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  • Blutspenden müssen ab Herbst 2019 auf Hepatitis-E-Viren getestet werden
Die Bundesoberbehörde hat den Genomnachweis von Hepatitis-E-Viren in Blutspenden angeordnet. © roibu / iStock / Getty Images Plus
Die Bundesoberbehörde hat den Genomnachweis von Hepatitis-E-Viren in Blutspenden angeordnet. © roibu / iStock / Getty Images Plus
Die Bundesoberbehörde hat den Genomnachweis von Hepatitis-E-Viren in Blutspenden angeordnet. © roibu / iStock / Getty Images Plus
Die Bundesoberbehörde hat den Genomnachweis von Hepatitis-E-Viren in Blutspenden angeordnet. © roibu / iStock / Getty Images Plus
Die Bundesoberbehörde hat den Genomnachweis von Hepatitis-E-Viren in Blutspenden angeordnet. © roibu / iStock / Getty Images Plus
Die Bundesoberbehörde hat den Genomnachweis von Hepatitis-E-Viren in Blutspenden angeordnet. © roibu / iStock / Getty Images Plus

Infektionsschutz: Blutspenden müssen ab Herbst 2019 auf Hepatitis-E-Viren getestet werden

Kürzlich wurde bekannt, dass ab dem 30.09.2019 alle therapeutischen Blutprodukte mit einem geeigneten Nukleinsäureamplifikationsverfahren auf das Hepatitis-E-Virus (HEV) negativ getestet werden müssen. In Deutschland wird das Virus meist durch den Verzehr von unzureichend gegartem Schweine- oder Wildfleisch und daraus hergestellten Produkten übertragen.

Infektionen mit Hepatitis-E-Virus sind insbesondere für Schwangere und für immungeschwächte Personen gefährlich: Sie können unter teils schwere Verlaufsformen leiden und eine chronische Hepatitis entwickeln. Typische Symptome einer Hepatitis-E-Infektion sind Fieber, Dunkelfärbung des Urins, Entfärbung des Stuhls, Oberbauchbeschwerden, Müdigkeit und Appetitverlust. Risikogruppen sollten daher generell kein rohes oder unzureichend gekochtes Fleisch oder Innereien von Wild und Schweinen verzehren.

HEV-negativ getestete Blutprodukten bieten einen zusätzlichen Schutz vor einer Infektion.  Wissenschaftler am Bad Oeynhausener Institut für Laboratoriums- und Transfusionsmedizin (ILTM) am Herz- und Diabeteszentrum NRW haben nun erstmalig ein Nukleinsäureamplifikationsverfahren für HEV-Blutspendertestung entwickelt und auf freiwilliger Basis in die Routinetestung integriert. Das Verfahren gilt derzeit weltweit als das sensitivste Testverfahren.

Das Paul-Ehrlich-Institut als die für biomedizinische Arzneimittel zuständige Bundesoberbehörde, führte 2017 einen Informationsaustausch mit Blutspendeeinrichtungen in Deutschland durch. Auf diesen folgte nun die verpflichtende Einführung einer HEV-Genomtestung. Die Anordnung des Instituts gilt ab dem 30.09.2019.


Quelle: Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum – Herz- und Diabeteszentrum NRW Bad Oeynhausen

Verschlagwortet mit: Medizin, Viren, Virusinfektion, Hepatitis E
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Veröffentlicht: 26.07.2018

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mya | Redaktion
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