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  • BSE: Neue Stellungnahme


Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission u. a. in Sachen BSE berät, bekräftigte in einer neuen Stellungnahme (22. Mai 2002) seine Position vom 12. Januar 2001. Geprüft wurde die Frage des Alters von 12 Monaten, ab dem die Wirbelsäule von Rindern nicht in die Lebensmittelherstellung gelangen darf ("T-Bone").

Bei Tieren, die nach dem Inkrafttreten des Verfütterungsverbots geboren sind besteht nach Ansicht des WLA nur ein geringes BSE-Risiko – vorausgesetzt, das Verbot wurde bzw. wird ordnungsgemäß eingehalten und durchgesetzt. Der WLA kam zu dem Schluss, dass weder die vorliegenden Forschungsergebnisse noch die Resultate des BSE-Schnelltestprogramms von 2001 Argumente für die Heraufsetzung der Altersgrenze für Rinder liefern, die vor dem Inkrafttreten des Verfütterungsverbots geboren wurden.

Weiterhin forderte der Ausschuss die Mitgliedstaaten auf, das Risiko einer Exposition von Menschen vor und nach der Durchführung von Risikomanagementmaßnahmen einschließlich des uneingeschränkten Verfütterungsverbots zu bewerten. Danach sehe er sich in der Lage, seine Stellungnahme zu dem für den Menschen durch Spezifiziertes Risikomaterial (SRM) gegebenen BSE-Risiko zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Weitere Stellungnahmen
Der WLA hat ferner seine Einschätzung des geographischen BSE-Risikos (GBR) in Österreich und Finnland aktualisiert. Beide Länder sollten in der Klasse GBR III verbleiben, d. h., es gibt eine geringe Anzahl von BSE-Fällen.

Rinderembryonen gelten als risikofrei, sofern die Protokolle der Internationalen Gesellschaft für den Embryotransfer (IETS) eingehalten werden. Bezüglich Lab wird darauf verwiesen, dass das potenzielle Risiko je nach Quelle (Rinder, kleine Wiederkäuer oder Schweine) und Verwendung (Lebensmittel oder Arzneimittel) unterschiedlich ist.

Außerdem nahm der WLA eine Stellungnahme an zur Wirksamkeit eines neuen Verfahrens für die Behandlung tierischer Abfälle mittels alkalischer Hydrolyse bei hoher Temperatur und hohem Druck, das die TSE-Übertragung verhindern soll. Der vollständige Wortlaut der WLA-Stellungnahmen findet sich unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/outcome_en.html. 23.05.02





Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission u. a. in Sachen BSE berät, bekräftigte in einer neuen Stellungnahme (22. Mai 2002) seine Position vom 12. Januar 2001. Geprüft wurde die Frage des Alters von 12 Monaten, ab dem die Wirbelsäule von Rindern nicht in die Lebensmittelherstellung gelangen darf ("T-Bone").

Bei Tieren, die nach dem Inkrafttreten des Verfütterungsverbots geboren sind besteht nach Ansicht des WLA nur ein geringes BSE-Risiko – vorausgesetzt, das Verbot wurde bzw. wird ordnungsgemäß eingehalten und durchgesetzt. Der WLA kam zu dem Schluss, dass weder die vorliegenden Forschungsergebnisse noch die Resultate des BSE-Schnelltestprogramms von 2001 Argumente für die Heraufsetzung der Altersgrenze für Rinder liefern, die vor dem Inkrafttreten des Verfütterungsverbots geboren wurden.

Weiterhin forderte der Ausschuss die Mitgliedstaaten auf, das Risiko einer Exposition von Menschen vor und nach der Durchführung von Risikomanagementmaßnahmen einschließlich des uneingeschränkten Verfütterungsverbots zu bewerten. Danach sehe er sich in der Lage, seine Stellungnahme zu dem für den Menschen durch Spezifiziertes Risikomaterial (SRM) gegebenen BSE-Risiko zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Weitere Stellungnahmen
Der WLA hat ferner seine Einschätzung des geographischen BSE-Risikos (GBR) in Österreich und Finnland aktualisiert. Beide Länder sollten in der Klasse GBR III verbleiben, d. h., es gibt eine geringe Anzahl von BSE-Fällen.

Rinderembryonen gelten als risikofrei, sofern die Protokolle der Internationalen Gesellschaft für den Embryotransfer (IETS) eingehalten werden. Bezüglich Lab wird darauf verwiesen, dass das potenzielle Risiko je nach Quelle (Rinder, kleine Wiederkäuer oder Schweine) und Verwendung (Lebensmittel oder Arzneimittel) unterschiedlich ist.

Außerdem nahm der WLA eine Stellungnahme an zur Wirksamkeit eines neuen Verfahrens für die Behandlung tierischer Abfälle mittels alkalischer Hydrolyse bei hoher Temperatur und hohem Druck, das die TSE-Übertragung verhindern soll. Der vollständige Wortlaut der WLA-Stellungnahmen findet sich unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/outcome_en.html. 23.05.02



BSE: Neue Stellungnahme

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission u. a. in Sachen BSE berät, bekräftigte in einer neuen Stellungnahme (22. Mai 2002) seine Position vom 12. Januar 2001. Geprüft wurde die …

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission u. a. in Sachen BSE berät, bekräftigte in einer neuen Stellungnahme (22. Mai 2002) seine Position vom 12. Januar 2001. Geprüft wurde die Frage des Alters von 12 Monaten, ab dem die Wirbelsäule von Rindern nicht in die Lebensmittelherstellung gelangen darf (“T-Bone”).

Bei Tieren, die nach dem Inkrafttreten des Verfütterungsverbots geboren sind besteht nach Ansicht des WLA nur ein geringes BSE-Risiko – vorausgesetzt, das Verbot wurde bzw. wird ordnungsgemäß eingehalten und durchgesetzt. Der WLA kam zu dem Schluss, dass weder die vorliegenden Forschungsergebnisse noch die Resultate des BSE-Schnelltestprogramms von 2001 Argumente für die Heraufsetzung der Altersgrenze für Rinder liefern, die vor dem Inkrafttreten des Verfütterungsverbots geboren wurden.

Weiterhin forderte der Ausschuss die Mitgliedstaaten auf, das Risiko einer Exposition von Menschen vor und nach der Durchführung von Risikomanagementmaßnahmen einschließlich des uneingeschränkten Verfütterungsverbots zu bewerten. Danach sehe er sich in der Lage, seine Stellungnahme zu dem für den Menschen durch Spezifiziertes Risikomaterial (SRM) gegebenen BSE-Risiko zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Weitere Stellungnahmen
Der WLA hat ferner seine Einschätzung des geographischen BSE-Risikos (GBR) in Österreich und Finnland aktualisiert. Beide Länder sollten in der Klasse GBR III verbleiben, d. h., es gibt eine geringe Anzahl von BSE-Fällen.

Rinderembryonen gelten als risikofrei, sofern die Protokolle der Internationalen Gesellschaft für den Embryotransfer (IETS) eingehalten werden. Bezüglich Lab wird darauf verwiesen, dass das potenzielle Risiko je nach Quelle (Rinder, kleine Wiederkäuer oder Schweine) und Verwendung (Lebensmittel oder Arzneimittel) unterschiedlich ist.

Außerdem nahm der WLA eine Stellungnahme an zur Wirksamkeit eines neuen Verfahrens für die Behandlung tierischer Abfälle mittels alkalischer Hydrolyse bei hoher Temperatur und hohem Druck, das die TSE-Übertragung verhindern soll. Der vollständige Wortlaut der WLA-Stellungnahmen findet sich unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/outcome_en.html. 23.05.02

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Veröffentlicht: 23.05.2002

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