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  • Bundeswettbewerb – Suchtprävention für Kinder und Jugendliche


Der Startschuss für die vierte Runde des Bundeswettbewerbs "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ist gefallen. Alle deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. Januar 2009 ihre Wettbewerbsbeiträge zum Thema "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort" einzureichen. Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine BÄTZING, mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Krankenkassen durchgeführt.

Das Preisgeld beträgt insgesamt 70000 €. Der Wettbewerb wurde bereits 2001 ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Suchtprävention auf kommunaler Ebene hervorzuheben und zu fördern.

Mit "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort" stellt der neue Wettbewerb eine Thematik in den Mittelpunkt, auf die bereits ein großer Teil der suchtpräventiven Angebote in den Kommunen ausgerichtet ist. Dies nicht ohne Grund: Bereits im Kindes- und Jugendalter entstehen Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich später als Suchtverhalten verfestigen können. Deshalb sollte Suchtprävention nicht nur Informationen vermitteln, sondern Kinder und Jugendliche vor allem in ihrer Lebenskompetenz und ihrem Selbstwertgefühl stärken und ihnen Alternativen zum Suchtmittelmissbrauch aufzeigen. Wenn junge Menschen gelernt haben, Alltagskonflikte zu bewältigen, Belastungen standzuhalten und Eigenverantwortung zu übernehmen sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen.

Bei diesem Prozess nehmen Erwachsene als Vorbilder eine wichtige Rolle ein. Je früher junge Menschen Suchtstoffe wie Tabak, Alkohol oder Cannabis konsumieren, desto größer ist die Gefahr einer späteren Abhängigkeit. Deswegen will der Bundeswettbewerb gemeinsame Strategien aller Verantwortlichen sichten und bekannt machen.

Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter http://www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung, können aber auch direkt beim Wettbewerbsbüro angefordert werden: Deutsches Institut für Urbanistik, Wettbewerbsbüro Suchtprävention, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, E-Mail: suchtpraevention@difu.de.

Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge und wählt die zu prämierenden Beiträge aus. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 29. Juni 2009 in Berlin stattfinden. Nach der Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die Wettbewerbsdokumentation im Internetportal http://www.kommunale-suchtpraevention.de veröffentlicht. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (08.10.08)





Der Startschuss für die vierte Runde des Bundeswettbewerbs "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ist gefallen. Alle deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. Januar 2009 ihre Wettbewerbsbeiträge zum Thema "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort" einzureichen. Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine BÄTZING, mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Krankenkassen durchgeführt.

Das Preisgeld beträgt insgesamt 70000 €. Der Wettbewerb wurde bereits 2001 ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Suchtprävention auf kommunaler Ebene hervorzuheben und zu fördern.

Mit "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort" stellt der neue Wettbewerb eine Thematik in den Mittelpunkt, auf die bereits ein großer Teil der suchtpräventiven Angebote in den Kommunen ausgerichtet ist. Dies nicht ohne Grund: Bereits im Kindes- und Jugendalter entstehen Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich später als Suchtverhalten verfestigen können. Deshalb sollte Suchtprävention nicht nur Informationen vermitteln, sondern Kinder und Jugendliche vor allem in ihrer Lebenskompetenz und ihrem Selbstwertgefühl stärken und ihnen Alternativen zum Suchtmittelmissbrauch aufzeigen. Wenn junge Menschen gelernt haben, Alltagskonflikte zu bewältigen, Belastungen standzuhalten und Eigenverantwortung zu übernehmen sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen.

Bei diesem Prozess nehmen Erwachsene als Vorbilder eine wichtige Rolle ein. Je früher junge Menschen Suchtstoffe wie Tabak, Alkohol oder Cannabis konsumieren, desto größer ist die Gefahr einer späteren Abhängigkeit. Deswegen will der Bundeswettbewerb gemeinsame Strategien aller Verantwortlichen sichten und bekannt machen.

Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter http://www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung, können aber auch direkt beim Wettbewerbsbüro angefordert werden: Deutsches Institut für Urbanistik, Wettbewerbsbüro Suchtprävention, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, E-Mail: suchtpraevention@difu.de.

Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge und wählt die zu prämierenden Beiträge aus. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 29. Juni 2009 in Berlin stattfinden. Nach der Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die Wettbewerbsdokumentation im Internetportal http://www.kommunale-suchtpraevention.de veröffentlicht. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (08.10.08)



Bundeswettbewerb – Suchtprävention für Kinder und Jugendliche

Der Startschuss für die vierte Runde des Bundeswettbewerbs "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ist gefallen. Alle deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. Januar 2009 ihre Wettbewerbsbeiträge zum …

Der Startschuss für die vierte Runde des Bundeswettbewerbs “Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention” ist gefallen. Alle deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. Januar 2009 ihre Wettbewerbsbeiträge zum Thema “Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort” einzureichen. Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine BÄTZING, mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Krankenkassen durchgeführt.

Das Preisgeld beträgt insgesamt 70000 €. Der Wettbewerb wurde bereits 2001 ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Suchtprävention auf kommunaler Ebene hervorzuheben und zu fördern.

Mit “Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort” stellt der neue Wettbewerb eine Thematik in den Mittelpunkt, auf die bereits ein großer Teil der suchtpräventiven Angebote in den Kommunen ausgerichtet ist. Dies nicht ohne Grund: Bereits im Kindes- und Jugendalter entstehen Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich später als Suchtverhalten verfestigen können. Deshalb sollte Suchtprävention nicht nur Informationen vermitteln, sondern Kinder und Jugendliche vor allem in ihrer Lebenskompetenz und ihrem Selbstwertgefühl stärken und ihnen Alternativen zum Suchtmittelmissbrauch aufzeigen. Wenn junge Menschen gelernt haben, Alltagskonflikte zu bewältigen, Belastungen standzuhalten und Eigenverantwortung zu übernehmen sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen.

Bei diesem Prozess nehmen Erwachsene als Vorbilder eine wichtige Rolle ein. Je früher junge Menschen Suchtstoffe wie Tabak, Alkohol oder Cannabis konsumieren, desto größer ist die Gefahr einer späteren Abhängigkeit. Deswegen will der Bundeswettbewerb gemeinsame Strategien aller Verantwortlichen sichten und bekannt machen.

Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter http://www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung, können aber auch direkt beim Wettbewerbsbüro angefordert werden: Deutsches Institut für Urbanistik, Wettbewerbsbüro Suchtprävention, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, E-Mail: suchtpraevention@difu.de.

Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge und wählt die zu prämierenden Beiträge aus. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 29. Juni 2009 in Berlin stattfinden. Nach der Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die Wettbewerbsdokumentation im Internetportal http://www.kommunale-suchtpraevention.de veröffentlicht. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (08.10.08)

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Veröffentlicht: 08.10.2008

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