grüne Gentechnik verzichten? Unter welchen Bedingungen könnte eine Koexistenz der verschiedenen Produktionsformen gewährleistet werden? Sind Importe von gentechnisch veränderten Agrarprodukten, Lebens- und Futtermitteln nach Deutschland und in die EU zu verhindern? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der vierten Runde des Diskurses Grüne Gentechnik des Bundesverbraucherministeriums am 25. und 26. Juni in Mayschoß bei Bonn.

Wegen internationaler Verträge und Abkommen wäre nach Ansicht von Christoph Walter Herrmann, Universität Bayreuth, ein Importverbot für Ernteprodukte aus zugelassenen GVO (gentechnisch veränderte Organismen) in Deutschland und Europa nur schwer durchzuhalten. Nach dem Welthandelsabkommen (WTO) könne ein Import gentechnisch veränderter Lebensmittel in die EU im Streitfall nur bei einem wissenschaftlich begründeten Nachweis schwerwiegender gesundheitlicher Bedenken unterbunden werden. Die Diskursteilnehmer empfahlen der Politik, sich für einheitliche internationale Regelungen für die Sicherheitsbewertung von GV-Pflanzen einzusetzen.

Umstritten hingegen war die These von Dr. Achim Seiler, Berlin. Er sieht durch ein immer undurchdringlicher werdendes Patentdickicht die Forschungsfreiheit gefährdet, wohingegen diese Meinung von Vertretern der biotechnologischen Industrie und der Pflanzenzucht nicht geteilt wurde. Das TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) verpflichte zwar die Vertragsstaaten zur Einführung von gewerblichen Schutzrechten auf allen Gebieten der Technikentwicklung, sehe aber Ausnahmen von der Patentierbarkeit für Pflanzen und Tiere vor.

Bei einem international zunehmenden Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird es immer schwieriger, wechselseitige Beimischungen von gentechnisch hergestelltem und gentechnikfreiem Saatgut bzw. bei Lebens- und Futtermitteln zu vermeiden. Damit stellte sich die Frage, wie eine Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionell und ökologisch angebauten Pflanzen in der Landwirtschaft gesichert werden kann. Um diesem Problem entgegenzuwirken, forderte Dr. Joachim Schiemann, Braunschweig (BBA), praktikable Schwellenwerte für zulässige, risikobewertete Beimischungen von GV-Produkten. Aus Sicht von Dipl.-Ing. Werner Müller, Wien, kann bei einem Schwellenwert von 0,1 % für GVO-Beimischungen bei Saatgut nur eine Schaffung großräumiger gentechnikfreier Zonen die spätere Wahlfreiheit für Verbraucher sichern. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen gesichert werden müsse. Über geeignete Regelungen und die Übernahme der Kosten herrschten jedoch unterschiedliche Auffassungen.

Können gentechnische Methoden in der Pflanzenzucht für den ökologische Landbau nützlich sein? Unter Hinweis auf den Begriff der “Vitalqualität” lehnte Dr. Jochen Leopold, Darmstadt, dies ab: Ökologische Züchtung beziehe sich auf den Zustand des gesamten Organismus Pflanze. Gentechnik beeinträchtige diese Zielsetzung seiner Meinung nach. Demgegenüber vertrat Dr. Chris-Carolin Schön, Hohenheim, die Ansicht, dass ein Einsatz biotechnologischer Methoden die Ziele des ökologischen Landbaus unterstützt und zur Lösung spezifischer Probleme beitragen kann. Die konventionelle Züchtung habe für bestimmte Probleme, beispielsweise die Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln, bislang keine Lösungen anzubieten. Die Entscheidung über den Einsatz biotechnologischer Methoden solle fallweise getroffen, und nicht kategorisch abgelehnt werden.

Die vierte und vorletzte Diskursrunde wurde mit einer Generaldebatte beschlossen, in der die unterschiedlichen Ansichten über die Nutzung oder Nichtnutzung der Grünen Gentechnik gebündelt wurden. Einerseits wurde die Auffassung vertreten, dass die Risiken den derzeitigen Nutzen der Grünen Gentechnik bei weitem übersteigen. Ihre Anwendung sei daher aus Sicht des Naturschutzes beim derzeitigen Stand des Wissens abzulehnen. Andererseits wurde jedoch betont, dass die Grüne Gentechnik eine wichtige Zukunftstechnologie sei. Sie könne durch ertragreiche und angepasste Sorten gerade in den Entwicklungsländern dazu beitragen, den sonst wachsenden Flächenverbrauch der Landwirtschaft einzugrenzen. Im internationalen Naturschutz gebe es eine Reihe prominenter Repräsentanten, die sich für die Nutzung der Grünen Gentechnik aussprechen. Um die Ernährung zu sichern, sei ein Einsatz der Grünen Gentechnik in Deutschland derzeit nicht nötig, jedoch solle man sich diese Option offen halten. Eine Kurzfassung der Expertenreferate kann unter http://www.transgen.de/diskurs/ abgerufen werden. 04.07.02

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Veröffentlicht: 04.07.2002

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