• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Analogkäse – Verwendung und rechtliche Vorgaben


Mit den Begriffen Analogkäse, Käseimitat, Kunstkäse oder Laborkäse wird ein Produkt verstanden, das ähnlich aussieht wie Käse, aber nicht aus Milch hergestellt wird. In der Produktion wird das Milchfett durch billigere pflanzliche Öle bzw. Fette ersetzt. Zudem können noch Stärke, Salze, Emulgatoren, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Wasser, pflanzliches Eiweiß bzw. Milchpulver verwendet werden.

Teilweise werden auch Mischungen aus Käse und Analogkäse (z. B. geriebene Mischungen) in den Handel gebracht. Analogkäse ist in der Herstellung günstiger als echter Käse, da kein Reifungsprozess notwendig ist. Zudem sind das Schmelzverhalten und die Hitzebeständigkeit besser als bei echtem Käse.

Der nachgemachte Käse wird vor allem bei Convenience-Produkten (meist tiefgefroren) oder in der Zubereitung von Speisen in der Gastronomie bzw. im Imbissbereich (z. B. Lasagne, Pizza und Salat) und im Bäckereibereich (z. B. überbackene Brötchen, Croissants, Käsestangen) verwendet. Ferner befindet er sich in Fertigprodukten, wie streufähigem Backbelag für Pizzen.

Nach europäischem und nationalem Recht ist der Begriff "Käse" Erzeugnissen vorbehalten, die ausschließlich aus Milch hergestellt wurden. Wird ein Milchbestandteil ganz oder teilweise ersetzt, z. B. Milchfett durch pflanzliche Öle bzw. Fette, darf die Bezeichnung "Käse" - auch in Wortbestandteilen nicht mehr verwendet werden. Die Bezeichnung Analogkäse ist demnach dafür verboten. Lebensmittelrechtlich ist Analogkäse durchaus verkehrsfähig. Die Bezeichnung oder Aufmachung darf allerdings nicht zu einer Verwechslung mit "echtem" Käse führen.

Ob entsprechende Produkte verwendet wurden, kann der Verbraucher bei verpackten Produkten nur daran erkennen, dass in der Zutatenliste nicht das Wort "Käse" oder eine bestimmte Käsesorte auftaucht, sondern pflanzliche Fette, Öle, Stärke und Aromastoffe. Problematisch ist die Verwendung einer Mischung aus Käse und Käseimitaten, da in der Zutatenliste der Käse erwähnt wird, jedoch vom "Imitat" nur die Bestandteile angegeben sind.

Bei loser Ware und in der Gastronomie muss die Verwendung von Analogkäse in der Beschreibung des Lebensmittels im Aushang, in der Speisekarte bzw. auf dem Schild an der Ware erklärt werden. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käse-Imitat nicht "Käsebrötchen" heißen, sondern "Brötchen mit Belag aus Pflanzenfett". Quelle: LGL Bayern (01.07.09)





Mit den Begriffen Analogkäse, Käseimitat, Kunstkäse oder Laborkäse wird ein Produkt verstanden, das ähnlich aussieht wie Käse, aber nicht aus Milch hergestellt wird. In der Produktion wird das Milchfett durch billigere pflanzliche Öle bzw. Fette ersetzt. Zudem können noch Stärke, Salze, Emulgatoren, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Wasser, pflanzliches Eiweiß bzw. Milchpulver verwendet werden.

Teilweise werden auch Mischungen aus Käse und Analogkäse (z. B. geriebene Mischungen) in den Handel gebracht. Analogkäse ist in der Herstellung günstiger als echter Käse, da kein Reifungsprozess notwendig ist. Zudem sind das Schmelzverhalten und die Hitzebeständigkeit besser als bei echtem Käse.

Der nachgemachte Käse wird vor allem bei Convenience-Produkten (meist tiefgefroren) oder in der Zubereitung von Speisen in der Gastronomie bzw. im Imbissbereich (z. B. Lasagne, Pizza und Salat) und im Bäckereibereich (z. B. überbackene Brötchen, Croissants, Käsestangen) verwendet. Ferner befindet er sich in Fertigprodukten, wie streufähigem Backbelag für Pizzen.

Nach europäischem und nationalem Recht ist der Begriff "Käse" Erzeugnissen vorbehalten, die ausschließlich aus Milch hergestellt wurden. Wird ein Milchbestandteil ganz oder teilweise ersetzt, z. B. Milchfett durch pflanzliche Öle bzw. Fette, darf die Bezeichnung "Käse" - auch in Wortbestandteilen nicht mehr verwendet werden. Die Bezeichnung Analogkäse ist demnach dafür verboten. Lebensmittelrechtlich ist Analogkäse durchaus verkehrsfähig. Die Bezeichnung oder Aufmachung darf allerdings nicht zu einer Verwechslung mit "echtem" Käse führen.

Ob entsprechende Produkte verwendet wurden, kann der Verbraucher bei verpackten Produkten nur daran erkennen, dass in der Zutatenliste nicht das Wort "Käse" oder eine bestimmte Käsesorte auftaucht, sondern pflanzliche Fette, Öle, Stärke und Aromastoffe. Problematisch ist die Verwendung einer Mischung aus Käse und Käseimitaten, da in der Zutatenliste der Käse erwähnt wird, jedoch vom "Imitat" nur die Bestandteile angegeben sind.

Bei loser Ware und in der Gastronomie muss die Verwendung von Analogkäse in der Beschreibung des Lebensmittels im Aushang, in der Speisekarte bzw. auf dem Schild an der Ware erklärt werden. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käse-Imitat nicht "Käsebrötchen" heißen, sondern "Brötchen mit Belag aus Pflanzenfett". Quelle: LGL Bayern (01.07.09)



Analogkäse – Verwendung und rechtliche Vorgaben

Mit den Begriffen Analogkäse, Käseimitat, Kunstkäse oder Laborkäse wird ein Produkt verstanden, das ähnlich aussieht wie Käse, aber nicht aus Milch hergestellt wird. In der Produktion wird das Milchfett durch …

Mit den Begriffen Analogkäse, Käseimitat, Kunstkäse oder Laborkäse wird ein Produkt verstanden, das ähnlich aussieht wie Käse, aber nicht aus Milch hergestellt wird. In der Produktion wird das Milchfett durch billigere pflanzliche Öle bzw. Fette ersetzt. Zudem können noch Stärke, Salze, Emulgatoren, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Wasser, pflanzliches Eiweiß bzw. Milchpulver verwendet werden.

Teilweise werden auch Mischungen aus Käse und Analogkäse (z. B. geriebene Mischungen) in den Handel gebracht. Analogkäse ist in der Herstellung günstiger als echter Käse, da kein Reifungsprozess notwendig ist. Zudem sind das Schmelzverhalten und die Hitzebeständigkeit besser als bei echtem Käse.

Der nachgemachte Käse wird vor allem bei Convenience-Produkten (meist tiefgefroren) oder in der Zubereitung von Speisen in der Gastronomie bzw. im Imbissbereich (z. B. Lasagne, Pizza und Salat) und im Bäckereibereich (z. B. überbackene Brötchen, Croissants, Käsestangen) verwendet. Ferner befindet er sich in Fertigprodukten, wie streufähigem Backbelag für Pizzen.

Nach europäischem und nationalem Recht ist der Begriff “Käse” Erzeugnissen vorbehalten, die ausschließlich aus Milch hergestellt wurden. Wird ein Milchbestandteil ganz oder teilweise ersetzt, z. B. Milchfett durch pflanzliche Öle bzw. Fette, darf die Bezeichnung “Käse” – auch in Wortbestandteilen nicht mehr verwendet werden. Die Bezeichnung Analogkäse ist demnach dafür verboten. Lebensmittelrechtlich ist Analogkäse durchaus verkehrsfähig. Die Bezeichnung oder Aufmachung darf allerdings nicht zu einer Verwechslung mit “echtem” Käse führen.

Ob entsprechende Produkte verwendet wurden, kann der Verbraucher bei verpackten Produkten nur daran erkennen, dass in der Zutatenliste nicht das Wort “Käse” oder eine bestimmte Käsesorte auftaucht, sondern pflanzliche Fette, Öle, Stärke und Aromastoffe. Problematisch ist die Verwendung einer Mischung aus Käse und Käseimitaten, da in der Zutatenliste der Käse erwähnt wird, jedoch vom “Imitat” nur die Bestandteile angegeben sind.

Bei loser Ware und in der Gastronomie muss die Verwendung von Analogkäse in der Beschreibung des Lebensmittels im Aushang, in der Speisekarte bzw. auf dem Schild an der Ware erklärt werden. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käse-Imitat nicht “Käsebrötchen” heißen, sondern “Brötchen mit Belag aus Pflanzenfett”. Quelle: LGL Bayern (01.07.09)

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 01.07.2009

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

09.07.2026 | Karriere & Jobs | 53175 Bonn
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.

Mitarbeiter*in (m/w/d) im Landesprojekt " Koordinierungsstelle Gemeinschaftsverpflegung"

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur