• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Marktplatz
    • Produkte
    • Rezepte
    • Aktuelles
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Enterale Ernährung: BMGS erlässt Richtlinien


Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat am 1. September 2005 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

Das Ministerium hat die Richtlinien auf dem Wege einer so genannten Ersatzvornahme selbst erlassen, weil der Gemeinsame Bundesausschuss den Beanstandungen des BMGS nicht in dem Maße Rechnung getragen hat, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet ist.

Die Überarbeitung der Richtlinien stellt insbesondere klar,

  • dass die medizinisch notwendige enterale Ernährung auch bei einer eingeschränkten Fähigkeit zu einer ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden kann und nicht nur bei vollständig fehlender Fähigkeit zur normalen Ernährung;
  • dass enterale Ernährung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern bei medizinischer Notwendigkeit auch kombiniert werden können;
  • dass Menschen mit angeborenen, seltenen Störungen im Aminosäure-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel (und sonstigen diätetisch zu behandelnden Krankheiten) die medizinisch notwendigen Spezialprodukte (zum Beispiel auch mit Fetten ergänzte Aminosäuremischungen für Patientinnen und Patienten mit Phenylketonurie) als Kassenleistung erhalten.

    Um notwendige Klarheit bei der Anwendung und Praktikabilität der Richtlinien herzustellen, wurden eine umfassende redaktionelle Überarbeitung und Straffung der Richtlinien vorgenommen. Dies soll dazu beitragen, Missverständnisse und Verunsicherungen bei den Betroffenen zu vermeiden.

  • Die „Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien / AMR)“ ist unter http://www.bmgs.bund.de/downloads/RichtlinienEnteraleErnaehrung.pdf verfügbar. (02.09.05)





    Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat am 1. September 2005 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

    Das Ministerium hat die Richtlinien auf dem Wege einer so genannten Ersatzvornahme selbst erlassen, weil der Gemeinsame Bundesausschuss den Beanstandungen des BMGS nicht in dem Maße Rechnung getragen hat, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet ist.

    Die Überarbeitung der Richtlinien stellt insbesondere klar,

  • dass die medizinisch notwendige enterale Ernährung auch bei einer eingeschränkten Fähigkeit zu einer ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden kann und nicht nur bei vollständig fehlender Fähigkeit zur normalen Ernährung;
  • dass enterale Ernährung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern bei medizinischer Notwendigkeit auch kombiniert werden können;
  • dass Menschen mit angeborenen, seltenen Störungen im Aminosäure-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel (und sonstigen diätetisch zu behandelnden Krankheiten) die medizinisch notwendigen Spezialprodukte (zum Beispiel auch mit Fetten ergänzte Aminosäuremischungen für Patientinnen und Patienten mit Phenylketonurie) als Kassenleistung erhalten.

    Um notwendige Klarheit bei der Anwendung und Praktikabilität der Richtlinien herzustellen, wurden eine umfassende redaktionelle Überarbeitung und Straffung der Richtlinien vorgenommen. Dies soll dazu beitragen, Missverständnisse und Verunsicherungen bei den Betroffenen zu vermeiden.

  • Die „Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien / AMR)“ ist unter http://www.bmgs.bund.de/downloads/RichtlinienEnteraleErnaehrung.pdf verfügbar. (02.09.05)



    Enterale Ernährung: BMGS erlässt Richtlinien

    Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat am 1. September 2005 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung …

    Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat am 1. September 2005 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung – so genannte enterale Ernährung – in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

    Das Ministerium hat die Richtlinien auf dem Wege einer so genannten Ersatzvornahme selbst erlassen, weil der Gemeinsame Bundesausschuss den Beanstandungen des BMGS nicht in dem Maße Rechnung getragen hat, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet ist.

    Die Überarbeitung der Richtlinien stellt insbesondere klar,

  • dass die medizinisch notwendige enterale Ernährung auch bei einer eingeschränkten Fähigkeit zu einer ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden kann und nicht nur bei vollständig fehlender Fähigkeit zur normalen Ernährung;
  • dass enterale Ernährung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern bei medizinischer Notwendigkeit auch kombiniert werden können;
  • dass Menschen mit angeborenen, seltenen Störungen im Aminosäure-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel (und sonstigen diätetisch zu behandelnden Krankheiten) die medizinisch notwendigen Spezialprodukte (zum Beispiel auch mit Fetten ergänzte Aminosäuremischungen für Patientinnen und Patienten mit Phenylketonurie) als Kassenleistung erhalten.

    Um notwendige Klarheit bei der Anwendung und Praktikabilität der Richtlinien herzustellen, wurden eine umfassende redaktionelle Überarbeitung und Straffung der Richtlinien vorgenommen. Dies soll dazu beitragen, Missverständnisse und Verunsicherungen bei den Betroffenen zu vermeiden.

  • Die „Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien / AMR)“ ist unter http://www.bmgs.bund.de/downloads/RichtlinienEnteraleErnaehrung.pdf verfügbar. (02.09.05)

    Content wird geladen. Bitte warten!

    Artikelfakten

    Veröffentlicht: 02.09.2005

    Autor

    Redaktion
    Redaktion

    Artikel teilen

    Aktuelle Ausgabe

    Zum Heft
    Content wird geladen. Bitte warten!

    Meist gelesen

    PR-Veröffentlichung – Anzeige

    Alpro: Skyr Style - Die neuen Joghurtalternativen

    © Danone
    PR-Veröffentlichung – Anzeige

    Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

    PR-Veröffentlichung – Anzeige

    Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

    Alle "Aktuelles" Artikel
    Content wird geladen. Bitte warten!

    Tipps

    © mikyso/iSTock/Getty Images Plus
    06.03.2026 | Terminanzeigen
    ERNÄHRUNGS UMSCHAU

    Webinar – Ihr Weg zur Publikation

    zur Anzeige
    Content wird geladen. Bitte warten!
    Content wird geladen. Bitte warten!
    Content wird geladen. Bitte warten!
    Logo IDD
    Content wird geladen. Bitte warten!
    

    Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden

    

    Postfach 5709, 65047 Wiesbaden

    
    +49 611 360 98 113

    Ernährungs Umschau

    Allgemeine Fragen

    

    +49 611 360 98 362

    
    kontakt@ernaehrungs-umschau.de

    Redaktion Print & Online

    mpm Fachmedien

    

    +49 6403 63772

    
    eu-redaktion@mpm-online.de

    Marketing- & Anzeigenleitung

    Tanja Kilbert

    

    +49 611 360 98 301

    
    t.kilbert@uzv.de

    Rechtliches

    AGB
    Cookie
    Datenschutz
    Impressum
    Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

    Service & Kontakt

    Abos
    Kontakt
    Medien & Preise
    Newsletter

    Inhalte

    Artikel
    Heftarchiv
    News
    Fortbildungen
    Termine

    © ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur