• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Marktplatz
    • Produkte
    • Rezepte
    • Aktuelles
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Dosenpfand soll vereinfacht werden


Mit der am 3. November im Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung einerseits die gegenwärtig unterschiedlich geltenden Pflichtpfandregelungen für Einweggetränkeverpackungen vereinfachen und andererseits ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen fördern.

So soll zukünftig für alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand gezahlt werden, ausgenommen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen sowie Verpackungen für Fruchtsaft, Milch und Wein. Bisher gilt die im Januar 2003 eingeführte Pfandpflicht im Getränkebereich für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke. Nach dem noch geltenden Recht müsste ab April 2005 auch für Fruchtsaftverpackungen Pfand gezahlt werden. Grund ist die Unterschreitung der Mehrwegquote.

Die Eckpunkte der Novelle

  • Die Pfandpflicht soll künftig unabhängig von einer Quote für alle Einweggetränkeverpackungen gelten. Ausgenommen sind alle ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sowie die Getränkebereiche Fruchtsaft, Milch und Wein.
  • Die Pfandpflicht wird beschränkt auf Getränkeverpackungen zwischen 0,1 und 3 Liter. Der Pfandbetrag wird einheitlich auf 25 Cent festgelegt.
  • Die Insellösungen der Discounter werden eingeschränkt. Die Rücknahmepflicht richtet sich nach dem jeweiligen Material der Verpackung. So muss ein Vertreiber nicht Kunststoffflaschen zurücknehmen, wenn er nur Glasflaschen anbietet. Der Verbraucher kann künftig pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unabhängig von Marke, Größe und von der Getränkeart überall dort abgeben, wo Verpackungen dieses Materials angeboten werden. Wer also Dosen verkauft, muss diese auch zurücknehmen.

Die mit der Novelle vorgeschlagenen Regel dienen auch dazu, das von der Europäischen Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren einvernehmlich zu beenden. Die Kommission hatte am 20. Oktober dieses Jahres deutlich gemacht, dass sie eine Einschränkung der Insellösungen erwartet. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. (05.11.04)





Mit der am 3. November im Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung einerseits die gegenwärtig unterschiedlich geltenden Pflichtpfandregelungen für Einweggetränkeverpackungen vereinfachen und andererseits ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen fördern.

So soll zukünftig für alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand gezahlt werden, ausgenommen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen sowie Verpackungen für Fruchtsaft, Milch und Wein. Bisher gilt die im Januar 2003 eingeführte Pfandpflicht im Getränkebereich für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke. Nach dem noch geltenden Recht müsste ab April 2005 auch für Fruchtsaftverpackungen Pfand gezahlt werden. Grund ist die Unterschreitung der Mehrwegquote.

Die Eckpunkte der Novelle

  • Die Pfandpflicht soll künftig unabhängig von einer Quote für alle Einweggetränkeverpackungen gelten. Ausgenommen sind alle ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sowie die Getränkebereiche Fruchtsaft, Milch und Wein.
  • Die Pfandpflicht wird beschränkt auf Getränkeverpackungen zwischen 0,1 und 3 Liter. Der Pfandbetrag wird einheitlich auf 25 Cent festgelegt.
  • Die Insellösungen der Discounter werden eingeschränkt. Die Rücknahmepflicht richtet sich nach dem jeweiligen Material der Verpackung. So muss ein Vertreiber nicht Kunststoffflaschen zurücknehmen, wenn er nur Glasflaschen anbietet. Der Verbraucher kann künftig pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unabhängig von Marke, Größe und von der Getränkeart überall dort abgeben, wo Verpackungen dieses Materials angeboten werden. Wer also Dosen verkauft, muss diese auch zurücknehmen.

Die mit der Novelle vorgeschlagenen Regel dienen auch dazu, das von der Europäischen Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren einvernehmlich zu beenden. Die Kommission hatte am 20. Oktober dieses Jahres deutlich gemacht, dass sie eine Einschränkung der Insellösungen erwartet. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. (05.11.04)



Dosenpfand soll vereinfacht werden

Mit der am 3. November im Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung einerseits die gegenwärtig unterschiedlich geltenden Pflichtpfandregelungen für Einweggetränkeverpackungen vereinfachen und andererseits ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen fördern.So soll …

Mit der am 3. November im Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung einerseits die gegenwärtig unterschiedlich geltenden Pflichtpfandregelungen für Einweggetränkeverpackungen vereinfachen und andererseits ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen fördern.

So soll zukünftig für alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand gezahlt werden, ausgenommen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen sowie Verpackungen für Fruchtsaft, Milch und Wein. Bisher gilt die im Januar 2003 eingeführte Pfandpflicht im Getränkebereich für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke. Nach dem noch geltenden Recht müsste ab April 2005 auch für Fruchtsaftverpackungen Pfand gezahlt werden. Grund ist die Unterschreitung der Mehrwegquote.

Die Eckpunkte der Novelle

  • Die Pfandpflicht soll künftig unabhängig von einer Quote für alle Einweggetränkeverpackungen gelten. Ausgenommen sind alle ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sowie die Getränkebereiche Fruchtsaft, Milch und Wein.
  • Die Pfandpflicht wird beschränkt auf Getränkeverpackungen zwischen 0,1 und 3 Liter. Der Pfandbetrag wird einheitlich auf 25 Cent festgelegt.
  • Die Insellösungen der Discounter werden eingeschränkt. Die Rücknahmepflicht richtet sich nach dem jeweiligen Material der Verpackung. So muss ein Vertreiber nicht Kunststoffflaschen zurücknehmen, wenn er nur Glasflaschen anbietet. Der Verbraucher kann künftig pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unabhängig von Marke, Größe und von der Getränkeart überall dort abgeben, wo Verpackungen dieses Materials angeboten werden. Wer also Dosen verkauft, muss diese auch zurücknehmen.

Die mit der Novelle vorgeschlagenen Regel dienen auch dazu, das von der Europäischen Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren einvernehmlich zu beenden. Die Kommission hatte am 20. Oktober dieses Jahres deutlich gemacht, dass sie eine Einschränkung der Insellösungen erwartet. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. (05.11.04)

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 05.11.2004

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Alpro: Skyr Style - Die neuen Joghurtalternativen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

© mikyso/iSTock/Getty Images Plus
06.03.2026 | Terminanzeigen
ERNÄHRUNGS UMSCHAU

Webinar – Ihr Weg zur Publikation

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur