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  • AFA-Algen können keine medizinische Therapie ersetzen


Verstärkt werden in letzter Zeit in Presse, Funk und Fernsehen sowie in Publikationen und im Internet bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen (Aphanizomenon flos-aquae) heilende Wirkungen zugeschrieben. Hierfür gibt es jedoch keine wissenschaftliche Belege, warnen das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Es wird behauptet, dass die Produkte der auch als blaugrüne Alge bekannte Algenspezies vor verschiedenen Virusinfektionen wie Herpes, Grippe, Windpocken, Mumps und sogar vor Krebserkrankungen schützen könnten. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Aufmerksamkeitsstörungen, schlechtem Gedächtnis oder Schlafstörungen sollen die Algenprodukte ebenfalls helfen. Des Weiteren werden AFA-Algenprodukte als eine "sinnvolle und natürliche Alternative" zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie bei bestimmten neurologischen Störungen wie dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer dargestellt.

Darin sehen das BgVV und das BfArM einen Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung. Es besteht die Gefahr, dass auf Grund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen. Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie nicht weiterführen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.

Die Institute weisen weiter darauf hin, dass Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, als Arzneimittel anzusehen sind und deshalb der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA bedürfen. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. Dagegen sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und dürfen nicht mit arzneilichen Aussagen beworben werden.

Bei den AFA-Algen handelt es sich um Cyanobakterien. Von diesen Organismen ist bekannt, dass bestimmte Stämme Gifte bilden, die das Nervensystem angreifen und schädigen können. Außerdem können sie mit anderen Cyanobakterien verunreinigt sein, die leberschädigende Gifte (Microcystine) erzeugen. Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass getrocknete AFA-Algen je nach Zeitpunkt der Ernte erhebliche Mengen solcher Microcystine enthalten können. Auch Nahrungsergänzungsmittel, die aus AFA-Algen hergestellt wurden, können deshalb mit Microcystinen belastet sein (s. hierzu Environ Health Perspect108:435-439 (2000)).

Das BgVV rät deshalb, dass Kinder AFA-Algenprodukte grundsätzlich nicht verzehren sollten. Erwachsenen wird eine Einschränkung des Konsums von AFA-Algenprodukten empfohlen. Ein Nutzen durch den Verzehr AFA-Algen-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht belegt. 25.03.02





Verstärkt werden in letzter Zeit in Presse, Funk und Fernsehen sowie in Publikationen und im Internet bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen (Aphanizomenon flos-aquae) heilende Wirkungen zugeschrieben. Hierfür gibt es jedoch keine wissenschaftliche Belege, warnen das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Es wird behauptet, dass die Produkte der auch als blaugrüne Alge bekannte Algenspezies vor verschiedenen Virusinfektionen wie Herpes, Grippe, Windpocken, Mumps und sogar vor Krebserkrankungen schützen könnten. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Aufmerksamkeitsstörungen, schlechtem Gedächtnis oder Schlafstörungen sollen die Algenprodukte ebenfalls helfen. Des Weiteren werden AFA-Algenprodukte als eine "sinnvolle und natürliche Alternative" zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie bei bestimmten neurologischen Störungen wie dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer dargestellt.

Darin sehen das BgVV und das BfArM einen Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung. Es besteht die Gefahr, dass auf Grund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen. Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie nicht weiterführen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.

Die Institute weisen weiter darauf hin, dass Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, als Arzneimittel anzusehen sind und deshalb der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA bedürfen. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. Dagegen sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und dürfen nicht mit arzneilichen Aussagen beworben werden.

Bei den AFA-Algen handelt es sich um Cyanobakterien. Von diesen Organismen ist bekannt, dass bestimmte Stämme Gifte bilden, die das Nervensystem angreifen und schädigen können. Außerdem können sie mit anderen Cyanobakterien verunreinigt sein, die leberschädigende Gifte (Microcystine) erzeugen. Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass getrocknete AFA-Algen je nach Zeitpunkt der Ernte erhebliche Mengen solcher Microcystine enthalten können. Auch Nahrungsergänzungsmittel, die aus AFA-Algen hergestellt wurden, können deshalb mit Microcystinen belastet sein (s. hierzu Environ Health Perspect108:435-439 (2000)).

Das BgVV rät deshalb, dass Kinder AFA-Algenprodukte grundsätzlich nicht verzehren sollten. Erwachsenen wird eine Einschränkung des Konsums von AFA-Algenprodukten empfohlen. Ein Nutzen durch den Verzehr AFA-Algen-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht belegt. 25.03.02



AFA-Algen können keine medizinische Therapie ersetzen

Verstärkt werden in letzter Zeit in Presse, Funk und Fernsehen sowie in Publikationen und im Internet bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen (Aphanizomenon flos-aquae) heilende Wirkungen zugeschrieben. Hierfür gibt es jedoch keine …

Verstärkt werden in letzter Zeit in Presse, Funk und Fernsehen sowie in Publikationen und im Internet bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen (Aphanizomenon flos-aquae) heilende Wirkungen zugeschrieben. Hierfür gibt es jedoch keine wissenschaftliche Belege, warnen das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Es wird behauptet, dass die Produkte der auch als blaugrüne Alge bekannte Algenspezies vor verschiedenen Virusinfektionen wie Herpes, Grippe, Windpocken, Mumps und sogar vor Krebserkrankungen schützen könnten. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Aufmerksamkeitsstörungen, schlechtem Gedächtnis oder Schlafstörungen sollen die Algenprodukte ebenfalls helfen. Des Weiteren werden AFA-Algenprodukte als eine “sinnvolle und natürliche Alternative” zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie bei bestimmten neurologischen Störungen wie dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer dargestellt.

Darin sehen das BgVV und das BfArM einen Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung. Es besteht die Gefahr, dass auf Grund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen. Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die “Heilkraft der AFA-Algen” bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie nicht weiterführen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.

Die Institute weisen weiter darauf hin, dass Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, als Arzneimittel anzusehen sind und deshalb der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA bedürfen. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. Dagegen sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und dürfen nicht mit arzneilichen Aussagen beworben werden.

Bei den AFA-Algen handelt es sich um Cyanobakterien. Von diesen Organismen ist bekannt, dass bestimmte Stämme Gifte bilden, die das Nervensystem angreifen und schädigen können. Außerdem können sie mit anderen Cyanobakterien verunreinigt sein, die leberschädigende Gifte (Microcystine) erzeugen. Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass getrocknete AFA-Algen je nach Zeitpunkt der Ernte erhebliche Mengen solcher Microcystine enthalten können. Auch Nahrungsergänzungsmittel, die aus AFA-Algen hergestellt wurden, können deshalb mit Microcystinen belastet sein (s. hierzu Environ Health Perspect108:435-439 (2000)).

Das BgVV rät deshalb, dass Kinder AFA-Algenprodukte grundsätzlich nicht verzehren sollten. Erwachsenen wird eine Einschränkung des Konsums von AFA-Algenprodukten empfohlen. Ein Nutzen durch den Verzehr AFA-Algen-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht belegt. 25.03.02

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Veröffentlicht: 25.03.2002

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