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  • BfR: Alkoholhaltige Mischgetränke


Auf dem Markt werden zunehmend alkoholhaltige Mischgetränke, sog. Alcopops, mit Koffein und koffeinhaltigen Zutaten angeboten. Der Koffeingehalt variiert dabei zwischen den einzelnen Getränkesorten erheblich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist daher gefragt worden, welche Koffeinmengen aus Sicht der gesundheitlichen Risikobewertung tolerierbar sind.

In einer Stellungnahme des BfR vom 19. August, welche Ende Oktober auf den Internetseiten der Behörde veröffentlicht wurden, sieht das Institut bei drei Typen von Getränken mit einem Koffeingehalt von unter 250 mg/l derzeit keinen Anlass für neue Empfehlungen in Bezug auf den Gesundheitsschutz. Hierzu zählen

1.     Mischungen oder Zubereitungen von Kaffee oder Tee mit Spirituosen (z. B. Irish Cofee, Pharisäer, Tee mit Rum)
2.     Mischungen von Colagetränken mit Spirituosen (z. B. Colagetränke mit Rum) und
3.     Mischungen von Colagetränken mit Bier (z. B. 40 % Colagetränk und 60 % Altbier)

Für Getränke mit höheren Koffein- oder Ethanolgehalten als sie diese drei Typen aufweisen, empfiehlt das BfR die Anbringung eines Warnhinweises. Damit könne vor möglichen unerwünschten Wirkungen nach Verzehr solcher Produkte gewarnt werden. Optional seien Höchstmengen für Koffein und Ethanol, verbunden mit einer empfohlenen Verzehrsmenge denkbar. Die toxikologische Ableitung von tolerierbaren Aufnahmemengen von Koffein hält das Institut allerdings vor dem Hintergrund der ungenügenden Datenlage zu möglichen synergistischen Wirkungen von Koffein und Ethanol für problematisch. Die aus Vorsorgegründen ablehnende Haltung des früheren BgVV gegenüber ethanolhaltigen Energydrinks hält das BfR allerdings aufrecht. 21.11.03



Auf dem Markt werden zunehmend alkoholhaltige Mischgetränke, sog. Alcopops, mit Koffein und koffeinhaltigen Zutaten angeboten. Der Koffeingehalt variiert dabei zwischen den einzelnen Getränkesorten erheblich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist daher gefragt worden, welche Koffeinmengen aus Sicht der gesundheitlichen Risikobewertung tolerierbar sind.

In einer Stellungnahme des BfR vom 19. August, welche Ende Oktober auf den Internetseiten der Behörde veröffentlicht wurden, sieht das Institut bei drei Typen von Getränken mit einem Koffeingehalt von unter 250 mg/l derzeit keinen Anlass für neue Empfehlungen in Bezug auf den Gesundheitsschutz. Hierzu zählen

1.     Mischungen oder Zubereitungen von Kaffee oder Tee mit Spirituosen (z. B. Irish Cofee, Pharisäer, Tee mit Rum)
2.     Mischungen von Colagetränken mit Spirituosen (z. B. Colagetränke mit Rum) und
3.     Mischungen von Colagetränken mit Bier (z. B. 40 % Colagetränk und 60 % Altbier)

Für Getränke mit höheren Koffein- oder Ethanolgehalten als sie diese drei Typen aufweisen, empfiehlt das BfR die Anbringung eines Warnhinweises. Damit könne vor möglichen unerwünschten Wirkungen nach Verzehr solcher Produkte gewarnt werden. Optional seien Höchstmengen für Koffein und Ethanol, verbunden mit einer empfohlenen Verzehrsmenge denkbar. Die toxikologische Ableitung von tolerierbaren Aufnahmemengen von Koffein hält das Institut allerdings vor dem Hintergrund der ungenügenden Datenlage zu möglichen synergistischen Wirkungen von Koffein und Ethanol für problematisch. Die aus Vorsorgegründen ablehnende Haltung des früheren BgVV gegenüber ethanolhaltigen Energydrinks hält das BfR allerdings aufrecht. 21.11.03

BfR: Alkoholhaltige Mischgetränke

Auf dem Markt werden zunehmend alkoholhaltige Mischgetränke, sog. Alcopops, mit Koffein und koffeinhaltigen Zutaten angeboten. Der Koffeingehalt variiert dabei zwischen den einzelnen Getränkesorten erheblich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist …

Auf dem Markt werden zunehmend alkoholhaltige Mischgetränke, sog. Alcopops, mit Koffein und koffeinhaltigen Zutaten angeboten. Der Koffeingehalt variiert dabei zwischen den einzelnen Getränkesorten erheblich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist daher gefragt worden, welche Koffeinmengen aus Sicht der gesundheitlichen Risikobewertung tolerierbar sind.

In einer Stellungnahme des BfR vom 19. August, welche Ende Oktober auf den Internetseiten der Behörde veröffentlicht wurden, sieht das Institut bei drei Typen von Getränken mit einem Koffeingehalt von unter 250 mg/l derzeit keinen Anlass für neue Empfehlungen in Bezug auf den Gesundheitsschutz. Hierzu zählen

1.     Mischungen oder Zubereitungen von Kaffee oder Tee mit Spirituosen (z. B. Irish Cofee, Pharisäer, Tee mit Rum)
2.     Mischungen von Colagetränken mit Spirituosen (z. B. Colagetränke mit Rum) und
3.     Mischungen von Colagetränken mit Bier (z. B. 40 % Colagetränk und 60 % Altbier)

Für Getränke mit höheren Koffein- oder Ethanolgehalten als sie diese drei Typen aufweisen, empfiehlt das BfR die Anbringung eines Warnhinweises. Damit könne vor möglichen unerwünschten Wirkungen nach Verzehr solcher Produkte gewarnt werden. Optional seien Höchstmengen für Koffein und Ethanol, verbunden mit einer empfohlenen Verzehrsmenge denkbar. Die toxikologische Ableitung von tolerierbaren Aufnahmemengen von Koffein hält das Institut allerdings vor dem Hintergrund der ungenügenden Datenlage zu möglichen synergistischen Wirkungen von Koffein und Ethanol für problematisch. Die aus Vorsorgegründen ablehnende Haltung des früheren BgVV gegenüber ethanolhaltigen Energydrinks hält das BfR allerdings aufrecht. 21.11.03

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Veröffentlicht: 21.11.2003

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