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  • Ausgestaltete Käfige für Legehennen


Institute der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover haben den vorläufigen Endbericht zum "Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig" vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass in den untersuchten ausgestalteten Käfigen hohe Produktionsleistungen zu erzielen sind und diese trotz erhöhter Investitionskosten in naher Zukunft wettbewerbsfähig sein dürften. Die Gaskonzentrationen (Ammoniak und Kohlendioxid) sowie die Staub- und Keimgehalte in der Stallluft lagen unterhalb der Richtwerte und die Hygienebedingungen waren in der Mehrzahl der untersuchten Ställe gut. Die Mortalitätsraten und Schäden durch Federpicken und Kannibalismus waren gering. Als problematisch beurteilt wird die hohe Zahl Hennen, bei denen Veränderungen der Fußballen festgestellt wurden. Die Strukturen (Nest, Einstreubereich und Sitzstangen) der ausgestalteten Käfige wurden von den Hennen gut angenommen, allerdings war die Bewegungsmöglichkeit der Hennen und insbesondere die Nutzung der Einstreubereiche teilweise deutlich eingeschränkt, so dass im Hinblick auf das Verhalten der Hennen das Raumangebot vergrößert und insbesondere der Einstreubereich verbessert werden sollte. Auch die Lichtverhältnisse in den untersuchten Käfigen wiesen Mängel auf. Insgesamt sollten ausgehend von den Vorteilen des ausgestalteten Käfigs die zurzeit noch bestehenden Problembereiche weiter verbessert werden.  Modellvorhaben Ausgestalteter KäfigDas Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig wurde im März 2000 begonnen mit dem Ziel, die praktische Erprobung und Entwicklung dieser neuen Haltungsform wissenschaftlich zu begleiten. An dem Vorhaben nahmen insgesamt sechs Praxisbetriebe teil, auf denen ausgestaltete Käfige von vier Herstellern in verschiedenen Varianten eingerichtet und während des Untersuchungszeitraumes weiterentwickelt wurden. Erfasst wurden die Produktionsleistungen, das Verhalten der Hennen, Gefieder- und Hautschäden, hygienische Aspekte und Kennwerte der ökonomischen Konkurrenzfähigkeit. Vergleichende oder experimentelle Untersuchungen waren in dieser Praxiserhebung nicht vorgesehen. Beteiligt waren das Institut für Tierschutz und Tierhaltung und das Institut für Betriebswirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover sowie das Institut für Versuchstierkunde und Zentrales Tierlaboratorium der Medizinischen Hochschule Hannover.  HintergrundHintergrund für das Modellvorhaben war der Beschluss des EU-Rates (Richtlinie 1999/74/EG), ab 2012 die herkömmliche Käfighaltung für Legehennen zu verbieten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Legehennen in der EU nur noch in Käfigen gehalten werden, wenn diese über Nester, Einstreubereiche, Sitzstangen und ein Platzangebot von mindestens 750 cm² je Tier verfügen. Hierdurch soll den Hennen das Ausüben ihres Verhaltensrepertoires ermöglicht werden. Außerdem sind Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen einzurichten. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch kaum praktische Erkenntnisse über diese neue Haltungsform vor. In seinem Urteil vom 6. Juli 1999 (2 BvF 3/90) erklärte das Bundesverfassungsgericht zugleich die deutsche Hennenhaltungsverordnung vom 10. Dezember 1987 für nichtig. Gründe hierfür waren die Unvereinbarkeit der Hennenhaltungsverordnung mit dem Tierschutzgesetz und ein Verstoß der Verordnung gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erließ hierauf mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Verordnung zur Legehennenhaltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Änderung vom 28. Februar 2002). Diese Verordnung geht sowohl bei der Regelung der Übergangsfristen als auch bei den Anforderungen bezüglich des Raumangebotes über die EU-Richtlinie hinaus.  Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat das BMVEL das Institut für Tierschutz und Tierhaltung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) aufgefordert, in einer Stellungnahme die Ergebnisse des Modellvorhabens den aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1999 ableitbaren Vorgaben hinsichtlich der Verhaltensgerechtheit gegenüber zu stellen. Das Institut kommt zu der Schlussfolgerung, dass die mit der Ausgestaltung der Käfige erreichten Verbesserungen nicht in allen Aspekten ausreichen, um eine verhaltensgerechte Haltung der Legehennen zu gewährleisten. Verbesserungen sind notwendig insbesondere im Hinblick auf die räumliche Anordnung und/oder Gestaltung der Sitzstangen, die Größe und Gestaltung des Einstreubereiches, die Größe des Nestes und die Ausleuchtung der Käfige. Durch diese Veränderungen soll eine bessere Trennung und Nutzbarkeit der Funktionsbereiche erreicht werden. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft zu finden. 22.03.04



Institute der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover haben den vorläufigen Endbericht zum "Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig" vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass in den untersuchten ausgestalteten Käfigen hohe Produktionsleistungen zu erzielen sind und diese trotz erhöhter Investitionskosten in naher Zukunft wettbewerbsfähig sein dürften. Die Gaskonzentrationen (Ammoniak und Kohlendioxid) sowie die Staub- und Keimgehalte in der Stallluft lagen unterhalb der Richtwerte und die Hygienebedingungen waren in der Mehrzahl der untersuchten Ställe gut. Die Mortalitätsraten und Schäden durch Federpicken und Kannibalismus waren gering. Als problematisch beurteilt wird die hohe Zahl Hennen, bei denen Veränderungen der Fußballen festgestellt wurden. Die Strukturen (Nest, Einstreubereich und Sitzstangen) der ausgestalteten Käfige wurden von den Hennen gut angenommen, allerdings war die Bewegungsmöglichkeit der Hennen und insbesondere die Nutzung der Einstreubereiche teilweise deutlich eingeschränkt, so dass im Hinblick auf das Verhalten der Hennen das Raumangebot vergrößert und insbesondere der Einstreubereich verbessert werden sollte. Auch die Lichtverhältnisse in den untersuchten Käfigen wiesen Mängel auf. Insgesamt sollten ausgehend von den Vorteilen des ausgestalteten Käfigs die zurzeit noch bestehenden Problembereiche weiter verbessert werden.  Modellvorhaben Ausgestalteter KäfigDas Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig wurde im März 2000 begonnen mit dem Ziel, die praktische Erprobung und Entwicklung dieser neuen Haltungsform wissenschaftlich zu begleiten. An dem Vorhaben nahmen insgesamt sechs Praxisbetriebe teil, auf denen ausgestaltete Käfige von vier Herstellern in verschiedenen Varianten eingerichtet und während des Untersuchungszeitraumes weiterentwickelt wurden. Erfasst wurden die Produktionsleistungen, das Verhalten der Hennen, Gefieder- und Hautschäden, hygienische Aspekte und Kennwerte der ökonomischen Konkurrenzfähigkeit. Vergleichende oder experimentelle Untersuchungen waren in dieser Praxiserhebung nicht vorgesehen. Beteiligt waren das Institut für Tierschutz und Tierhaltung und das Institut für Betriebswirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover sowie das Institut für Versuchstierkunde und Zentrales Tierlaboratorium der Medizinischen Hochschule Hannover.  HintergrundHintergrund für das Modellvorhaben war der Beschluss des EU-Rates (Richtlinie 1999/74/EG), ab 2012 die herkömmliche Käfighaltung für Legehennen zu verbieten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Legehennen in der EU nur noch in Käfigen gehalten werden, wenn diese über Nester, Einstreubereiche, Sitzstangen und ein Platzangebot von mindestens 750 cm² je Tier verfügen. Hierdurch soll den Hennen das Ausüben ihres Verhaltensrepertoires ermöglicht werden. Außerdem sind Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen einzurichten. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch kaum praktische Erkenntnisse über diese neue Haltungsform vor. In seinem Urteil vom 6. Juli 1999 (2 BvF 3/90) erklärte das Bundesverfassungsgericht zugleich die deutsche Hennenhaltungsverordnung vom 10. Dezember 1987 für nichtig. Gründe hierfür waren die Unvereinbarkeit der Hennenhaltungsverordnung mit dem Tierschutzgesetz und ein Verstoß der Verordnung gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erließ hierauf mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Verordnung zur Legehennenhaltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Änderung vom 28. Februar 2002). Diese Verordnung geht sowohl bei der Regelung der Übergangsfristen als auch bei den Anforderungen bezüglich des Raumangebotes über die EU-Richtlinie hinaus.  Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat das BMVEL das Institut für Tierschutz und Tierhaltung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) aufgefordert, in einer Stellungnahme die Ergebnisse des Modellvorhabens den aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1999 ableitbaren Vorgaben hinsichtlich der Verhaltensgerechtheit gegenüber zu stellen. Das Institut kommt zu der Schlussfolgerung, dass die mit der Ausgestaltung der Käfige erreichten Verbesserungen nicht in allen Aspekten ausreichen, um eine verhaltensgerechte Haltung der Legehennen zu gewährleisten. Verbesserungen sind notwendig insbesondere im Hinblick auf die räumliche Anordnung und/oder Gestaltung der Sitzstangen, die Größe und Gestaltung des Einstreubereiches, die Größe des Nestes und die Ausleuchtung der Käfige. Durch diese Veränderungen soll eine bessere Trennung und Nutzbarkeit der Funktionsbereiche erreicht werden. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft zu finden. 22.03.04

Ausgestaltete Käfige für Legehennen

Institute der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover haben den vorläufigen Endbericht zum "Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig" vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass …

Institute der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover haben den vorläufigen Endbericht zum “Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig” vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass in den untersuchten ausgestalteten Käfigen hohe Produktionsleistungen zu erzielen sind und diese trotz erhöhter Investitionskosten in naher Zukunft wettbewerbsfähig sein dürften. Die Gaskonzentrationen (Ammoniak und Kohlendioxid) sowie die Staub- und Keimgehalte in der Stallluft lagen unterhalb der Richtwerte und die Hygienebedingungen waren in der Mehrzahl der untersuchten Ställe gut. Die Mortalitätsraten und Schäden durch Federpicken und Kannibalismus waren gering. Als problematisch beurteilt wird die hohe Zahl Hennen, bei denen Veränderungen der Fußballen festgestellt wurden. Die Strukturen (Nest, Einstreubereich und Sitzstangen) der ausgestalteten Käfige wurden von den Hennen gut angenommen, allerdings war die Bewegungsmöglichkeit der Hennen und insbesondere die Nutzung der Einstreubereiche teilweise deutlich eingeschränkt, so dass im Hinblick auf das Verhalten der Hennen das Raumangebot vergrößert und insbesondere der Einstreubereich verbessert werden sollte. Auch die Lichtverhältnisse in den untersuchten Käfigen wiesen Mängel auf. Insgesamt sollten ausgehend von den Vorteilen des ausgestalteten Käfigs die zurzeit noch bestehenden Problembereiche weiter verbessert werden.  Modellvorhaben Ausgestalteter KäfigDas Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig wurde im März 2000 begonnen mit dem Ziel, die praktische Erprobung und Entwicklung dieser neuen Haltungsform wissenschaftlich zu begleiten. An dem Vorhaben nahmen insgesamt sechs Praxisbetriebe teil, auf denen ausgestaltete Käfige von vier Herstellern in verschiedenen Varianten eingerichtet und während des Untersuchungszeitraumes weiterentwickelt wurden. Erfasst wurden die Produktionsleistungen, das Verhalten der Hennen, Gefieder- und Hautschäden, hygienische Aspekte und Kennwerte der ökonomischen Konkurrenzfähigkeit. Vergleichende oder experimentelle Untersuchungen waren in dieser Praxiserhebung nicht vorgesehen. Beteiligt waren das Institut für Tierschutz und Tierhaltung und das Institut für Betriebswirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover sowie das Institut für Versuchstierkunde und Zentrales Tierlaboratorium der Medizinischen Hochschule Hannover.  HintergrundHintergrund für das Modellvorhaben war der Beschluss des EU-Rates (Richtlinie 1999/74/EG), ab 2012 die herkömmliche Käfighaltung für Legehennen zu verbieten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Legehennen in der EU nur noch in Käfigen gehalten werden, wenn diese über Nester, Einstreubereiche, Sitzstangen und ein Platzangebot von mindestens 750 cm² je Tier verfügen. Hierdurch soll den Hennen das Ausüben ihres Verhaltensrepertoires ermöglicht werden. Außerdem sind Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen einzurichten. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch kaum praktische Erkenntnisse über diese neue Haltungsform vor. In seinem Urteil vom 6. Juli 1999 (2 BvF 3/90) erklärte das Bundesverfassungsgericht zugleich die deutsche Hennenhaltungsverordnung vom 10. Dezember 1987 für nichtig. Gründe hierfür waren die Unvereinbarkeit der Hennenhaltungsverordnung mit dem Tierschutzgesetz und ein Verstoß der Verordnung gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erließ hierauf mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Verordnung zur Legehennenhaltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Änderung vom 28. Februar 2002). Diese Verordnung geht sowohl bei der Regelung der Übergangsfristen als auch bei den Anforderungen bezüglich des Raumangebotes über die EU-Richtlinie hinaus.  Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat das BMVEL das Institut für Tierschutz und Tierhaltung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) aufgefordert, in einer Stellungnahme die Ergebnisse des Modellvorhabens den aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1999 ableitbaren Vorgaben hinsichtlich der Verhaltensgerechtheit gegenüber zu stellen. Das Institut kommt zu der Schlussfolgerung, dass die mit der Ausgestaltung der Käfige erreichten Verbesserungen nicht in allen Aspekten ausreichen, um eine verhaltensgerechte Haltung der Legehennen zu gewährleisten. Verbesserungen sind notwendig insbesondere im Hinblick auf die räumliche Anordnung und/oder Gestaltung der Sitzstangen, die Größe und Gestaltung des Einstreubereiches, die Größe des Nestes und die Ausleuchtung der Käfige. Durch diese Veränderungen soll eine bessere Trennung und Nutzbarkeit der Funktionsbereiche erreicht werden. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft zu finden. 22.03.04

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Veröffentlicht: 22.03.2004

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