• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Absatz von Agrarerzeugnissen steigern


Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zugestimmt, die den Absatz von Agrarerzeugnissen in Drittländern steigern sollen. Von 12 Absatzförderungs- und Informationsprogrammen, die die Mitgliedstaaten bei der Kommission zur Prüfung eingereicht hatten, wurden 8 genehmigt. Sie betreffen den Verkauf von Wein, Käse, Obst und Gemüse in die USA, Kanada, Russland, die Ukraine, Australien, Japan, China, Indien, Brasilien, Norwegen und die Schweiz. Die EU unterstützt die Fördermaßnahmen mit 8,2 Millionen Euro.

Absatzfördernde Maßnahmen dürfen von der EU nur unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden. Beschränkungen gibt es beispielsweise hinsichtlich der Produkte und der Länder, in denen die Produkte verkauft werden sollen. Zugelassen sich unter anderem Maßnahmen, die die Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse hinsichtlich Hygiene, Lebensmittelsicherheit oder Tier- und Umweltschutz hervorheben. Auch Messen, Ausstellungen und Informationskampagnen über die Gemeinschaftssysteme der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), der garantierten traditionellen Spezialitäten (gtS) sowie des ökologischen Landbaus sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt jährlich höchstens 50 Prozent der gesamten Programmkosten. (23.03.06)





Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zugestimmt, die den Absatz von Agrarerzeugnissen in Drittländern steigern sollen. Von 12 Absatzförderungs- und Informationsprogrammen, die die Mitgliedstaaten bei der Kommission zur Prüfung eingereicht hatten, wurden 8 genehmigt. Sie betreffen den Verkauf von Wein, Käse, Obst und Gemüse in die USA, Kanada, Russland, die Ukraine, Australien, Japan, China, Indien, Brasilien, Norwegen und die Schweiz. Die EU unterstützt die Fördermaßnahmen mit 8,2 Millionen Euro.

Absatzfördernde Maßnahmen dürfen von der EU nur unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden. Beschränkungen gibt es beispielsweise hinsichtlich der Produkte und der Länder, in denen die Produkte verkauft werden sollen. Zugelassen sich unter anderem Maßnahmen, die die Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse hinsichtlich Hygiene, Lebensmittelsicherheit oder Tier- und Umweltschutz hervorheben. Auch Messen, Ausstellungen und Informationskampagnen über die Gemeinschaftssysteme der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), der garantierten traditionellen Spezialitäten (gtS) sowie des ökologischen Landbaus sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt jährlich höchstens 50 Prozent der gesamten Programmkosten. (23.03.06)



Absatz von Agrarerzeugnissen steigern

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zugestimmt, die den Absatz von Agrarerzeugnissen in Drittländern steigern sollen. Von 12 Absatzförderungs- und Informationsprogrammen, die die Mitgliedstaaten bei der Kommission zur Prüfung eingereicht hatten, …

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zugestimmt, die den Absatz von Agrarerzeugnissen in Drittländern steigern sollen. Von 12 Absatzförderungs- und Informationsprogrammen, die die Mitgliedstaaten bei der Kommission zur Prüfung eingereicht hatten, wurden 8 genehmigt. Sie betreffen den Verkauf von Wein, Käse, Obst und Gemüse in die USA, Kanada, Russland, die Ukraine, Australien, Japan, China, Indien, Brasilien, Norwegen und die Schweiz. Die EU unterstützt die Fördermaßnahmen mit 8,2 Millionen Euro.

Absatzfördernde Maßnahmen dürfen von der EU nur unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden. Beschränkungen gibt es beispielsweise hinsichtlich der Produkte und der Länder, in denen die Produkte verkauft werden sollen. Zugelassen sich unter anderem Maßnahmen, die die Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse hinsichtlich Hygiene, Lebensmittelsicherheit oder Tier- und Umweltschutz hervorheben. Auch Messen, Ausstellungen und Informationskampagnen über die Gemeinschaftssysteme der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), der garantierten traditionellen Spezialitäten (gtS) sowie des ökologischen Landbaus sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt jährlich höchstens 50 Prozent der gesamten Programmkosten. (23.03.06)

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 23.03.2006

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

09.07.2026 | Karriere & Jobs | 53175 Bonn
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.

Mitarbeiter*in (m/w/d) im Landesprojekt " Koordinierungsstelle Gemeinschaftsverpflegung"

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur