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  • Bio-Betriebe in Rheinland-Pfalz sollen nicht mehr gefördert werden


Ein Großteil der Bio-Bauern in Rheinland Pfalz soll zukünftig keine Förderung mehr erhalten, so der Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW). Nach diesem sollen in diesem Jahr keine Folgeanträge für das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) zugelassen werden. Begründet wird diese Entscheidung mit Haushaltsproblemen des Landes.

Derzeit werden im Rahmen des FUL 403 Bio-Betriebe gefördert und in diesem Jahr stehen für ca. 4 500 Hektar Ackerfläche Folgeanträge an. Das gesamte Fördervolumen beträgt rund eine Million Euro. Bei einer Co-Finanzierung der EU und des Bundes beläuft sich der Anteil von Rheinland-Pfalz auf etwa 200 000 Euro.

Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds sind die Bio-Betriebe in Rheinland-Pfalz auf die Fördermittel zwingend angewiesen, ansonsten drohen Einkommensverluste. Bei einem Ackerbaubetrieb mit 65 ha bisheriger Antragsfläche würde sich das Jahreseinkommen um 10 000 Euro reduzieren. Diese Einkommensverluste können auf absehbare Zeit nicht kompensiert werden, da die Preise für Bio-Produkte derzeit einem enormen Preisdruck ausgesetzt sind. Ein solcher Beschluss würde außerdem die Wettbewerbsbedingungen innerhalb Deutschlands erheblich verzerren. 04.06.03



Ein Großteil der Bio-Bauern in Rheinland Pfalz soll zukünftig keine Förderung mehr erhalten, so der Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW). Nach diesem sollen in diesem Jahr keine Folgeanträge für das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) zugelassen werden. Begründet wird diese Entscheidung mit Haushaltsproblemen des Landes.

Derzeit werden im Rahmen des FUL 403 Bio-Betriebe gefördert und in diesem Jahr stehen für ca. 4 500 Hektar Ackerfläche Folgeanträge an. Das gesamte Fördervolumen beträgt rund eine Million Euro. Bei einer Co-Finanzierung der EU und des Bundes beläuft sich der Anteil von Rheinland-Pfalz auf etwa 200 000 Euro.

Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds sind die Bio-Betriebe in Rheinland-Pfalz auf die Fördermittel zwingend angewiesen, ansonsten drohen Einkommensverluste. Bei einem Ackerbaubetrieb mit 65 ha bisheriger Antragsfläche würde sich das Jahreseinkommen um 10 000 Euro reduzieren. Diese Einkommensverluste können auf absehbare Zeit nicht kompensiert werden, da die Preise für Bio-Produkte derzeit einem enormen Preisdruck ausgesetzt sind. Ein solcher Beschluss würde außerdem die Wettbewerbsbedingungen innerhalb Deutschlands erheblich verzerren. 04.06.03

Bio-Betriebe in Rheinland-Pfalz sollen nicht mehr gefördert werden

Ein Großteil der Bio-Bauern in Rheinland Pfalz soll zukünftig keine Förderung mehr erhalten, so der Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW). Nach diesem sollen in diesem …

Ein Großteil der Bio-Bauern in Rheinland Pfalz soll zukünftig keine Förderung mehr erhalten, so der Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW). Nach diesem sollen in diesem Jahr keine Folgeanträge für das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) zugelassen werden. Begründet wird diese Entscheidung mit Haushaltsproblemen des Landes.

Derzeit werden im Rahmen des FUL 403 Bio-Betriebe gefördert und in diesem Jahr stehen für ca. 4 500 Hektar Ackerfläche Folgeanträge an. Das gesamte Fördervolumen beträgt rund eine Million Euro. Bei einer Co-Finanzierung der EU und des Bundes beläuft sich der Anteil von Rheinland-Pfalz auf etwa 200 000 Euro.

Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds sind die Bio-Betriebe in Rheinland-Pfalz auf die Fördermittel zwingend angewiesen, ansonsten drohen Einkommensverluste. Bei einem Ackerbaubetrieb mit 65 ha bisheriger Antragsfläche würde sich das Jahreseinkommen um 10 000 Euro reduzieren. Diese Einkommensverluste können auf absehbare Zeit nicht kompensiert werden, da die Preise für Bio-Produkte derzeit einem enormen Preisdruck ausgesetzt sind. Ein solcher Beschluss würde außerdem die Wettbewerbsbedingungen innerhalb Deutschlands erheblich verzerren. 04.06.03

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Veröffentlicht: 04.06.2003

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