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  • EFSA: Süßungsmittel Aspartam in den derzeitigen Expositionsmengen sicher


Aspartam und seine Abbauprodukte sind für den menschlichen Verzehr in den derzeitigen Expositionsmengen sicher, so die Schlussfolgerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer ersten vollständigen Risikobewertung des Süßungsmittels. Zur Durchführung dieser Risikobewertung durch das ANS-Gremium der Behörde nahm die EFSA eine Auswertung sämtlicher vorliegender wissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu Aspartam und dessen Abbauprodukten vor, einschließlich Studien an Tieren und Menschen.

EFSA-Sachverständige des ANS-Gremiums (Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen) zogen den Schluss, dass die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake [ADI]) von 40 mg/kg KG/Tag die allgemeine Bevölkerung ausreichend schützt (ausgenommen Patienten, die an der Aminosäurestoffwechselerkrankung Phenylketonurie [PKU] leiden, da diese eine streng Phenylalanin-arme Diät einhalten müssen).

Das potenzielle Risiko einer Erbgutschädigung oder Krebsentstehung durch Aspartam konnte ausgeschlossen werden. Die EFSA-Sachverständigen schlussfolgerten zudem, dass Aspartam nicht das Gehirn oder das Nervensystem schädigt und sich nicht auf das Verhalten oder kognitive Funktionen auswirkt. Das Gremium stellte fest, dass in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die Exposition gegenüber Phenylalanin aus Aspartam bei dem derzeitigen ADI-Wert kein Risiko für den sich entwickelnden Fötus darstellt, ausgenommen Frauen, die an PKU leiden.

Da der Abbau von Aspartam im Darm sehr schnell und vollständig erfolgt, ist jede berichtete Wirkung im Körper nach der Aufnahme von Aspartam auf einen oder mehrere seiner drei Bestandteile (Asparaginsäure, Phenylalanin, Methanol) zurückzuführen. Das Gutachten stellt klar, dass die drei Abbauprodukte von Aspartam auch in anderen Lebensmitteln natürlicherweise vorkommen. Der Beitrag der Abbauprodukte von Aspartam zur ernährungsbedingten Gesamtexposition gegenüber diesen Stoffen ist niedrig.

• Phenylalanin ist als natürliche Aminosäure Bestandteil vieler in Lebensmitteln vorkommender Proteine. Es ist bekannt, dass sie bei Aufnahme in großen Mengen toxisch wirkt, insb. für den sich entwickelnden Fötus bei Frauen, die an Phenylketonurie (PKU) leiden.

•Methanol findet sich in Lebensmitteln wie Obst und Gemüse bzw. kann aus diesen freigesetzt werden, und auch vom Körper wird es natürlicherweise produziert. Es wirkt toxisch, wenn die Exposition extrem hoch ist, etwa beim Konsum einiger selbst gebrannter Spirituosen. Aus Aspartam stammendes Methanol macht nur einen geringen Anteil der Gesamtexposition gegenüber Methanol aus allen Quellen aus.

•Asparaginsäure, eine natürliche Aminosäure, kann im Körper u. U. in den Neurotransmitter Glutamat umgewandelt werden, der sich in sehr hohen Konzentrationen schädlich auf das Nervensystem auswirken kann. Die Sachverständigen konnten allerdings keinen Hinweis auf eine Neurotoxizität im Zusammenhang mit Aspartam feststellen und gelangten daher zu dem Schluss, dass Asparaginsäure aus Aspartam für die Sicherheit der Verbraucher unbedenklich ist.

Quelle: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Pressemeldung vom 10.12.2013 (27.01.14)



© roblan/123rf.com
© roblan/123rf.com


Aspartam und seine Abbauprodukte sind für den menschlichen Verzehr in den derzeitigen Expositionsmengen sicher, so die Schlussfolgerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer ersten vollständigen Risikobewertung des Süßungsmittels. Zur Durchführung dieser Risikobewertung durch das ANS-Gremium der Behörde nahm die EFSA eine Auswertung sämtlicher vorliegender wissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu Aspartam und dessen Abbauprodukten vor, einschließlich Studien an Tieren und Menschen.

EFSA-Sachverständige des ANS-Gremiums (Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen) zogen den Schluss, dass die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake [ADI]) von 40 mg/kg KG/Tag die allgemeine Bevölkerung ausreichend schützt (ausgenommen Patienten, die an der Aminosäurestoffwechselerkrankung Phenylketonurie [PKU] leiden, da diese eine streng Phenylalanin-arme Diät einhalten müssen).

Das potenzielle Risiko einer Erbgutschädigung oder Krebsentstehung durch Aspartam konnte ausgeschlossen werden. Die EFSA-Sachverständigen schlussfolgerten zudem, dass Aspartam nicht das Gehirn oder das Nervensystem schädigt und sich nicht auf das Verhalten oder kognitive Funktionen auswirkt. Das Gremium stellte fest, dass in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die Exposition gegenüber Phenylalanin aus Aspartam bei dem derzeitigen ADI-Wert kein Risiko für den sich entwickelnden Fötus darstellt, ausgenommen Frauen, die an PKU leiden.

Da der Abbau von Aspartam im Darm sehr schnell und vollständig erfolgt, ist jede berichtete Wirkung im Körper nach der Aufnahme von Aspartam auf einen oder mehrere seiner drei Bestandteile (Asparaginsäure, Phenylalanin, Methanol) zurückzuführen. Das Gutachten stellt klar, dass die drei Abbauprodukte von Aspartam auch in anderen Lebensmitteln natürlicherweise vorkommen. Der Beitrag der Abbauprodukte von Aspartam zur ernährungsbedingten Gesamtexposition gegenüber diesen Stoffen ist niedrig.

• Phenylalanin ist als natürliche Aminosäure Bestandteil vieler in Lebensmitteln vorkommender Proteine. Es ist bekannt, dass sie bei Aufnahme in großen Mengen toxisch wirkt, insb. für den sich entwickelnden Fötus bei Frauen, die an Phenylketonurie (PKU) leiden.

•Methanol findet sich in Lebensmitteln wie Obst und Gemüse bzw. kann aus diesen freigesetzt werden, und auch vom Körper wird es natürlicherweise produziert. Es wirkt toxisch, wenn die Exposition extrem hoch ist, etwa beim Konsum einiger selbst gebrannter Spirituosen. Aus Aspartam stammendes Methanol macht nur einen geringen Anteil der Gesamtexposition gegenüber Methanol aus allen Quellen aus.

•Asparaginsäure, eine natürliche Aminosäure, kann im Körper u. U. in den Neurotransmitter Glutamat umgewandelt werden, der sich in sehr hohen Konzentrationen schädlich auf das Nervensystem auswirken kann. Die Sachverständigen konnten allerdings keinen Hinweis auf eine Neurotoxizität im Zusammenhang mit Aspartam feststellen und gelangten daher zu dem Schluss, dass Asparaginsäure aus Aspartam für die Sicherheit der Verbraucher unbedenklich ist.

Quelle: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Pressemeldung vom 10.12.2013 (27.01.14)



EFSA: Süßungsmittel Aspartam in den derzeitigen Expositionsmengen sicher

Aspartam und seine Abbauprodukte sind für den menschlichen Verzehr in den derzeitigen Expositionsmengen sicher, so die Schlussfolgerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer ersten vollständigen Risikobewertung des Süßungsmittels. …

Aspartam und seine Abbauprodukte sind für den menschlichen Verzehr in den derzeitigen Expositionsmengen sicher, so die Schlussfolgerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer ersten vollständigen Risikobewertung des Süßungsmittels. Zur Durchführung dieser Risikobewertung durch das ANS-Gremium der Behörde nahm die EFSA eine Auswertung sämtlicher vorliegender wissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu Aspartam und dessen Abbauprodukten vor, einschließlich Studien an Tieren und Menschen.

EFSA-Sachverständige des ANS-Gremiums (Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen) zogen den Schluss, dass die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake [ADI]) von 40 mg/kg KG/Tag die allgemeine Bevölkerung ausreichend schützt (ausgenommen Patienten, die an der Aminosäurestoffwechselerkrankung Phenylketonurie [PKU] leiden, da diese eine streng Phenylalanin-arme Diät einhalten müssen).

Das potenzielle Risiko einer Erbgutschädigung oder Krebsentstehung durch Aspartam konnte ausgeschlossen werden. Die EFSA-Sachverständigen schlussfolgerten zudem, dass Aspartam nicht das Gehirn oder das Nervensystem schädigt und sich nicht auf das Verhalten oder kognitive Funktionen auswirkt. Das Gremium stellte fest, dass in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die Exposition gegenüber Phenylalanin aus Aspartam bei dem derzeitigen ADI-Wert kein Risiko für den sich entwickelnden Fötus darstellt, ausgenommen Frauen, die an PKU leiden.

Da der Abbau von Aspartam im Darm sehr schnell und vollständig erfolgt, ist jede berichtete Wirkung im Körper nach der Aufnahme von Aspartam auf einen oder mehrere seiner drei Bestandteile (Asparaginsäure, Phenylalanin, Methanol) zurückzuführen. Das Gutachten stellt klar, dass die drei Abbauprodukte von Aspartam auch in anderen Lebensmitteln natürlicherweise vorkommen. Der Beitrag der Abbauprodukte von Aspartam zur ernährungsbedingten Gesamtexposition gegenüber diesen Stoffen ist niedrig.

• Phenylalanin ist als natürliche Aminosäure Bestandteil vieler in Lebensmitteln vorkommender Proteine. Es ist bekannt, dass sie bei Aufnahme in großen Mengen toxisch wirkt, insb. für den sich entwickelnden Fötus bei Frauen, die an Phenylketonurie (PKU) leiden.

•Methanol findet sich in Lebensmitteln wie Obst und Gemüse bzw. kann aus diesen freigesetzt werden, und auch vom Körper wird es natürlicherweise produziert. Es wirkt toxisch, wenn die Exposition extrem hoch ist, etwa beim Konsum einiger selbst gebrannter Spirituosen. Aus Aspartam stammendes Methanol macht nur einen geringen Anteil der Gesamtexposition gegenüber Methanol aus allen Quellen aus.

•Asparaginsäure, eine natürliche Aminosäure, kann im Körper u. U. in den Neurotransmitter Glutamat umgewandelt werden, der sich in sehr hohen Konzentrationen schädlich auf das Nervensystem auswirken kann. Die Sachverständigen konnten allerdings keinen Hinweis auf eine Neurotoxizität im Zusammenhang mit Aspartam feststellen und gelangten daher zu dem Schluss, dass Asparaginsäure aus Aspartam für die Sicherheit der Verbraucher unbedenklich ist.

Quelle: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Pressemeldung vom 10.12.2013 (27.01.14)

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Veröffentlicht: 27.01.2014

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