Das Bundeskabinett hat am 29. April einen Gesetzentwurf unter Federführung von Nina Warken (CDU) beschlossen, der die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 vorsieht. Die konkrete Ausgestaltung beinhaltet eine Staffelung der Abgabenhöhe in Abhängigkeit vom Zuckergehalt der jeweiligen Produkte [1].
Zuvor hatte sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erstmals explizit unterstützend zur Einführung einer entsprechenden Steuer positioniert, was eine verstärkte fachwissenschaftliche und öffentliche Auseinandersetzung nach sich zog [2]. Da die Zuständigkeit für steuerpolitische Maßnahmen jedoch beim Bundesministerium der Finanzen liegt, waren entsprechende Vorschläge zunächst nicht Bestandteil des kurzfristigen Stabilisierungspakets für die gesetzliche Krankenversicherung [3, 4].
Parallel dazu nahm der öffentliche Druck zu: Die Organisation Foodwatch initiierte zusammen mit der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Petition an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, die von über 4.000 Ärzt*innen unterzeichnet wurde [5].
Zeitgleich wurde eine wissenschaftliche Stellungnahme von Philipsborn et al. [6] veröffentlicht, die zudem von zahlreichen Fachorganisationen (darunter DAG, DDG, DANK, DKGJ und DGPH) und Fachleuten unterzeichnet wurde und den aktuellen Stand der Evidenz systematisch zusammenfasst. Die Stellungnahme wird in unserem Heft 6/2026 erscheinen. Die Wissenschaftler*innen schlussfolgern, dass Süßgetränkesteuern auf Basis der vorliegenden Evidenz eine wirksame Maßnahme zur Reduktion des Konsums von Süßgetränken, der Zuckeraufnahme und damit zur Prävention von Übergewicht und Adipositas darstellen.
Mit dem politischen Beschluss zur Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist ein zentraler Schritt erfolgt, die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch einem nachgelagerten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Ab 2028 soll die Steuer erhoben werden; das erwartete jährliche Aufkommen von rund 450 Millionen Euro ist zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Ob dieser Betrag realistisch ist, bleibt abzuwarten. Ziel der Abgabe ist es insbesondere, Anreize für Hersteller zu schaffen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Getränke, die unterhalb definierter Grenzwerte liegen, wären entsprechend von der Abgabe befreit oder nur gering belastet [7].
Quellen:
- FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf (zuletzt eingesehen am 30.04.2026)
- Tagesschau: Was eine Zuckerabgabe bringen könnte. Was eine Zuckerabgabe bringen könnte | tagesschau.de (zuletzt aufgerufen am 30.04.2026)
- Tagesschau: Bundesregierung plant offenbar doch Zuckerabgabe; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zuckersteuer-134.html (zuletzt aufgerufen am 30.04.2026)
- Bundesregierung: Warken: „Nur ein finanziell stabiles System ist zukunftsfähig und kann eine gute Versorgung garantieren!“, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/gkv-finanz-reform-14-04-2026 (zuletzt eingesehen am 30.04.2026)
- Foodwatch, Pressemeldung vom 25.04.2026 https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/appell-aerztinnen-und-aerzte-fuer-die-zuckersteuer (zuletzt eingesehen am 30.04.2026)
- von Philipsborn P, Joisten C, Rehfuess E, Hauner H, Koletzko B, Weihrauch-Blüher S, Buyken A, Emmert-Fees K M F, Rubin D & Bosy-Westphal A: Wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit von Süßgetränkesteuern (Version V1); 2026, Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.19648685
- Frankfurter Rundschau: Merz-Regierung beschließt Zuckersteuer: Wann sie kommt und wie teuer Ihre Softdrinks nun werden. Merz-Regierung beschließt Zuckersteuer: Wie teuer Ihre Softdrinks nun werden (zuletzt eingesehen am 30.04.2026)





