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  • BSE-Experten der EU halten Kohortenschlachtung weiter für notwendig


Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) der EU-Kommission hält es weiterhin für notwendig, im BSE-Fall beide Kohorten zu töten. Zuvor hatte die Bundesregierung die EU-Kommission gebeten zu prüfen, ob die zuständigen Behörden ermächtigt werden könnten, in bestimmten Fällen von der Tötung der Fütterungskohorte abzusehen und nur noch die Geburtskohorte töten zu lassen. Dies halten die Wissenschaftler des WAL jedoch für verfrüht. Es gilt daher nach wie vor die BSE-Vorsorgeverordnung.

Sie ermächtigt die zuständigen Behörden in den Ländern, Ausnahmen von der Bestandstötung zuzulassen. Die zuständige Behörde kann die Kohortentötung veranlassen, soweit Belange der Vorsorge für die menschliche oder tierische Gesundheit dem nicht entgegenstehen. Dann werden nur noch die Rinder getötet, die in dem Jahr vor und nach der Geburt des kranken Rindes in dem gleichen Bestand geboren wurde (Geburtskohorte). Oder aber diejenigen, die im ersten Lebensjahr gemeinsam mit einem kranken Rind aufgezogen wurden und möglicherweise das gleiche Futter zu sich genommen haben (Fütterungskohorte), sowie die Nachkommen – inklusive Eizellen und Embryonen – der erkrankten weiblichen Rinder. 25.01.02





Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) der EU-Kommission hält es weiterhin für notwendig, im BSE-Fall beide Kohorten zu töten. Zuvor hatte die Bundesregierung die EU-Kommission gebeten zu prüfen, ob die zuständigen Behörden ermächtigt werden könnten, in bestimmten Fällen von der Tötung der Fütterungskohorte abzusehen und nur noch die Geburtskohorte töten zu lassen. Dies halten die Wissenschaftler des WAL jedoch für verfrüht. Es gilt daher nach wie vor die BSE-Vorsorgeverordnung.

Sie ermächtigt die zuständigen Behörden in den Ländern, Ausnahmen von der Bestandstötung zuzulassen. Die zuständige Behörde kann die Kohortentötung veranlassen, soweit Belange der Vorsorge für die menschliche oder tierische Gesundheit dem nicht entgegenstehen. Dann werden nur noch die Rinder getötet, die in dem Jahr vor und nach der Geburt des kranken Rindes in dem gleichen Bestand geboren wurde (Geburtskohorte). Oder aber diejenigen, die im ersten Lebensjahr gemeinsam mit einem kranken Rind aufgezogen wurden und möglicherweise das gleiche Futter zu sich genommen haben (Fütterungskohorte), sowie die Nachkommen – inklusive Eizellen und Embryonen – der erkrankten weiblichen Rinder. 25.01.02



BSE-Experten der EU halten Kohortenschlachtung weiter für notwendig

Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) der EU-Kommission hält es weiterhin für notwendig, im BSE-Fall beide Kohorten zu töten. Zuvor hatte die Bundesregierung die EU-Kommission gebeten zu prüfen, ob die zuständigen Behörden ermächtigt …

Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) der EU-Kommission hält es weiterhin für notwendig, im BSE-Fall beide Kohorten zu töten. Zuvor hatte die Bundesregierung die EU-Kommission gebeten zu prüfen, ob die zuständigen Behörden ermächtigt werden könnten, in bestimmten Fällen von der Tötung der Fütterungskohorte abzusehen und nur noch die Geburtskohorte töten zu lassen. Dies halten die Wissenschaftler des WAL jedoch für verfrüht. Es gilt daher nach wie vor die BSE-Vorsorgeverordnung.

Sie ermächtigt die zuständigen Behörden in den Ländern, Ausnahmen von der Bestandstötung zuzulassen. Die zuständige Behörde kann die Kohortentötung veranlassen, soweit Belange der Vorsorge für die menschliche oder tierische Gesundheit dem nicht entgegenstehen. Dann werden nur noch die Rinder getötet, die in dem Jahr vor und nach der Geburt des kranken Rindes in dem gleichen Bestand geboren wurde (Geburtskohorte). Oder aber diejenigen, die im ersten Lebensjahr gemeinsam mit einem kranken Rind aufgezogen wurden und möglicherweise das gleiche Futter zu sich genommen haben (Fütterungskohorte), sowie die Nachkommen – inklusive Eizellen und Embryonen – der erkrankten weiblichen Rinder. 25.01.02

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Veröffentlicht: 25.01.2002

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