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  • Aigner verbietet Anbau von gentechnisch verändertem Mais


Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse AIGNER (CSU) Mitte April den Anbau von des Bt-Mais MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten hat, erwägt der Agrokonzern Monsanto rechtliche Schritte. AIGNER verteidigt das von ihr ausgesprochene Anbauverbot als "fachliche Entscheidung". Es gebe berechtigten Grund zur Annahme, dass "MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt".

Aigner berief sich unter anderem auf Studien, mit denen Luxemburg sein gerade beschlossenes Anbauverbot begründet hatte. Untersucht wurden darin Auswirkungen von MON810-Mais auf bestimmte Marienkäfer und Schmetterlinge.

Die Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben sich im Zusammenhang mit Anbauverboten anderer EU-Mitgliedsländer mit diesen Studien beschäftigt. Keine erwies sich als wissenschaftlich stichhaltig, um damit ein Anbauverbot zu rechtfertigen. Die Wissenschaftler kritisieren beispielsweise, dass in einigen Laborversuchen die Tiere mit Bt-Protein-Mengen gefüttert worden seien, die weit höher waren, als sie unter natürlichen Bedingungen tatsächlich auftreten. So dürfte das deutsche Verbot einer Überprüfung durch EU-Kommission und EFSA kaum standhalten.

Politisch bekamen nationale Anbauverbote zuletzt jedoch Rückenwind. Bei einer Abstimmung im Ministerrat fand sich nicht die erforderliche Mehrheit, um Österreich und Ungarn zu zwingen, die dort geltenden MON810-Verbote aufzuheben, obwohl es laut EU-Kommission keine wissenschaftlichen Hinweise auf Sicherheitsmängel gibt. Quelle: Transgen (22.04.09)





Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse AIGNER (CSU) Mitte April den Anbau von des Bt-Mais MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten hat, erwägt der Agrokonzern Monsanto rechtliche Schritte. AIGNER verteidigt das von ihr ausgesprochene Anbauverbot als "fachliche Entscheidung". Es gebe berechtigten Grund zur Annahme, dass "MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt".

Aigner berief sich unter anderem auf Studien, mit denen Luxemburg sein gerade beschlossenes Anbauverbot begründet hatte. Untersucht wurden darin Auswirkungen von MON810-Mais auf bestimmte Marienkäfer und Schmetterlinge.

Die Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben sich im Zusammenhang mit Anbauverboten anderer EU-Mitgliedsländer mit diesen Studien beschäftigt. Keine erwies sich als wissenschaftlich stichhaltig, um damit ein Anbauverbot zu rechtfertigen. Die Wissenschaftler kritisieren beispielsweise, dass in einigen Laborversuchen die Tiere mit Bt-Protein-Mengen gefüttert worden seien, die weit höher waren, als sie unter natürlichen Bedingungen tatsächlich auftreten. So dürfte das deutsche Verbot einer Überprüfung durch EU-Kommission und EFSA kaum standhalten.

Politisch bekamen nationale Anbauverbote zuletzt jedoch Rückenwind. Bei einer Abstimmung im Ministerrat fand sich nicht die erforderliche Mehrheit, um Österreich und Ungarn zu zwingen, die dort geltenden MON810-Verbote aufzuheben, obwohl es laut EU-Kommission keine wissenschaftlichen Hinweise auf Sicherheitsmängel gibt. Quelle: Transgen (22.04.09)



Aigner verbietet Anbau von gentechnisch verändertem Mais

Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse AIGNER (CSU) Mitte April den Anbau von des Bt-Mais MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten hat, erwägt der Agrokonzern Monsanto rechtliche Schritte. AIGNER verteidigt das von …

Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse AIGNER (CSU) Mitte April den Anbau von des Bt-Mais MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten hat, erwägt der Agrokonzern Monsanto rechtliche Schritte. AIGNER verteidigt das von ihr ausgesprochene Anbauverbot als “fachliche Entscheidung”. Es gebe berechtigten Grund zur Annahme, dass “MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt”.

Aigner berief sich unter anderem auf Studien, mit denen Luxemburg sein gerade beschlossenes Anbauverbot begründet hatte. Untersucht wurden darin Auswirkungen von MON810-Mais auf bestimmte Marienkäfer und Schmetterlinge.

Die Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben sich im Zusammenhang mit Anbauverboten anderer EU-Mitgliedsländer mit diesen Studien beschäftigt. Keine erwies sich als wissenschaftlich stichhaltig, um damit ein Anbauverbot zu rechtfertigen. Die Wissenschaftler kritisieren beispielsweise, dass in einigen Laborversuchen die Tiere mit Bt-Protein-Mengen gefüttert worden seien, die weit höher waren, als sie unter natürlichen Bedingungen tatsächlich auftreten. So dürfte das deutsche Verbot einer Überprüfung durch EU-Kommission und EFSA kaum standhalten.

Politisch bekamen nationale Anbauverbote zuletzt jedoch Rückenwind. Bei einer Abstimmung im Ministerrat fand sich nicht die erforderliche Mehrheit, um Österreich und Ungarn zu zwingen, die dort geltenden MON810-Verbote aufzuheben, obwohl es laut EU-Kommission keine wissenschaftlichen Hinweise auf Sicherheitsmängel gibt. Quelle: Transgen (22.04.09)

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Veröffentlicht: 22.04.2009

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