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  • Cholesterinwerte über 200 mg/dl grundsätzlich behandlungsbedürftig?


Diese Frage wird in Laien und Fachkreisen immer wieder diskutiert und sorgt für Verunsicherung. Sehr häufig findet man die Aussage, dass dieser Wert von interessierten Kreisen als Trennung zwischen gesund und krank künstlich niedrig gehalten wird, um damit eine größere Zahl von Patienten zu schaffen, die dann behandelt werden sollen.

Diese häufig zu findende verfälschte Auslegung der Bewertung von Cholesterinwerten ist der Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung von Fettstoffwechselstörungen und ihren
Folgeerkrankungen (DGFF, LipidLiga) deshalb ein wichtiger Anlass für eine klärende Stellungnahme:

Richtig ist, dass durch Untersuchungen an verschiedensten Bevölkerungsgruppen und Altersstufen eine kontinuierliche Beziehung zwischen der Höhe der Cholesterinkonzentration im Blut und dem Risiko für Herz und Kreislauferkrankungen, insbesondere für den Herzinfarkt festgestellt wurde. Ein Schwellenwert, unter dem beispielsweise kein Infarkt geschehen kann, existiert nicht. Andererseits ist der Cholesterinwert bei der Ermittlung des individuellen Risikos ein Merkmal neben anderen Risikofaktoren und erst die Summe aller Befunde lässt eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit ableiten (Gesamtrisiko).

Damit entfallen starre Grenzwerte, eine Cholesterinkonzentration über 200 mg/dl kann sowohl behandlungsbedürftig wie auch oft ohne prognostische Bedeutung sein. Nur bei genetisch bedingten familiären Fettstoffwechselstörungen kann man davon ausgehen, dass die oft weit über 200 mg/dl erhöhten Cholesterinkonzentrationen in jedem Fall behandlungsbedürftig sind. In allen anderen Fällen entscheidet nicht der Wert des Gesamtcholesterins über die Behandlungsbedürftigkeit, da er zu vielen Einflüssen unterliegt.

Weltweit besteht Einigkeit darüber, dass der entscheidende Faktor der vom individuellen Risiko bestimmte Zielwert für das LDL-Cholesterin ist. Dieser Zielwert hängt ab von der Anzahl der anderen Risikofaktoren: je mehr Risikofaktoren, desto niedriger der Zielwert! Liegt außer einem erhöhten LDL-Wert kein oder nur ein zusätzlicher Risikofaktor vor, ist ein LDL-Wert bis 160 mg/dl tolerabel. Bei 2 oder mehr zusätzlichen Risikofaktoren sollte das LDL-Cholesterin maximal 130 mg/dl betragen. Höchstens 100 mg/dl sollten Patienten anstreben, die bereits an einer Herzgefäßerkrankung leiden oder einen Herzinfarkt hatten.

Dieser Wert gilt auch für Patienten, bei denen die Arterienverengung nicht das Herz, sondern andere Organe betrifft - etwa Durchblutungsstörungen im Gehirn oder in den Beinen. Für Patienten mit besonders hohem Risiko, z.B. bei koronarer Herz- und gleichzeitiger Diabeteserkrankung ist das Risiko besonders hoch. Hier liegt der LDL-Zielwert bei maximal 70 mg/dl. Weitere Informationen: www.lipid-liga.de (11.01.08) 





Diese Frage wird in Laien und Fachkreisen immer wieder diskutiert und sorgt für Verunsicherung. Sehr häufig findet man die Aussage, dass dieser Wert von interessierten Kreisen als Trennung zwischen gesund und krank künstlich niedrig gehalten wird, um damit eine größere Zahl von Patienten zu schaffen, die dann behandelt werden sollen.

Diese häufig zu findende verfälschte Auslegung der Bewertung von Cholesterinwerten ist der Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung von Fettstoffwechselstörungen und ihren
Folgeerkrankungen (DGFF, LipidLiga) deshalb ein wichtiger Anlass für eine klärende Stellungnahme:

Richtig ist, dass durch Untersuchungen an verschiedensten Bevölkerungsgruppen und Altersstufen eine kontinuierliche Beziehung zwischen der Höhe der Cholesterinkonzentration im Blut und dem Risiko für Herz und Kreislauferkrankungen, insbesondere für den Herzinfarkt festgestellt wurde. Ein Schwellenwert, unter dem beispielsweise kein Infarkt geschehen kann, existiert nicht. Andererseits ist der Cholesterinwert bei der Ermittlung des individuellen Risikos ein Merkmal neben anderen Risikofaktoren und erst die Summe aller Befunde lässt eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit ableiten (Gesamtrisiko).

Damit entfallen starre Grenzwerte, eine Cholesterinkonzentration über 200 mg/dl kann sowohl behandlungsbedürftig wie auch oft ohne prognostische Bedeutung sein. Nur bei genetisch bedingten familiären Fettstoffwechselstörungen kann man davon ausgehen, dass die oft weit über 200 mg/dl erhöhten Cholesterinkonzentrationen in jedem Fall behandlungsbedürftig sind. In allen anderen Fällen entscheidet nicht der Wert des Gesamtcholesterins über die Behandlungsbedürftigkeit, da er zu vielen Einflüssen unterliegt.

Weltweit besteht Einigkeit darüber, dass der entscheidende Faktor der vom individuellen Risiko bestimmte Zielwert für das LDL-Cholesterin ist. Dieser Zielwert hängt ab von der Anzahl der anderen Risikofaktoren: je mehr Risikofaktoren, desto niedriger der Zielwert! Liegt außer einem erhöhten LDL-Wert kein oder nur ein zusätzlicher Risikofaktor vor, ist ein LDL-Wert bis 160 mg/dl tolerabel. Bei 2 oder mehr zusätzlichen Risikofaktoren sollte das LDL-Cholesterin maximal 130 mg/dl betragen. Höchstens 100 mg/dl sollten Patienten anstreben, die bereits an einer Herzgefäßerkrankung leiden oder einen Herzinfarkt hatten.

Dieser Wert gilt auch für Patienten, bei denen die Arterienverengung nicht das Herz, sondern andere Organe betrifft - etwa Durchblutungsstörungen im Gehirn oder in den Beinen. Für Patienten mit besonders hohem Risiko, z.B. bei koronarer Herz- und gleichzeitiger Diabeteserkrankung ist das Risiko besonders hoch. Hier liegt der LDL-Zielwert bei maximal 70 mg/dl. Weitere Informationen: www.lipid-liga.de (11.01.08) 



Cholesterinwerte über 200 mg/dl grundsätzlich behandlungsbedürftig?

Diese Frage wird in Laien und Fachkreisen immer wieder diskutiert und sorgt für Verunsicherung. Sehr häufig findet man die Aussage, dass dieser Wert von interessierten Kreisen als Trennung zwischen gesund …

Diese Frage wird in Laien und Fachkreisen immer wieder diskutiert und sorgt für Verunsicherung. Sehr häufig findet man die Aussage, dass dieser Wert von interessierten Kreisen als Trennung zwischen gesund und krank künstlich niedrig gehalten wird, um damit eine größere Zahl von Patienten zu schaffen, die dann behandelt werden sollen.

Diese häufig zu findende verfälschte Auslegung der Bewertung von Cholesterinwerten ist der Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung von Fettstoffwechselstörungen und ihren
Folgeerkrankungen (DGFF, LipidLiga) deshalb ein wichtiger Anlass für eine klärende Stellungnahme:

Richtig ist, dass durch Untersuchungen an verschiedensten Bevölkerungsgruppen und Altersstufen eine kontinuierliche Beziehung zwischen der Höhe der Cholesterinkonzentration im Blut und dem Risiko für Herz und Kreislauferkrankungen, insbesondere für den Herzinfarkt festgestellt wurde. Ein Schwellenwert, unter dem beispielsweise kein Infarkt geschehen kann, existiert nicht. Andererseits ist der Cholesterinwert bei der Ermittlung des individuellen Risikos ein Merkmal neben anderen Risikofaktoren und erst die Summe aller Befunde lässt eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit ableiten (Gesamtrisiko).

Damit entfallen starre Grenzwerte, eine Cholesterinkonzentration über 200 mg/dl kann sowohl behandlungsbedürftig wie auch oft ohne prognostische Bedeutung sein. Nur bei genetisch bedingten familiären Fettstoffwechselstörungen kann man davon ausgehen, dass die oft weit über 200 mg/dl erhöhten Cholesterinkonzentrationen in jedem Fall behandlungsbedürftig sind. In allen anderen Fällen entscheidet nicht der Wert des Gesamtcholesterins über die Behandlungsbedürftigkeit, da er zu vielen Einflüssen unterliegt.

Weltweit besteht Einigkeit darüber, dass der entscheidende Faktor der vom individuellen Risiko bestimmte Zielwert für das LDL-Cholesterin ist. Dieser Zielwert hängt ab von der Anzahl der anderen Risikofaktoren: je mehr Risikofaktoren, desto niedriger der Zielwert! Liegt außer einem erhöhten LDL-Wert kein oder nur ein zusätzlicher Risikofaktor vor, ist ein LDL-Wert bis 160 mg/dl tolerabel. Bei 2 oder mehr zusätzlichen Risikofaktoren sollte das LDL-Cholesterin maximal 130 mg/dl betragen. Höchstens 100 mg/dl sollten Patienten anstreben, die bereits an einer Herzgefäßerkrankung leiden oder einen Herzinfarkt hatten.

Dieser Wert gilt auch für Patienten, bei denen die Arterienverengung nicht das Herz, sondern andere Organe betrifft – etwa Durchblutungsstörungen im Gehirn oder in den Beinen. Für Patienten mit besonders hohem Risiko, z.B. bei koronarer Herz- und gleichzeitiger Diabeteserkrankung ist das Risiko besonders hoch. Hier liegt der LDL-Zielwert bei maximal 70 mg/dl. Weitere Informationen: www.lipid-liga.de (11.01.08) 

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Veröffentlicht: 11.01.2008

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