• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Marktplatz
    • Produkte
    • Rezepte
    • Aktuelles
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Bessere Information über Fleischerzeugnisse


Verbraucher werden ab sofort durch neue und strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch besser darüber informiert, was sie verzehren. Denn zum 30. Juni endete die Übergangsfrist für die Umsetzung der „Richtlinie zur Änderung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften vom 1. Januar 2003“, mit der die Definition des Begriffes „Fleisch“ hinsichtlich der Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert wird.

Nach der neuen Definition wird der Verbraucher klar erkennen können, ob ein Produkt Muskelfleisch, Fett oder Innereien enthält. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und Fleischkonserven. Dagegen fällt Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird, nicht darunter.

Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften und etwaige Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Recht in Bezug auf die Lebensmitteletikettierung liegen im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Ein gesonderter Vorschlag zur Verbesserung der Etikettierung von Geflügelfleischerzeugnissen soll demnächst vorgelegt werden.

Was bewirkt die Richtlinie?

Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits zu Etikettierungszwecken präzisiert. Diese nationalen Definitionen werden nun auf EU-Ebene harmonisiert. Die Richtlinie enthält eine Reihe von Bestimmungen, damit Verbraucher sich besser über die Fleischerzeugnisse informieren kann:

  • Die Definition des Fleischbegriffs wird auf die am Knochen anhaftenden Muskeln begrenzt. Andere genusstaugliche Tierkörperteile, wie beispielsweise Innereien (einschl. Herz, Darm und Leber) oder Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche kenntlich gemacht und dürfen nicht länger als "Fleisch" bezeichnet werden.
  • Vorbehaltlich bestimmter, in der Definition festgesetzter Höchstwerte, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Prozentsatz des Fettanteils, d. h. dem Muskelfleisch anhaftendes Fett darf wie Fleisch behandelt werden.
  • Nach der Richtlinie muss auch die Tierart, von der das Fleisch stammt, systematisch angegeben werden, damit beispielsweise „Rindfleisch“ von „Schweinefleisch“ unterschieden werden kann.
  • „Separatorenfleisch“ fällt nicht unter die Richtlinie. Im Falle von Rindfleisch wurde die Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten. Bei anderen Tierarten muss Separatorenfleisch gesondert etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt. 02.07.03




Verbraucher werden ab sofort durch neue und strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch besser darüber informiert, was sie verzehren. Denn zum 30. Juni endete die Übergangsfrist für die Umsetzung der „Richtlinie zur Änderung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften vom 1. Januar 2003“, mit der die Definition des Begriffes „Fleisch“ hinsichtlich der Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert wird.

Nach der neuen Definition wird der Verbraucher klar erkennen können, ob ein Produkt Muskelfleisch, Fett oder Innereien enthält. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und Fleischkonserven. Dagegen fällt Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird, nicht darunter.

Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften und etwaige Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Recht in Bezug auf die Lebensmitteletikettierung liegen im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Ein gesonderter Vorschlag zur Verbesserung der Etikettierung von Geflügelfleischerzeugnissen soll demnächst vorgelegt werden.

Was bewirkt die Richtlinie?

Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits zu Etikettierungszwecken präzisiert. Diese nationalen Definitionen werden nun auf EU-Ebene harmonisiert. Die Richtlinie enthält eine Reihe von Bestimmungen, damit Verbraucher sich besser über die Fleischerzeugnisse informieren kann:

  • Die Definition des Fleischbegriffs wird auf die am Knochen anhaftenden Muskeln begrenzt. Andere genusstaugliche Tierkörperteile, wie beispielsweise Innereien (einschl. Herz, Darm und Leber) oder Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche kenntlich gemacht und dürfen nicht länger als "Fleisch" bezeichnet werden.
  • Vorbehaltlich bestimmter, in der Definition festgesetzter Höchstwerte, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Prozentsatz des Fettanteils, d. h. dem Muskelfleisch anhaftendes Fett darf wie Fleisch behandelt werden.
  • Nach der Richtlinie muss auch die Tierart, von der das Fleisch stammt, systematisch angegeben werden, damit beispielsweise „Rindfleisch“ von „Schweinefleisch“ unterschieden werden kann.
  • „Separatorenfleisch“ fällt nicht unter die Richtlinie. Im Falle von Rindfleisch wurde die Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten. Bei anderen Tierarten muss Separatorenfleisch gesondert etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt. 02.07.03


Bessere Information über Fleischerzeugnisse

Verbraucher werden ab sofort durch neue und strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch besser darüber informiert, was sie verzehren. Denn zum 30. Juni endete die Übergangsfrist für die Umsetzung der „Richtlinie zur …

Verbraucher werden ab sofort durch neue und strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch besser darüber informiert, was sie verzehren. Denn zum 30. Juni endete die Übergangsfrist für die Umsetzung der „Richtlinie zur Änderung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften vom 1. Januar 2003“, mit der die Definition des Begriffes „Fleisch“ hinsichtlich der Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert wird.

Nach der neuen Definition wird der Verbraucher klar erkennen können, ob ein Produkt Muskelfleisch, Fett oder Innereien enthält. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und Fleischkonserven. Dagegen fällt Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird, nicht darunter.

Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften und etwaige Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Recht in Bezug auf die Lebensmitteletikettierung liegen im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Ein gesonderter Vorschlag zur Verbesserung der Etikettierung von Geflügelfleischerzeugnissen soll demnächst vorgelegt werden.

Was bewirkt die Richtlinie?

Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits zu Etikettierungszwecken präzisiert. Diese nationalen Definitionen werden nun auf EU-Ebene harmonisiert. Die Richtlinie enthält eine Reihe von Bestimmungen, damit Verbraucher sich besser über die Fleischerzeugnisse informieren kann:

  • Die Definition des Fleischbegriffs wird auf die am Knochen anhaftenden Muskeln begrenzt. Andere genusstaugliche Tierkörperteile, wie beispielsweise Innereien (einschl. Herz, Darm und Leber) oder Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche kenntlich gemacht und dürfen nicht länger als “Fleisch” bezeichnet werden.
  • Vorbehaltlich bestimmter, in der Definition festgesetzter Höchstwerte, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Prozentsatz des Fettanteils, d. h. dem Muskelfleisch anhaftendes Fett darf wie Fleisch behandelt werden.
  • Nach der Richtlinie muss auch die Tierart, von der das Fleisch stammt, systematisch angegeben werden, damit beispielsweise „Rindfleisch“ von „Schweinefleisch“ unterschieden werden kann.
  • „Separatorenfleisch“ fällt nicht unter die Richtlinie. Im Falle von Rindfleisch wurde die Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten. Bei anderen Tierarten muss Separatorenfleisch gesondert etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt. 02.07.03
Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 02.07.2003

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Alpro: Skyr Style - Die neuen Joghurtalternativen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

© mikyso/iSTock/Getty Images Plus
06.03.2026 | Terminanzeigen
ERNÄHRUNGS UMSCHAU

Webinar – Ihr Weg zur Publikation

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur