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  • Bildet sich aus Benzoesäure in Lebensmitteln Benzol?


Benzol ist ein Umweltschadstoff, der als Verunreinigung auch in Lebensmitteln vorkommt. Die Substanz wirkt krebserregend und keimzellschädigend. Eine Dosis ohne Wirkung ist nicht bekannt. Die Benzolaufnahme sollte deshalb im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes so weit wie möglich minimiert werden. Grund genug für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Hinweisen nachzugehen, wonach sich Benzol in nicht alkoholischen Erfrischungsgetränken aus Benzoesäure bilden könnte, wenn gleichzeitig Ascorbinsäure zugesetzt ist.

Beide, Benzoesäure und Ascorbinsäure, sind zugelassene Zusatzstoffe, die auf dem Lebensmittel deklariert sein müssen und auch natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommen können. Anhand der vorliegenden chemisch-analytischen Daten kann laut BfR nicht beurteilt werden, ob sich in Erfrischungsgetränken Benzolmengen bilden, die nennenswert zur Gesamtaufnahme des Menschen beitragen und somit ein zusätzliches gesundheitliches Risiko darstellen. Sollten weitere Daten den Verdacht bestätigen, empfiehlt das Institut zu prüfen, ob der Zulassungsrahmen für eine gleichzeitige Verwendung von Benzoe- und Ascorbinsäure in Lebensmitteln geändert werden muss. Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage des BfR abzurufen. (02.03.06)



Benzol ist ein Umweltschadstoff, der als Verunreinigung auch in Lebensmitteln vorkommt. Die Substanz wirkt krebserregend und keimzellschädigend. Eine Dosis ohne Wirkung ist nicht bekannt. Die Benzolaufnahme sollte deshalb im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes so weit wie möglich minimiert werden. Grund genug für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Hinweisen nachzugehen, wonach sich Benzol in nicht alkoholischen Erfrischungsgetränken aus Benzoesäure bilden könnte, wenn gleichzeitig Ascorbinsäure zugesetzt ist.

Beide, Benzoesäure und Ascorbinsäure, sind zugelassene Zusatzstoffe, die auf dem Lebensmittel deklariert sein müssen und auch natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommen können. Anhand der vorliegenden chemisch-analytischen Daten kann laut BfR nicht beurteilt werden, ob sich in Erfrischungsgetränken Benzolmengen bilden, die nennenswert zur Gesamtaufnahme des Menschen beitragen und somit ein zusätzliches gesundheitliches Risiko darstellen. Sollten weitere Daten den Verdacht bestätigen, empfiehlt das Institut zu prüfen, ob der Zulassungsrahmen für eine gleichzeitige Verwendung von Benzoe- und Ascorbinsäure in Lebensmitteln geändert werden muss. Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage des BfR abzurufen. (02.03.06)

Bildet sich aus Benzoesäure in Lebensmitteln Benzol?

Benzol ist ein Umweltschadstoff, der als Verunreinigung auch in Lebensmitteln vorkommt. Die Substanz wirkt krebserregend und keimzellschädigend. Eine Dosis ohne Wirkung ist nicht bekannt. Die Benzolaufnahme sollte deshalb im Sinne …

Benzol ist ein Umweltschadstoff, der als Verunreinigung auch in Lebensmitteln vorkommt. Die Substanz wirkt krebserregend und keimzellschädigend. Eine Dosis ohne Wirkung ist nicht bekannt. Die Benzolaufnahme sollte deshalb im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes so weit wie möglich minimiert werden. Grund genug für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Hinweisen nachzugehen, wonach sich Benzol in nicht alkoholischen Erfrischungsgetränken aus Benzoesäure bilden könnte, wenn gleichzeitig Ascorbinsäure zugesetzt ist.

Beide, Benzoesäure und Ascorbinsäure, sind zugelassene Zusatzstoffe, die auf dem Lebensmittel deklariert sein müssen und auch natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommen können. Anhand der vorliegenden chemisch-analytischen Daten kann laut BfR nicht beurteilt werden, ob sich in Erfrischungsgetränken Benzolmengen bilden, die nennenswert zur Gesamtaufnahme des Menschen beitragen und somit ein zusätzliches gesundheitliches Risiko darstellen. Sollten weitere Daten den Verdacht bestätigen, empfiehlt das Institut zu prüfen, ob der Zulassungsrahmen für eine gleichzeitige Verwendung von Benzoe- und Ascorbinsäure in Lebensmitteln geändert werden muss. Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage des BfR abzurufen. (02.03.06)

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Veröffentlicht: 02.03.2006

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