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  • Dosenpfand ist beschlossene Sache


Wie Umweltminister Jürgen Trittin mitteilte, soll das umstrittene Pfand auf Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003 eingeführt werden. Das Bundeskabinett billigte gestern Trittins Zeitplan zur Umsetzung der Pfandpflicht. Wenn im Juli die Mehrwegquoten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, müssen die Verbraucher sechs Monate später für Einwegverpackungen mit Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro zahlen. Bei einem Volumen über 1,5 Liter fallen 0,50 Euro an. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe der leeren Verpackung zurückgezahlt. Kritik kam von Seiten der Opposition und weiten Teilen der Wirtschaft. SPD und Grüne sowie Umweltverbänden, der Getränkefachhandel und Brauereien begrüßten die Entscheidung.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1991 eine Pfandpflicht für alle Einwegverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat Dosen und Plastikflaschen unter der Bedingung von der Pfandpflicht befreit, dass 72 % der gekauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Dies entspricht dem Anteil der Mehrwegverpackungen von 1991. Wird diese Quote nicht erreicht, erlischt die Befreiung von der Pfandpflicht. Bereits seit 1997 kommt es zur Unterschreitung der 72 %-Mehrweg-Quote. Dies bestätigen die Nacherhebungen für die Zeiträume von Februar 1999 bis Januar 2000 und von Mai 2000 bis April 2001. Demnach betrug der Mehrweg-Anteil in den vergangenen Jahren auf nur noch 63,8 % (Mai 2000 bis April 2001).

Die Pfandpflicht gilt für Dosen und Einwegflaschen bei Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Flaschen und Tetra-Paks mit Wein, Sekt oder Spirituosen und Fruchtsäften sind nach der jetzigen Mehrweg-Statistik noch nicht betroffen Gleiches gilt für Milch. 21.03.02

Mehrweganteile bei Getränken insgesamt und nach Getränkebereichen (in %)

Getränkebereich

1991

1997

1998

1999

2000

Mai 2000 bis April 2001

Getränke insgesamt (o. Milch)

71,69

71,33

70,13

68,68

65,46

63,81

Mineralwasser

91,33

88,31

87,44

84,94

80,96

78,46

Fruchtsäfte und andere Getränke ohne CO2

34,56

36,81

35,66

34,84

33,35

33,18

Erfrischungsgetränke mit CO2

73,72

77,76

77,02

74,81

68,45

64,76

Bier

82,16

77,88

76,14

74,90

73,07

72,34

Wein

28,63

28,10

26,20

26,75

25,76

26,09

Quelle: bmu



Wie Umweltminister Jürgen Trittin mitteilte, soll das umstrittene Pfand auf Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003 eingeführt werden. Das Bundeskabinett billigte gestern Trittins Zeitplan zur Umsetzung der Pfandpflicht. Wenn im Juli die Mehrwegquoten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, müssen die Verbraucher sechs Monate später für Einwegverpackungen mit Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro zahlen. Bei einem Volumen über 1,5 Liter fallen 0,50 Euro an. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe der leeren Verpackung zurückgezahlt. Kritik kam von Seiten der Opposition und weiten Teilen der Wirtschaft. SPD und Grüne sowie Umweltverbänden, der Getränkefachhandel und Brauereien begrüßten die Entscheidung.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1991 eine Pfandpflicht für alle Einwegverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat Dosen und Plastikflaschen unter der Bedingung von der Pfandpflicht befreit, dass 72 % der gekauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Dies entspricht dem Anteil der Mehrwegverpackungen von 1991. Wird diese Quote nicht erreicht, erlischt die Befreiung von der Pfandpflicht. Bereits seit 1997 kommt es zur Unterschreitung der 72 %-Mehrweg-Quote. Dies bestätigen die Nacherhebungen für die Zeiträume von Februar 1999 bis Januar 2000 und von Mai 2000 bis April 2001. Demnach betrug der Mehrweg-Anteil in den vergangenen Jahren auf nur noch 63,8 % (Mai 2000 bis April 2001).

Die Pfandpflicht gilt für Dosen und Einwegflaschen bei Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Flaschen und Tetra-Paks mit Wein, Sekt oder Spirituosen und Fruchtsäften sind nach der jetzigen Mehrweg-Statistik noch nicht betroffen Gleiches gilt für Milch. 21.03.02

Mehrweganteile bei Getränken insgesamt und nach Getränkebereichen (in %)

Getränkebereich

1991

1997

1998

1999

2000

Mai 2000 bis April 2001

Getränke insgesamt (o. Milch)

71,69

71,33

70,13

68,68

65,46

63,81

Mineralwasser

91,33

88,31

87,44

84,94

80,96

78,46

Fruchtsäfte und andere Getränke ohne CO2

34,56

36,81

35,66

34,84

33,35

33,18

Erfrischungsgetränke mit CO2

73,72

77,76

77,02

74,81

68,45

64,76

Bier

82,16

77,88

76,14

74,90

73,07

72,34

Wein

28,63

28,10

26,20

26,75

25,76

26,09

Quelle: bmu

Dosenpfand ist beschlossene Sache

Wie Umweltminister Jürgen Trittin mitteilte, soll das umstrittene Pfand auf Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003 eingeführt werden. Das Bundeskabinett billigte gestern Trittins Zeitplan zur Umsetzung der Pfandpflicht. Wenn im Juli …

Wie Umweltminister Jürgen Trittin mitteilte, soll das umstrittene Pfand auf Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003 eingeführt werden. Das Bundeskabinett billigte gestern Trittins Zeitplan zur Umsetzung der Pfandpflicht. Wenn im Juli die Mehrwegquoten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, müssen die Verbraucher sechs Monate später für Einwegverpackungen mit Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro zahlen. Bei einem Volumen über 1,5 Liter fallen 0,50 Euro an. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe der leeren Verpackung zurückgezahlt. Kritik kam von Seiten der Opposition und weiten Teilen der Wirtschaft. SPD und Grüne sowie Umweltverbänden, der Getränkefachhandel und Brauereien begrüßten die Entscheidung.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1991 eine Pfandpflicht für alle Einwegverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat Dosen und Plastikflaschen unter der Bedingung von der Pfandpflicht befreit, dass 72 % der gekauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Dies entspricht dem Anteil der Mehrwegverpackungen von 1991. Wird diese Quote nicht erreicht, erlischt die Befreiung von der Pfandpflicht. Bereits seit 1997 kommt es zur Unterschreitung der 72 %-Mehrweg-Quote. Dies bestätigen die Nacherhebungen für die Zeiträume von Februar 1999 bis Januar 2000 und von Mai 2000 bis April 2001. Demnach betrug der Mehrweg-Anteil in den vergangenen Jahren auf nur noch 63,8 % (Mai 2000 bis April 2001).

Die Pfandpflicht gilt für Dosen und Einwegflaschen bei Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Flaschen und Tetra-Paks mit Wein, Sekt oder Spirituosen und Fruchtsäften sind nach der jetzigen Mehrweg-Statistik noch nicht betroffen Gleiches gilt für Milch. 21.03.02

Mehrweganteile bei Getränken insgesamt und nach Getränkebereichen (in %)

Getränkebereich

1991

1997

1998

1999

2000

Mai 2000 bis April 2001

Getränke insgesamt (o. Milch)

71,69

71,33

70,13

68,68

65,46

63,81

Mineralwasser

91,33

88,31

87,44

84,94

80,96

78,46

Fruchtsäfte und andere Getränke ohne CO2

34,56

36,81

35,66

34,84

33,35

33,18

Erfrischungsgetränke mit CO2

73,72

77,76

77,02

74,81

68,45

64,76

Bier

82,16

77,88

76,14

74,90

73,07

72,34

Wein

28,63

28,10

26,20

26,75

25,76

26,09

Quelle: bmu

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Veröffentlicht: 21.03.2002

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