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  • BfR erhält Prüfsiegel


Das Bundesinstitut für Risikobewertung erhielt am 24. Mai die Akkreditierung gemäß der internationalen Norm ISO/IEC 17025 von der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover. Die Urkunde bestätigt u. a., dass die Laboratorien im BfR die zentralen Punkte der Qualitätssicherung der OECD-Grundsätze der "Guten Laborpraxis" erfüllen.

Die Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) überprüft als unabhängige Behörde, ob Laboratorien die ISO/IEC-Norm und die OECD-Grundsätze der "Guten Laborpraxis" (GLP) erfüllen. Der AKS-Registereintrag des BfR gleicht somit einem "TÜV"-Stempel der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Er bestätigt den analytisch und mikrobiologisch arbeitenden Laboratorien des Instituts eine umfassende Kompetenz bei der Untersuchung und Forschung. Während auf den Gebieten der Standarduntersuchungen von Lebensmitteln, Stoffen und Produkten eine Akkreditierung heute fast selbstverständlich ist, sind forschungsorientierte Laboratorien und Institutionen, die zum Beispiel wie das BfR neue Analysemethoden erarbeiten, zurzeit noch selten akkreditiert.

In akkreditierten Laboratorien wird nach einheitlichen Standards gearbeitet. Durch so genannte Standardarbeitsanweisungen werden alle Arbeitsschritte von der Probenahme bis hin zur Auswertung der Messergebnisse nach einheitlichen Kriterien geregelt. Es wird daneben sichergestellt, dass die Geräte bestimmte Standards erfüllen und dass die Einhaltung dieser Standards regelmäßig überprüft wird. Außerdem werden alle Abläufe im Labor lückenlos dokumentiert. Es werden Pläne aufgestellt, nach denen die Prüfungen ablaufen, die dann anschließend in Prüfberichten dokumentiert werden.

Ohne eine Bestätigung der fachlichen Kompetenz durch unabhängige Dritte (Akkreditierung) wird es zukünftig im Bereich der internationalen Spitzenforschung immer schwieriger, an internationalen Forschungsprojekten mitzuwirken und mit gewonnenen Erkenntnissen oder erarbeiteten Forschungsergebnissen Gehör zu finden. Dies gilt insbesondere auch für die Mitwirkung an der Erstellung von Methodensammlungen, die internationalen Standard darstellen.



Das Bundesinstitut für Risikobewertung erhielt am 24. Mai die Akkreditierung gemäß der internationalen Norm ISO/IEC 17025 von der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover. Die Urkunde bestätigt u. a., dass die Laboratorien im BfR die zentralen Punkte der Qualitätssicherung der OECD-Grundsätze der "Guten Laborpraxis" erfüllen.

Die Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) überprüft als unabhängige Behörde, ob Laboratorien die ISO/IEC-Norm und die OECD-Grundsätze der "Guten Laborpraxis" (GLP) erfüllen. Der AKS-Registereintrag des BfR gleicht somit einem "TÜV"-Stempel der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Er bestätigt den analytisch und mikrobiologisch arbeitenden Laboratorien des Instituts eine umfassende Kompetenz bei der Untersuchung und Forschung. Während auf den Gebieten der Standarduntersuchungen von Lebensmitteln, Stoffen und Produkten eine Akkreditierung heute fast selbstverständlich ist, sind forschungsorientierte Laboratorien und Institutionen, die zum Beispiel wie das BfR neue Analysemethoden erarbeiten, zurzeit noch selten akkreditiert.

In akkreditierten Laboratorien wird nach einheitlichen Standards gearbeitet. Durch so genannte Standardarbeitsanweisungen werden alle Arbeitsschritte von der Probenahme bis hin zur Auswertung der Messergebnisse nach einheitlichen Kriterien geregelt. Es wird daneben sichergestellt, dass die Geräte bestimmte Standards erfüllen und dass die Einhaltung dieser Standards regelmäßig überprüft wird. Außerdem werden alle Abläufe im Labor lückenlos dokumentiert. Es werden Pläne aufgestellt, nach denen die Prüfungen ablaufen, die dann anschließend in Prüfberichten dokumentiert werden.

Ohne eine Bestätigung der fachlichen Kompetenz durch unabhängige Dritte (Akkreditierung) wird es zukünftig im Bereich der internationalen Spitzenforschung immer schwieriger, an internationalen Forschungsprojekten mitzuwirken und mit gewonnenen Erkenntnissen oder erarbeiteten Forschungsergebnissen Gehör zu finden. Dies gilt insbesondere auch für die Mitwirkung an der Erstellung von Methodensammlungen, die internationalen Standard darstellen.

BfR erhält Prüfsiegel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung erhielt am 24. Mai die Akkreditierung gemäß der internationalen Norm ISO/IEC 17025 von der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover. Die Urkunde bestätigt u. a., dass die Laboratorien im BfR …

Das Bundesinstitut für Risikobewertung erhielt am 24. Mai die Akkreditierung gemäß der internationalen Norm ISO/IEC 17025 von der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover. Die Urkunde bestätigt u. a., dass die Laboratorien im BfR die zentralen Punkte der Qualitätssicherung der OECD-Grundsätze der “Guten Laborpraxis” erfüllen.

Die Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) überprüft als unabhängige Behörde, ob Laboratorien die ISO/IEC-Norm und die OECD-Grundsätze der “Guten Laborpraxis” (GLP) erfüllen. Der AKS-Registereintrag des BfR gleicht somit einem “TÜV”-Stempel der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Er bestätigt den analytisch und mikrobiologisch arbeitenden Laboratorien des Instituts eine umfassende Kompetenz bei der Untersuchung und Forschung. Während auf den Gebieten der Standarduntersuchungen von Lebensmitteln, Stoffen und Produkten eine Akkreditierung heute fast selbstverständlich ist, sind forschungsorientierte Laboratorien und Institutionen, die zum Beispiel wie das BfR neue Analysemethoden erarbeiten, zurzeit noch selten akkreditiert.

In akkreditierten Laboratorien wird nach einheitlichen Standards gearbeitet. Durch so genannte Standardarbeitsanweisungen werden alle Arbeitsschritte von der Probenahme bis hin zur Auswertung der Messergebnisse nach einheitlichen Kriterien geregelt. Es wird daneben sichergestellt, dass die Geräte bestimmte Standards erfüllen und dass die Einhaltung dieser Standards regelmäßig überprüft wird. Außerdem werden alle Abläufe im Labor lückenlos dokumentiert. Es werden Pläne aufgestellt, nach denen die Prüfungen ablaufen, die dann anschließend in Prüfberichten dokumentiert werden.

Ohne eine Bestätigung der fachlichen Kompetenz durch unabhängige Dritte (Akkreditierung) wird es zukünftig im Bereich der internationalen Spitzenforschung immer schwieriger, an internationalen Forschungsprojekten mitzuwirken und mit gewonnenen Erkenntnissen oder erarbeiteten Forschungsergebnissen Gehör zu finden. Dies gilt insbesondere auch für die Mitwirkung an der Erstellung von Methodensammlungen, die internationalen Standard darstellen.

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Veröffentlicht: 06.06.2003

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