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  • Arbeit gemeinnütziger Tafeln erleichtern


Die Deutsche Tafel e.V., der Hauptverband des Lebensmitteleinzelhandels (HDE), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde sowie Vertreter der Überwachungsbehörden der Länder haben sich über ein weiter vereinfachtes Verfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln geeinigt.

Die Einigung beinhalte ein praxisnahes verbessertes Dokumentationsverfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen. In Zukunft reicht es aus, wenn die Spendensammler ein speziell für die Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen entwickeltes Formular ausfüllen und unterschreiben. Der Spendengeber bewahrt die Durchschrift des Formulars auf.

Hintergrund

Um Lebensmittelskandale bereits im Vorfeld zu verhindern, gibt es auf EU-Ebene ein ganzes Paket von Regelungen. An erster Stelle steht die sog. Basisverordnung zum Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Nach Artikel 18 sind Lebensmittelunternehmer seit dem 01.01.2005 zur Einrichtung von Systemen verpflichtet, mit denen die Rückverfolgbarkeit von Waren sichergestellt werden kann. Mit diesen Systemen (Dokumentationsverfahren) sollen Vorkommnisse (z. B. Verunreinigungen mit Schadstoffen, Keimen o. ä.) schneller eingrenzt und so der Kreis der Betroffenen möglichst klein halten werden.

Auch gemeinnützige Organisationen, wie z. B. die Tafeln, sind Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung. Um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen, fanden in den letzten Monaten auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums Gespräche zu dieser Thematik statt. Dabei wurde ein Vorschlag für ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren erarbeitet. Dennoch hatten einige Handelsunternehmen wegen Unsicherheiten bei der Durchführung des Verfahrens in der Praxis keine Lebensmittel mehr an die Tafeln abgegeben.

Ein Muster eines Formulars zur Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen kann von der Homepage des Bundesverbraucherministeriums herunter geladen werden. (22.04.05)





Die Deutsche Tafel e.V., der Hauptverband des Lebensmitteleinzelhandels (HDE), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde sowie Vertreter der Überwachungsbehörden der Länder haben sich über ein weiter vereinfachtes Verfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln geeinigt.

Die Einigung beinhalte ein praxisnahes verbessertes Dokumentationsverfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen. In Zukunft reicht es aus, wenn die Spendensammler ein speziell für die Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen entwickeltes Formular ausfüllen und unterschreiben. Der Spendengeber bewahrt die Durchschrift des Formulars auf.

Hintergrund

Um Lebensmittelskandale bereits im Vorfeld zu verhindern, gibt es auf EU-Ebene ein ganzes Paket von Regelungen. An erster Stelle steht die sog. Basisverordnung zum Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Nach Artikel 18 sind Lebensmittelunternehmer seit dem 01.01.2005 zur Einrichtung von Systemen verpflichtet, mit denen die Rückverfolgbarkeit von Waren sichergestellt werden kann. Mit diesen Systemen (Dokumentationsverfahren) sollen Vorkommnisse (z. B. Verunreinigungen mit Schadstoffen, Keimen o. ä.) schneller eingrenzt und so der Kreis der Betroffenen möglichst klein halten werden.

Auch gemeinnützige Organisationen, wie z. B. die Tafeln, sind Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung. Um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen, fanden in den letzten Monaten auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums Gespräche zu dieser Thematik statt. Dabei wurde ein Vorschlag für ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren erarbeitet. Dennoch hatten einige Handelsunternehmen wegen Unsicherheiten bei der Durchführung des Verfahrens in der Praxis keine Lebensmittel mehr an die Tafeln abgegeben.

Ein Muster eines Formulars zur Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen kann von der Homepage des Bundesverbraucherministeriums herunter geladen werden. (22.04.05)



Arbeit gemeinnütziger Tafeln erleichtern

Die Deutsche Tafel e.V., der Hauptverband des Lebensmitteleinzelhandels (HDE), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde sowie Vertreter der Überwachungsbehörden der Länder haben sich über ein weiter vereinfachtes Verfahren bei der …

Die Deutsche Tafel e.V., der Hauptverband des Lebensmitteleinzelhandels (HDE), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde sowie Vertreter der Überwachungsbehörden der Länder haben sich über ein weiter vereinfachtes Verfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln geeinigt.

Die Einigung beinhalte ein praxisnahes verbessertes Dokumentationsverfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen. In Zukunft reicht es aus, wenn die Spendensammler ein speziell für die Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen entwickeltes Formular ausfüllen und unterschreiben. Der Spendengeber bewahrt die Durchschrift des Formulars auf.

Hintergrund

Um Lebensmittelskandale bereits im Vorfeld zu verhindern, gibt es auf EU-Ebene ein ganzes Paket von Regelungen. An erster Stelle steht die sog. Basisverordnung zum Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Nach Artikel 18 sind Lebensmittelunternehmer seit dem 01.01.2005 zur Einrichtung von Systemen verpflichtet, mit denen die Rückverfolgbarkeit von Waren sichergestellt werden kann. Mit diesen Systemen (Dokumentationsverfahren) sollen Vorkommnisse (z. B. Verunreinigungen mit Schadstoffen, Keimen o. ä.) schneller eingrenzt und so der Kreis der Betroffenen möglichst klein halten werden.

Auch gemeinnützige Organisationen, wie z. B. die Tafeln, sind Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung. Um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen, fanden in den letzten Monaten auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums Gespräche zu dieser Thematik statt. Dabei wurde ein Vorschlag für ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren erarbeitet. Dennoch hatten einige Handelsunternehmen wegen Unsicherheiten bei der Durchführung des Verfahrens in der Praxis keine Lebensmittel mehr an die Tafeln abgegeben.

Ein Muster eines Formulars zur Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen kann von der Homepage des Bundesverbraucherministeriums herunter geladen werden. (22.04.05)

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Veröffentlicht: 22.04.2005

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