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  • Arbeitsgruppe gegen den Hunger eingerichtet


Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) richtete auf ihrer Ratssitzung am 1. November eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe ein. Diese soll in den nächsten beiden Jahren internationale Leitlinien zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung entwickeln.

Mit der Gründung der Arbeitsgruppe setzt die FAO den Auftrag der Staats- und Regierungschefs vom Welternährungsgipfel im Juni 2002 um. Die Bundesregierung hatte diese Beschlüsse durch eine internationale Konferenz in Berlin im Vorfeld des Welternährungsgipfels gemeinsam mit Chile, Italien, Indien, Norwegen und Südafrika maßgeblich mit vorbereitet. Sie wird den Entwicklungsprozess inhaltlich wie finanziell weiterhin intensiv unterstützen. Insbesondere die Vereinigten Staaten stehen dem Vorhaben bisher allerdings sehr kritisch gegenüber.

Recht auf Nahrung
Das im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte festgelegte Recht auf Nahrung beinhaltet, dass jeder Mensch auf der Erde zu jeder Zeit die Möglichkeit haben muss, sich ausreichend und gesund zu ernähren, und dass die nationalen Regierungen – und wenn diese trotz aller möglichen Anstrengungen dazu nicht in der Lage sind die internationale Gemeinschaft – verpflichtet sind, dieses Recht möglichst schnell Wirklichkeit werden zu lassen. 11.11.02





Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) richtete auf ihrer Ratssitzung am 1. November eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe ein. Diese soll in den nächsten beiden Jahren internationale Leitlinien zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung entwickeln.

Mit der Gründung der Arbeitsgruppe setzt die FAO den Auftrag der Staats- und Regierungschefs vom Welternährungsgipfel im Juni 2002 um. Die Bundesregierung hatte diese Beschlüsse durch eine internationale Konferenz in Berlin im Vorfeld des Welternährungsgipfels gemeinsam mit Chile, Italien, Indien, Norwegen und Südafrika maßgeblich mit vorbereitet. Sie wird den Entwicklungsprozess inhaltlich wie finanziell weiterhin intensiv unterstützen. Insbesondere die Vereinigten Staaten stehen dem Vorhaben bisher allerdings sehr kritisch gegenüber.

Recht auf Nahrung
Das im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte festgelegte Recht auf Nahrung beinhaltet, dass jeder Mensch auf der Erde zu jeder Zeit die Möglichkeit haben muss, sich ausreichend und gesund zu ernähren, und dass die nationalen Regierungen – und wenn diese trotz aller möglichen Anstrengungen dazu nicht in der Lage sind die internationale Gemeinschaft – verpflichtet sind, dieses Recht möglichst schnell Wirklichkeit werden zu lassen. 11.11.02



Arbeitsgruppe gegen den Hunger eingerichtet

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) richtete auf ihrer Ratssitzung am 1. November eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe ein. Diese soll in den nächsten beiden Jahren internationale Leitlinien zur Umsetzung …

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) richtete auf ihrer Ratssitzung am 1. November eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe ein. Diese soll in den nächsten beiden Jahren internationale Leitlinien zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung entwickeln.

Mit der Gründung der Arbeitsgruppe setzt die FAO den Auftrag der Staats- und Regierungschefs vom Welternährungsgipfel im Juni 2002 um. Die Bundesregierung hatte diese Beschlüsse durch eine internationale Konferenz in Berlin im Vorfeld des Welternährungsgipfels gemeinsam mit Chile, Italien, Indien, Norwegen und Südafrika maßgeblich mit vorbereitet. Sie wird den Entwicklungsprozess inhaltlich wie finanziell weiterhin intensiv unterstützen. Insbesondere die Vereinigten Staaten stehen dem Vorhaben bisher allerdings sehr kritisch gegenüber.

Recht auf Nahrung
Das im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte festgelegte Recht auf Nahrung beinhaltet, dass jeder Mensch auf der Erde zu jeder Zeit die Möglichkeit haben muss, sich ausreichend und gesund zu ernähren, und dass die nationalen Regierungen – und wenn diese trotz aller möglichen Anstrengungen dazu nicht in der Lage sind die internationale Gemeinschaft – verpflichtet sind, dieses Recht möglichst schnell Wirklichkeit werden zu lassen. 11.11.02

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Veröffentlicht: 11.11.2002

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