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  • Das BfR warnt: Lebensmittel nicht in Papierservietten einwickeln


Druckfarben für Papierservietten und andere Lebensmittelverpackungen aus Papier können krebserregende Stoffe enthalten. Davor warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und veröffentlichte kürzlich Hinweise, um was für Stoffe es sich handelt und wie sich Verbraucher schützen können.

Sogenannte primäre aromatische Amine (paA) u.a. kommen in Druckfarben vor. Einige von ihnen besitzen krebserzeugende und erbgutverändernde Eigenschaften und sollten nicht zu lange in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Das BfR empfiehlt, Lebensmittel etwa nicht in bedruckte Papierservietten einzuwickeln oder langfristig in Papierkartons aufzubewahren. Weiterhin spricht sich das Institut dafür aus, den Grenzwert für den Übergang der als krebserzeugend eingestuften paA zu überprüfen.

Aus Sicht des BfR sollte für diese paA das ALARA-Prinzip gelten (As Low As Reasonably Achievable), d.h. ihr Vorkommen in Materialien mit Lebensmittelkontakt sollte so gering sein wie es technisch möglich ist. Außerdem sei eine zusätzliche Begrenzung des Übergangs der als krebserzeugend und potenziell krebserzeugend eingestuften Einzelsubstanzen sinnvoll.

Alle Fragen und Antworten zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben für Papierservietten und Lebensmittelverpackungen gibt es hier

Außerdem interessant:

Ernährungs Umschau 06/13 auf Seite M312: Lebensmittelverpackung: Kein Übergang nanoskaliger Druckpigmente in Lebensmittel nachweisbar >> Link

Ernährungs Umschau 04/13 von Seite 44 bis 51. Nanotechnologie in der Ernährungsindustrie >> Link

Bildquelle: © Thinkstock / ???iana Makotra



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Druckfarben für Papierservietten und andere Lebensmittelverpackungen aus Papier können krebserregende Stoffe enthalten. Davor warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und veröffentlichte kürzlich Hinweise, um was für Stoffe es sich handelt und wie sich Verbraucher schützen können.

Sogenannte primäre aromatische Amine (paA) u.a. kommen in Druckfarben vor. Einige von ihnen besitzen krebserzeugende und erbgutverändernde Eigenschaften und sollten nicht zu lange in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Das BfR empfiehlt, Lebensmittel etwa nicht in bedruckte Papierservietten einzuwickeln oder langfristig in Papierkartons aufzubewahren. Weiterhin spricht sich das Institut dafür aus, den Grenzwert für den Übergang der als krebserzeugend eingestuften paA zu überprüfen.

Aus Sicht des BfR sollte für diese paA das ALARA-Prinzip gelten (As Low As Reasonably Achievable), d.h. ihr Vorkommen in Materialien mit Lebensmittelkontakt sollte so gering sein wie es technisch möglich ist. Außerdem sei eine zusätzliche Begrenzung des Übergangs der als krebserzeugend und potenziell krebserzeugend eingestuften Einzelsubstanzen sinnvoll.

Alle Fragen und Antworten zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben für Papierservietten und Lebensmittelverpackungen gibt es hier

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Ernährungs Umschau 06/13 auf Seite M312: Lebensmittelverpackung: Kein Übergang nanoskaliger Druckpigmente in Lebensmittel nachweisbar >> Link

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Bildquelle: © Thinkstock / ???iana Makotra



Das BfR warnt: Lebensmittel nicht in Papierservietten einwickeln

Druckfarben für Papierservietten und andere Lebensmittelverpackungen aus Papier können krebserregende Stoffe enthalten. Davor warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und veröffentlichte kürzlich Hinweise, um was für Stoffe es sich handelt …

Druckfarben für Papierservietten und andere Lebensmittelverpackungen aus Papier können krebserregende Stoffe enthalten. Davor warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und veröffentlichte kürzlich Hinweise, um was für Stoffe es sich handelt und wie sich Verbraucher schützen können.

Sogenannte primäre aromatische Amine (paA) u.a. kommen in Druckfarben vor. Einige von ihnen besitzen krebserzeugende und erbgutverändernde Eigenschaften und sollten nicht zu lange in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Das BfR empfiehlt, Lebensmittel etwa nicht in bedruckte Papierservietten einzuwickeln oder langfristig in Papierkartons aufzubewahren. Weiterhin spricht sich das Institut dafür aus, den Grenzwert für den Übergang der als krebserzeugend eingestuften paA zu überprüfen.

Aus Sicht des BfR sollte für diese paA das ALARA-Prinzip gelten (As Low As Reasonably Achievable), d.h. ihr Vorkommen in Materialien mit Lebensmittelkontakt sollte so gering sein wie es technisch möglich ist. Außerdem sei eine zusätzliche Begrenzung des Übergangs der als krebserzeugend und potenziell krebserzeugend eingestuften Einzelsubstanzen sinnvoll.

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Veröffentlicht: 04.09.2014

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