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  • Bundesrat fordert weniger BSE-Tests


Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf zur BSE-Untersuchungsverordnung verabschiedet. Dieser sieht die ersatzlose Streichung eines Passus vor, wonach bereits alle mehr als 24 Monate alten Rinder, die in normaler Weise für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, auf BSE zu testen sind. Damit wird der Weg frei für die Anwendung der EG-Verordnung 999/2001, die entsprechende Tests lediglich für Rinder ab einem Alter von 30 Monaten vorsieht.

Hintergrund des Entwurfs ist, dass bisher in Deutschland kein BSE-Fall bei normal geschlachteten Rindern unter 30 Monaten festgestellt wurde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf die freiwillige Testung von Tieren unter 24 Monaten zukünftig verzichtet wird, da diese Verfahren sehr kosten- und verwaltungsintensiv seien, jedoch nicht zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führten, da BSE-Tests bei Tieren in diesem Alter keine Aussagekraft hätten. Schließlich soll die Bundesregierung das Risiko der Verunreinigung von Schlachttieren mit infektiösem Material neu bewerten, um auch hier die weit über europarechtliche Bestimmungen hinausgehenden nationalen Regelungen einzuschränken. 06.10.03



Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf zur BSE-Untersuchungsverordnung verabschiedet. Dieser sieht die ersatzlose Streichung eines Passus vor, wonach bereits alle mehr als 24 Monate alten Rinder, die in normaler Weise für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, auf BSE zu testen sind. Damit wird der Weg frei für die Anwendung der EG-Verordnung 999/2001, die entsprechende Tests lediglich für Rinder ab einem Alter von 30 Monaten vorsieht.

Hintergrund des Entwurfs ist, dass bisher in Deutschland kein BSE-Fall bei normal geschlachteten Rindern unter 30 Monaten festgestellt wurde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf die freiwillige Testung von Tieren unter 24 Monaten zukünftig verzichtet wird, da diese Verfahren sehr kosten- und verwaltungsintensiv seien, jedoch nicht zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führten, da BSE-Tests bei Tieren in diesem Alter keine Aussagekraft hätten. Schließlich soll die Bundesregierung das Risiko der Verunreinigung von Schlachttieren mit infektiösem Material neu bewerten, um auch hier die weit über europarechtliche Bestimmungen hinausgehenden nationalen Regelungen einzuschränken. 06.10.03

Bundesrat fordert weniger BSE-Tests

Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf zur BSE-Untersuchungsverordnung verabschiedet. Dieser sieht die ersatzlose Streichung eines Passus vor, wonach bereits alle mehr als 24 Monate alten Rinder, die in normaler Weise für den …

Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf zur BSE-Untersuchungsverordnung verabschiedet. Dieser sieht die ersatzlose Streichung eines Passus vor, wonach bereits alle mehr als 24 Monate alten Rinder, die in normaler Weise für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, auf BSE zu testen sind. Damit wird der Weg frei für die Anwendung der EG-Verordnung 999/2001, die entsprechende Tests lediglich für Rinder ab einem Alter von 30 Monaten vorsieht.

Hintergrund des Entwurfs ist, dass bisher in Deutschland kein BSE-Fall bei normal geschlachteten Rindern unter 30 Monaten festgestellt wurde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf die freiwillige Testung von Tieren unter 24 Monaten zukünftig verzichtet wird, da diese Verfahren sehr kosten- und verwaltungsintensiv seien, jedoch nicht zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führten, da BSE-Tests bei Tieren in diesem Alter keine Aussagekraft hätten. Schließlich soll die Bundesregierung das Risiko der Verunreinigung von Schlachttieren mit infektiösem Material neu bewerten, um auch hier die weit über europarechtliche Bestimmungen hinausgehenden nationalen Regelungen einzuschränken. 06.10.03

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Veröffentlicht: 06.10.2003

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