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  • BVL stellt Daten zu bestrahlten Lebensmitteln für das Jahr 2007 vor


Wie im Vorjahr sind rund 2 % der in Deutschland im Jahr 2007 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informiert hat.

In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefroren bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und hier vermarktet werden. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 3.744 Proben im Hinblick auf eine Bestrahlung untersucht.

Knapp 1 % der nach Risikokriterien ausgewählten Proben war unzulässig bestrahlt und rund 0,5 % der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Bei etwa zwei Dritteln (23 Proben) der beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Nahrungsergänzungsmittel. Auch getrocknete Steinpilze aus Serbien (4 Proben), frisches Obst (2 Proben), tiefgefrorene Süßwasserschnecken aus Vietnam (2 Proben), Würzmittel (eine Probe) und Kaninchenfleisch aus China (eine Probe) wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Bei rund 0,5 % der Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig war. Dies waren vor allem Instantnudelsuppen, Nahrungsergänzungsmittel und Tee.

Rund 76 % der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfielen auf bestrahlte Suppen und Saucen einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte sowie 9,5 % auf Kräuter und Gewürze. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

In Deutschland wurden rund 330 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, von denen 110 Tonnen für den Verzehr in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen waren. Die Probenahme erfolgt bei Lebensmitteln, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet. Durch diese risikoorientierte Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen daher nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel. Weitere Informationen: http://www.bvl.bund.de/Bestrahlung. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz (13.10.08)





Wie im Vorjahr sind rund 2 % der in Deutschland im Jahr 2007 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informiert hat.

In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefroren bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und hier vermarktet werden. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 3.744 Proben im Hinblick auf eine Bestrahlung untersucht.

Knapp 1 % der nach Risikokriterien ausgewählten Proben war unzulässig bestrahlt und rund 0,5 % der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Bei etwa zwei Dritteln (23 Proben) der beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Nahrungsergänzungsmittel. Auch getrocknete Steinpilze aus Serbien (4 Proben), frisches Obst (2 Proben), tiefgefrorene Süßwasserschnecken aus Vietnam (2 Proben), Würzmittel (eine Probe) und Kaninchenfleisch aus China (eine Probe) wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Bei rund 0,5 % der Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig war. Dies waren vor allem Instantnudelsuppen, Nahrungsergänzungsmittel und Tee.

Rund 76 % der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfielen auf bestrahlte Suppen und Saucen einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte sowie 9,5 % auf Kräuter und Gewürze. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

In Deutschland wurden rund 330 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, von denen 110 Tonnen für den Verzehr in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen waren. Die Probenahme erfolgt bei Lebensmitteln, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet. Durch diese risikoorientierte Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen daher nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel. Weitere Informationen: http://www.bvl.bund.de/Bestrahlung. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz (13.10.08)



BVL stellt Daten zu bestrahlten Lebensmitteln für das Jahr 2007 vor

Wie im Vorjahr sind rund 2 % der in Deutschland im Jahr 2007 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über …

Wie im Vorjahr sind rund 2 % der in Deutschland im Jahr 2007 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informiert hat.

In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefroren bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und hier vermarktet werden. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 3.744 Proben im Hinblick auf eine Bestrahlung untersucht.

Knapp 1 % der nach Risikokriterien ausgewählten Proben war unzulässig bestrahlt und rund 0,5 % der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Bei etwa zwei Dritteln (23 Proben) der beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Nahrungsergänzungsmittel. Auch getrocknete Steinpilze aus Serbien (4 Proben), frisches Obst (2 Proben), tiefgefrorene Süßwasserschnecken aus Vietnam (2 Proben), Würzmittel (eine Probe) und Kaninchenfleisch aus China (eine Probe) wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Bei rund 0,5 % der Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig war. Dies waren vor allem Instantnudelsuppen, Nahrungsergänzungsmittel und Tee.

Rund 76 % der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfielen auf bestrahlte Suppen und Saucen einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte sowie 9,5 % auf Kräuter und Gewürze. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

In Deutschland wurden rund 330 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, von denen 110 Tonnen für den Verzehr in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen waren. Die Probenahme erfolgt bei Lebensmitteln, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet. Durch diese risikoorientierte Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen daher nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel. Weitere Informationen: http://www.bvl.bund.de/Bestrahlung. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz (13.10.08)

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Veröffentlicht: 13.10.2008

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