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  • BfR zu Geflügelpest H5N8: Infizierung über Lebensmittel unwahrscheinlich


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin stuft die Virusübertragung des Vogelgrippe-Subtyps H5N8 durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten als unwahrscheinlich ein. Das Virus des Subtyps H5N8 besitzt für die Tiere selbst dagegen hochpathogene Eigenschaften.

Seit November wurde in Geflügelbetrieben in Deutschland, den Niederlanden, Großbritan-nien und Italien das von Vögeln stammende Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit die Geflügelpest festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 Viren sind bislang nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber laut BfR unwahrscheinlich. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich.

Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Hierzu zählt etwa gründliches Durchgaren von Geflügelspeisen für mindestens zwei Minuten bei einer Kerntemperatur von 70 Grad Celsius. Weitere Informationen zur Vogelgrippe liefern die Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.bund.de).

>> Pressemitteilung des BfR

Bild: © Thinkstock / Howard Shooter



© Thinkstock / Howard Shooter
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin stuft die Virusübertragung des Vogelgrippe-Subtyps H5N8 durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten als unwahrscheinlich ein. Das Virus des Subtyps H5N8 besitzt für die Tiere selbst dagegen hochpathogene Eigenschaften.

Seit November wurde in Geflügelbetrieben in Deutschland, den Niederlanden, Großbritan-nien und Italien das von Vögeln stammende Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit die Geflügelpest festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 Viren sind bislang nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber laut BfR unwahrscheinlich. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich.

Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Hierzu zählt etwa gründliches Durchgaren von Geflügelspeisen für mindestens zwei Minuten bei einer Kerntemperatur von 70 Grad Celsius. Weitere Informationen zur Vogelgrippe liefern die Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.bund.de).

>> Pressemitteilung des BfR

Bild: © Thinkstock / Howard Shooter



BfR zu Geflügelpest H5N8: Infizierung über Lebensmittel unwahrscheinlich

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin stuft die Virusübertragung des Vogelgrippe-Subtyps H5N8 durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten als unwahrscheinlich ein. Das Virus des Subtyps H5N8 besitzt für …

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin stuft die Virusübertragung des Vogelgrippe-Subtyps H5N8 durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten als unwahrscheinlich ein. Das Virus des Subtyps H5N8 besitzt für die Tiere selbst dagegen hochpathogene Eigenschaften.

Seit November wurde in Geflügelbetrieben in Deutschland, den Niederlanden, Großbritan-nien und Italien das von Vögeln stammende Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit die Geflügelpest festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 Viren sind bislang nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber laut BfR unwahrscheinlich. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich.

Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Hierzu zählt etwa gründliches Durchgaren von Geflügelspeisen für mindestens zwei Minuten bei einer Kerntemperatur von 70 Grad Celsius. Weitere Informationen zur Vogelgrippe liefern die Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.bund.de).

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Veröffentlicht: 12.01.2015

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