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  • BfR: Uran in Lebens- und Futtermitteln


Über die Bedeutung von Uran in Mineralwässern und das Risiko uranhaltiger Mineraldünger diskutierten Ende Juli Experten auf Einladung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Ein Ergebnis des Statusseminar „Uran als Schwermetall in Lebens- und Futtermitteln – Uran als radioaktives Element“: Für die Verbraucher lässt sich derzeit kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln erkennen.

Gleichwohl wurden bei bestimmten Fragen zum Übergang von Uran aus Böden in die verschiedenen Stufen der Nahrungskette noch Kenntnislücken festgestellt, die Gegenstand laufender und geplanter Forschungsvorhaben sind.

Uran ist ein in der Umwelt weit verbreitetes radioaktives Schwermetall. Uranverbindungen sind natürliche Bestandteile bestimmter Gesteine und Mineralien und kommen in Wasser, Boden und Luft vor. Spuren von Uran sind daher auch in vielen Lebens- und Futtermitteln sowie in manchen Trink- und Mineralwässern nachweisbar. Der Mensch nimmt täglich mit der Nahrung durchschnittlich etwa ein bis vier Mikrogramm Uran zu sich. Ungefähr die Hälfte stammt aus Getränken und Trinkwasser.

Bei der Diskussion des Gefährdungspotenzials von Uran wurde neben der chemischen Toxizität von Uran auch die radiotoxische Bedeutung des Elements thematisiert. Es bestand Einigkeit unter den Experten, dass bei der gesundheitlichen Bewertung von Uran in Lebens- und Futtermitteln zukünftig die chemische und die Strahlenwirkung gemeinsam berücksichtigt werden sollten.

Grundsätzlich gilt für alle Stoffe mit toxischem Potenzial, dass deren Aufnahme aus Vorsorgegründen so niedrig wie möglich gehalten werden sollte. Daher empfiehlt das BfR aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Maßnahmen zur Verminderung der Uranaufnahme über Mineralwasser zu ergreifen. Für Mineralwasser, das als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt wird, sollten gesonderte Regelungen gelten. (05.08.05)





Über die Bedeutung von Uran in Mineralwässern und das Risiko uranhaltiger Mineraldünger diskutierten Ende Juli Experten auf Einladung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Ein Ergebnis des Statusseminar „Uran als Schwermetall in Lebens- und Futtermitteln – Uran als radioaktives Element“: Für die Verbraucher lässt sich derzeit kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln erkennen.

Gleichwohl wurden bei bestimmten Fragen zum Übergang von Uran aus Böden in die verschiedenen Stufen der Nahrungskette noch Kenntnislücken festgestellt, die Gegenstand laufender und geplanter Forschungsvorhaben sind.

Uran ist ein in der Umwelt weit verbreitetes radioaktives Schwermetall. Uranverbindungen sind natürliche Bestandteile bestimmter Gesteine und Mineralien und kommen in Wasser, Boden und Luft vor. Spuren von Uran sind daher auch in vielen Lebens- und Futtermitteln sowie in manchen Trink- und Mineralwässern nachweisbar. Der Mensch nimmt täglich mit der Nahrung durchschnittlich etwa ein bis vier Mikrogramm Uran zu sich. Ungefähr die Hälfte stammt aus Getränken und Trinkwasser.

Bei der Diskussion des Gefährdungspotenzials von Uran wurde neben der chemischen Toxizität von Uran auch die radiotoxische Bedeutung des Elements thematisiert. Es bestand Einigkeit unter den Experten, dass bei der gesundheitlichen Bewertung von Uran in Lebens- und Futtermitteln zukünftig die chemische und die Strahlenwirkung gemeinsam berücksichtigt werden sollten.

Grundsätzlich gilt für alle Stoffe mit toxischem Potenzial, dass deren Aufnahme aus Vorsorgegründen so niedrig wie möglich gehalten werden sollte. Daher empfiehlt das BfR aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Maßnahmen zur Verminderung der Uranaufnahme über Mineralwasser zu ergreifen. Für Mineralwasser, das als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt wird, sollten gesonderte Regelungen gelten. (05.08.05)



BfR: Uran in Lebens- und Futtermitteln

Über die Bedeutung von Uran in Mineralwässern und das Risiko uranhaltiger Mineraldünger diskutierten Ende Juli Experten auf Einladung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Ein Ergebnis des Statusseminar „Uran …

Über die Bedeutung von Uran in Mineralwässern und das Risiko uranhaltiger Mineraldünger diskutierten Ende Juli Experten auf Einladung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Ein Ergebnis des Statusseminar „Uran als Schwermetall in Lebens- und Futtermitteln – Uran als radioaktives Element“: Für die Verbraucher lässt sich derzeit kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln erkennen.

Gleichwohl wurden bei bestimmten Fragen zum Übergang von Uran aus Böden in die verschiedenen Stufen der Nahrungskette noch Kenntnislücken festgestellt, die Gegenstand laufender und geplanter Forschungsvorhaben sind.

Uran ist ein in der Umwelt weit verbreitetes radioaktives Schwermetall. Uranverbindungen sind natürliche Bestandteile bestimmter Gesteine und Mineralien und kommen in Wasser, Boden und Luft vor. Spuren von Uran sind daher auch in vielen Lebens- und Futtermitteln sowie in manchen Trink- und Mineralwässern nachweisbar. Der Mensch nimmt täglich mit der Nahrung durchschnittlich etwa ein bis vier Mikrogramm Uran zu sich. Ungefähr die Hälfte stammt aus Getränken und Trinkwasser.

Bei der Diskussion des Gefährdungspotenzials von Uran wurde neben der chemischen Toxizität von Uran auch die radiotoxische Bedeutung des Elements thematisiert. Es bestand Einigkeit unter den Experten, dass bei der gesundheitlichen Bewertung von Uran in Lebens- und Futtermitteln zukünftig die chemische und die Strahlenwirkung gemeinsam berücksichtigt werden sollten.

Grundsätzlich gilt für alle Stoffe mit toxischem Potenzial, dass deren Aufnahme aus Vorsorgegründen so niedrig wie möglich gehalten werden sollte. Daher empfiehlt das BfR aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Maßnahmen zur Verminderung der Uranaufnahme über Mineralwasser zu ergreifen. Für Mineralwasser, das als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt wird, sollten gesonderte Regelungen gelten. (05.08.05)

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Veröffentlicht: 05.08.2005

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