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  • Bayern fordert generelle Stallpflicht für Geflügel


Am Wochenende wurde das Auftreten des H5N1-Virus in Proben aus Rumänien bestätigt. Zuvor war das Influenza-A-Virus H5N1 schon in der Türkei nachgewiesen worden. Angesichts der nachgewiesenen Vogelgrippefälle in Rumänien und der Türkei fordert die bayerische Staatsregierung erneut eine generelle Stallpflicht für Geflügel in Deutschland.

Diese sollte bis Mitte Dezember gelten, "weil dann die Zugvögel durch sind", sagte der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf. Er will sich am Dienstag bei einer Konferenz deutscher Tierseuchenexperten in Berlin für entsprechende Maßnahmen einsetzen. Sollte dies nicht gelingen, werde Bayern die Stallpflicht notfalls im Alleingang im Freistaat anordnen, so Schnappauf. Diese würde dann ab Mittwoch gelten. Als weitere Maßnahme gegen eine Einschleppung der Vogelgrippe gilt seit Montag in Bayern ein zeitlich befristetes landesweites Verbot aller Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und Vogelbörsen.

Nach Auffassung des Staatssekretärs im Bundesverbraucherschutzministerium, Alexander Müller, kann die Bekämpfung der Vogelgrippe nur mit EU-weit koordinierten Maßnahmen erfolgen. " Das gemeinsame und entschlossene Handeln der europäischen Mitgliedsstaaten ist erforderlich, um die Einschleppung der Vogelgrippe in die EU zu verhindern," erklärte Müller. "Ist das Virus erst einmal in der EU, müssen die Bekämpfungsmaßnahmen wegen des schnellen und komplexen Tier- und Warenverkehrs sehr drastisch sein, um die Seuche einzudämmen, deshalb setzen wir jetzt alles daran, uns vor der Einschleppung zu schützen."

In Deutschland umfasst der zuletzt am 14. Oktober mit den Bundesländern verabredete Aktionsplan zur Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe folgende Maßnahmen:

  • Ein Importverbot für Vögel, Geflügel, Geflügelfleisch und andere Geflügelerzeugnissen wie z. B. unbehandelte Federn aus Ländern, in denen die Vogelgrippe nachgewiesen wurde oder der dringende Verdacht eines Ausbruches besteht.
  • Die verstärkte Kontrolle des Waren- und Reiseverkehrs durch die zuständigen Veterinärbehörden, in Deutschland sind dies die Bundesländer.
  • Ein Monitoring von Wildvögeln, um schnell erkennen zu können, wenn auf diesem Weg in Europa und Deutschland die Gefahr für eine Einschleppung besteht.
  • Das Ausweisen von Risikogebieten in der EU. Hier handelt es sich in der Regel um Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen es Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel geben kann. Diese regionalisierte Maßnahme ist erforderlich, obwohl es einen systematischen Vogelzug aus den Seuchengebieten nach Europa derzeit nicht gibt. Denn der Einflug von Einzeltieren und kleinen Gruppen aus den Seuchengebieten in Russland, Rumänien und der Türkei ist nicht auszuschließen. In diesen Gebieten müssen die Behörden dafür Sorge tragen, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unterbunden wird. In diesen Risikogebieten gehört dazu auch eine Verpflichtung, die Tiere im Stall zu halten, oder, wo das nicht möglich ist, das Geflügel durch Zäune und Netze abzuschotten.

    Die zuletzt am vergangenen Freitag, dem 14. Oktober, von den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission beschlossenen Verschärfungen müssen umgehend von den Bundesländern umgesetzt werden. Damit dies auf möglichst einheitlichem Niveau in Deutschland geschieht, hat das Bundesverbraucherschutzministerium zu dem Expertentreffen am Dienstag eingeladen, um die Abstimmung zwischen den Bundesländern zu erleichtern. (17.10.05)





  • Am Wochenende wurde das Auftreten des H5N1-Virus in Proben aus Rumänien bestätigt. Zuvor war das Influenza-A-Virus H5N1 schon in der Türkei nachgewiesen worden. Angesichts der nachgewiesenen Vogelgrippefälle in Rumänien und der Türkei fordert die bayerische Staatsregierung erneut eine generelle Stallpflicht für Geflügel in Deutschland.

    Diese sollte bis Mitte Dezember gelten, "weil dann die Zugvögel durch sind", sagte der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf. Er will sich am Dienstag bei einer Konferenz deutscher Tierseuchenexperten in Berlin für entsprechende Maßnahmen einsetzen. Sollte dies nicht gelingen, werde Bayern die Stallpflicht notfalls im Alleingang im Freistaat anordnen, so Schnappauf. Diese würde dann ab Mittwoch gelten. Als weitere Maßnahme gegen eine Einschleppung der Vogelgrippe gilt seit Montag in Bayern ein zeitlich befristetes landesweites Verbot aller Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und Vogelbörsen.

    Nach Auffassung des Staatssekretärs im Bundesverbraucherschutzministerium, Alexander Müller, kann die Bekämpfung der Vogelgrippe nur mit EU-weit koordinierten Maßnahmen erfolgen. " Das gemeinsame und entschlossene Handeln der europäischen Mitgliedsstaaten ist erforderlich, um die Einschleppung der Vogelgrippe in die EU zu verhindern," erklärte Müller. "Ist das Virus erst einmal in der EU, müssen die Bekämpfungsmaßnahmen wegen des schnellen und komplexen Tier- und Warenverkehrs sehr drastisch sein, um die Seuche einzudämmen, deshalb setzen wir jetzt alles daran, uns vor der Einschleppung zu schützen."

    In Deutschland umfasst der zuletzt am 14. Oktober mit den Bundesländern verabredete Aktionsplan zur Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe folgende Maßnahmen:

  • Ein Importverbot für Vögel, Geflügel, Geflügelfleisch und andere Geflügelerzeugnissen wie z. B. unbehandelte Federn aus Ländern, in denen die Vogelgrippe nachgewiesen wurde oder der dringende Verdacht eines Ausbruches besteht.
  • Die verstärkte Kontrolle des Waren- und Reiseverkehrs durch die zuständigen Veterinärbehörden, in Deutschland sind dies die Bundesländer.
  • Ein Monitoring von Wildvögeln, um schnell erkennen zu können, wenn auf diesem Weg in Europa und Deutschland die Gefahr für eine Einschleppung besteht.
  • Das Ausweisen von Risikogebieten in der EU. Hier handelt es sich in der Regel um Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen es Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel geben kann. Diese regionalisierte Maßnahme ist erforderlich, obwohl es einen systematischen Vogelzug aus den Seuchengebieten nach Europa derzeit nicht gibt. Denn der Einflug von Einzeltieren und kleinen Gruppen aus den Seuchengebieten in Russland, Rumänien und der Türkei ist nicht auszuschließen. In diesen Gebieten müssen die Behörden dafür Sorge tragen, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unterbunden wird. In diesen Risikogebieten gehört dazu auch eine Verpflichtung, die Tiere im Stall zu halten, oder, wo das nicht möglich ist, das Geflügel durch Zäune und Netze abzuschotten.

    Die zuletzt am vergangenen Freitag, dem 14. Oktober, von den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission beschlossenen Verschärfungen müssen umgehend von den Bundesländern umgesetzt werden. Damit dies auf möglichst einheitlichem Niveau in Deutschland geschieht, hat das Bundesverbraucherschutzministerium zu dem Expertentreffen am Dienstag eingeladen, um die Abstimmung zwischen den Bundesländern zu erleichtern. (17.10.05)



  • Bayern fordert generelle Stallpflicht für Geflügel

    Am Wochenende wurde das Auftreten des H5N1-Virus in Proben aus Rumänien bestätigt. Zuvor war das Influenza-A-Virus H5N1 schon in der Türkei nachgewiesen worden. Angesichts der nachgewiesenen Vogelgrippefälle in Rumänien und der …

    Am Wochenende wurde das Auftreten des H5N1-Virus in Proben aus Rumänien bestätigt. Zuvor war das Influenza-A-Virus H5N1 schon in der Türkei nachgewiesen worden. Angesichts der nachgewiesenen Vogelgrippefälle in Rumänien und der Türkei fordert die bayerische Staatsregierung erneut eine generelle Stallpflicht für Geflügel in Deutschland.

    Diese sollte bis Mitte Dezember gelten, “weil dann die Zugvögel durch sind”, sagte der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf. Er will sich am Dienstag bei einer Konferenz deutscher Tierseuchenexperten in Berlin für entsprechende Maßnahmen einsetzen. Sollte dies nicht gelingen, werde Bayern die Stallpflicht notfalls im Alleingang im Freistaat anordnen, so Schnappauf. Diese würde dann ab Mittwoch gelten. Als weitere Maßnahme gegen eine Einschleppung der Vogelgrippe gilt seit Montag in Bayern ein zeitlich befristetes landesweites Verbot aller Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und Vogelbörsen.

    Nach Auffassung des Staatssekretärs im Bundesverbraucherschutzministerium, Alexander Müller, kann die Bekämpfung der Vogelgrippe nur mit EU-weit koordinierten Maßnahmen erfolgen. ” Das gemeinsame und entschlossene Handeln der europäischen Mitgliedsstaaten ist erforderlich, um die Einschleppung der Vogelgrippe in die EU zu verhindern,” erklärte Müller. “Ist das Virus erst einmal in der EU, müssen die Bekämpfungsmaßnahmen wegen des schnellen und komplexen Tier- und Warenverkehrs sehr drastisch sein, um die Seuche einzudämmen, deshalb setzen wir jetzt alles daran, uns vor der Einschleppung zu schützen.”

    In Deutschland umfasst der zuletzt am 14. Oktober mit den Bundesländern verabredete Aktionsplan zur Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe folgende Maßnahmen:

  • Ein Importverbot für Vögel, Geflügel, Geflügelfleisch und andere Geflügelerzeugnissen wie z. B. unbehandelte Federn aus Ländern, in denen die Vogelgrippe nachgewiesen wurde oder der dringende Verdacht eines Ausbruches besteht.
  • Die verstärkte Kontrolle des Waren- und Reiseverkehrs durch die zuständigen Veterinärbehörden, in Deutschland sind dies die Bundesländer.
  • Ein Monitoring von Wildvögeln, um schnell erkennen zu können, wenn auf diesem Weg in Europa und Deutschland die Gefahr für eine Einschleppung besteht.
  • Das Ausweisen von Risikogebieten in der EU. Hier handelt es sich in der Regel um Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen es Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel geben kann. Diese regionalisierte Maßnahme ist erforderlich, obwohl es einen systematischen Vogelzug aus den Seuchengebieten nach Europa derzeit nicht gibt. Denn der Einflug von Einzeltieren und kleinen Gruppen aus den Seuchengebieten in Russland, Rumänien und der Türkei ist nicht auszuschließen. In diesen Gebieten müssen die Behörden dafür Sorge tragen, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unterbunden wird. In diesen Risikogebieten gehört dazu auch eine Verpflichtung, die Tiere im Stall zu halten, oder, wo das nicht möglich ist, das Geflügel durch Zäune und Netze abzuschotten.

    Die zuletzt am vergangenen Freitag, dem 14. Oktober, von den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission beschlossenen Verschärfungen müssen umgehend von den Bundesländern umgesetzt werden. Damit dies auf möglichst einheitlichem Niveau in Deutschland geschieht, hat das Bundesverbraucherschutzministerium zu dem Expertentreffen am Dienstag eingeladen, um die Abstimmung zwischen den Bundesländern zu erleichtern. (17.10.05)

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    Veröffentlicht: 17.10.2005

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