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  • 8 000 Bio-Siegel-Produkte im Handel


Aktuell tragen über 8 000 Produkte von 588 Unternehmen das staatliche Bio-Siegel. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Orientierungshilfe bieten und das Erkennen der Produkte aus ökologischem Landbau, die nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung produziert worden sind, erleichtern.

Die EG-Öko-Verordnung schreibt u. a. vor:

  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln,
  • Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen,
  • Strenge Begrenzung der erlaubten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, um einen geringeren Verarbeitungsgrad und so eine weitgehende Naturbelassenheit der Produkte zu gewährleisten,
  • grundsätzliches Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln,
  • Verzicht auf leicht lösliche mineralische Dünger,
  • Fütterung der Tiere ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern,
  • flächengebundene, artgerechte Tierhaltung, z. B. Freilandhaltung von Hühnern

Genau wie für Lebensmittel der deutschen Bio-Anbauverbände gilt für das staatliche Bio-Siegel: Nur wenn mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen, dürfen sie mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Rechtliche Regelungen und weitere Informationen finden Sie im Internet. 12.07.02





Aktuell tragen über 8 000 Produkte von 588 Unternehmen das staatliche Bio-Siegel. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Orientierungshilfe bieten und das Erkennen der Produkte aus ökologischem Landbau, die nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung produziert worden sind, erleichtern.

Die EG-Öko-Verordnung schreibt u. a. vor:

  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln,
  • Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen,
  • Strenge Begrenzung der erlaubten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, um einen geringeren Verarbeitungsgrad und so eine weitgehende Naturbelassenheit der Produkte zu gewährleisten,
  • grundsätzliches Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln,
  • Verzicht auf leicht lösliche mineralische Dünger,
  • Fütterung der Tiere ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern,
  • flächengebundene, artgerechte Tierhaltung, z. B. Freilandhaltung von Hühnern

Genau wie für Lebensmittel der deutschen Bio-Anbauverbände gilt für das staatliche Bio-Siegel: Nur wenn mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen, dürfen sie mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Rechtliche Regelungen und weitere Informationen finden Sie im Internet. 12.07.02



8 000 Bio-Siegel-Produkte im Handel

Aktuell tragen über 8 000 Produkte von 588 Unternehmen das staatliche Bio-Siegel. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Orientierungshilfe bieten und das Erkennen der Produkte aus ökologischem Landbau, die …

Aktuell tragen über 8 000 Produkte von 588 Unternehmen das staatliche Bio-Siegel. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Orientierungshilfe bieten und das Erkennen der Produkte aus ökologischem Landbau, die nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung produziert worden sind, erleichtern.

Die EG-Öko-Verordnung schreibt u. a. vor:

  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln,
  • Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen,
  • Strenge Begrenzung der erlaubten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, um einen geringeren Verarbeitungsgrad und so eine weitgehende Naturbelassenheit der Produkte zu gewährleisten,
  • grundsätzliches Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln,
  • Verzicht auf leicht lösliche mineralische Dünger,
  • Fütterung der Tiere ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern,
  • flächengebundene, artgerechte Tierhaltung, z. B. Freilandhaltung von Hühnern

Genau wie für Lebensmittel der deutschen Bio-Anbauverbände gilt für das staatliche Bio-Siegel: Nur wenn mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen, dürfen sie mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Rechtliche Regelungen und weitere Informationen finden Sie im Internet. 12.07.02

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Veröffentlicht: 12.07.2002

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