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  • Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: Was sich im Jahr 2014 ändert


Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Zudem sind die Ressorts des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nun in zwei Ministerien angesiedelt: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.

Während der Umstrukturierung der Homepage des ehemaligen BMELV stehen Informationen zum Verbraucherschutz weiterhin unter www.bmelv.de zur Verfügung.

Neue Lebensmittel-Kennzeichnung ab Dezember 2014

Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen gemäß der Verordnung 1169/2011, die am 13.12.2014 in Kraft tritt, eine Mindestschriftgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate müssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Hauptauslöser von Allergien oder Unverträglichkeiten müssen im Zutatenverzeichnis (z. B. farblich) hervorgehoben werden. Auch bei „loser Ware" ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend. Weitere Details der Regelungen gibt es unter: www.bmelv.de/lebensmittelkennzeichnung.

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren

Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, z. B. für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel (www.bmelv.de/antibiotikaresistenz).

Mehr Schutz von Tieren für Versuchszwecke

Mit dem 1. Januar 2014 treten weitere Regelungen zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, in Kraft. Damit gelten künftig bessere Haltungsbedingungen für Versuchstiere, darunter auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Tierschutzbeauftragten oder die Einrichtung von Tierschutzausschüssen und Sachkundeanforderungen in Betrieben, die Versuchstiere halten. Zudem treten neue Meldeverpflichtungen über die Verwendung von Versuchstieren in Kraft. Neu ist insbesondere die Meldung des Schweregrades der Versuche (www.bmelv.de/tierschutzgesetz).

Tierseuchen besser vorbeugen und bekämpfen

Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung (www.bmelv.de/tiergesundheitsgesetz).

EU-Agrarpolitik: Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Durch die Reform der EU-Agrarpolitik soll die Landwirtschaft ökologischer und nachhaltiger werden. Kern der Reform ist ein wirksames Greening, mit dem das Prinzip "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" stärker in den Vordergrund gerückt wird. Außerdem werden kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Die zusätzliche Zahlung für die ersten Hektare soll in den ersten Monaten des kommenden Jahres beschlossen werden und bei der Auszahlung der Direktzahlungen Ende des Jahres zur Geltung kommen (www.bmelv.de/gap-reform).

Agrarinvestitionsförderung für neue tiergerechtere Ställe

Ab 1. Januar 2014 werden Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Stallbauinvestitionen muss der Tierschutz besonders berücksichtigt werden. Eine Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) muss demnach neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen (www.bmelv.de/gak).

Deutsche Winzer werden gestärkt

Die deutsche Weinwirtschaft soll ab Ende 2014 von einer verstärkten Absatzförderung profitieren. Ziel der Förderung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität, die einzigartige Vielfalt und die Erzeugungsbedingungen deutscher Qualitäts- und Prädikatsweine zu informieren, wobei die besonderen Charakteristika der einzelnen Weinbauregionen im Vordergrund stehen sollen (www.bmelv.de/nsp-wein).

Europäische Fischerei wird nachhaltiger

Ab 1. Januar 2014 gelten wesentliche Teile der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit dieser wird ein Kurswechsel in der europäischen Fischereipolitik angestrebt – zentrales Ziel der Reform ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände. Dazu werden u. a. die mehrjährigen Bewirtschaftungspläne auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände ausgedehnt. Zudem werden ab 2015 schrittweise so genannte Rückwurfverbote eingeführt. Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Regionalisierung, die den EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zuweisen (www.bmelv.de/reform-gemeinsame-fischereipolitik). Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 13.12.2013 (13.01.14)





Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Zudem sind die Ressorts des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nun in zwei Ministerien angesiedelt: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.

Während der Umstrukturierung der Homepage des ehemaligen BMELV stehen Informationen zum Verbraucherschutz weiterhin unter www.bmelv.de zur Verfügung.

Neue Lebensmittel-Kennzeichnung ab Dezember 2014

Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen gemäß der Verordnung 1169/2011, die am 13.12.2014 in Kraft tritt, eine Mindestschriftgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate müssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Hauptauslöser von Allergien oder Unverträglichkeiten müssen im Zutatenverzeichnis (z. B. farblich) hervorgehoben werden. Auch bei „loser Ware" ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend. Weitere Details der Regelungen gibt es unter: www.bmelv.de/lebensmittelkennzeichnung.

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren

Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, z. B. für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel (www.bmelv.de/antibiotikaresistenz).

Mehr Schutz von Tieren für Versuchszwecke

Mit dem 1. Januar 2014 treten weitere Regelungen zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, in Kraft. Damit gelten künftig bessere Haltungsbedingungen für Versuchstiere, darunter auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Tierschutzbeauftragten oder die Einrichtung von Tierschutzausschüssen und Sachkundeanforderungen in Betrieben, die Versuchstiere halten. Zudem treten neue Meldeverpflichtungen über die Verwendung von Versuchstieren in Kraft. Neu ist insbesondere die Meldung des Schweregrades der Versuche (www.bmelv.de/tierschutzgesetz).

Tierseuchen besser vorbeugen und bekämpfen

Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung (www.bmelv.de/tiergesundheitsgesetz).

EU-Agrarpolitik: Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Durch die Reform der EU-Agrarpolitik soll die Landwirtschaft ökologischer und nachhaltiger werden. Kern der Reform ist ein wirksames Greening, mit dem das Prinzip "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" stärker in den Vordergrund gerückt wird. Außerdem werden kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Die zusätzliche Zahlung für die ersten Hektare soll in den ersten Monaten des kommenden Jahres beschlossen werden und bei der Auszahlung der Direktzahlungen Ende des Jahres zur Geltung kommen (www.bmelv.de/gap-reform).

Agrarinvestitionsförderung für neue tiergerechtere Ställe

Ab 1. Januar 2014 werden Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Stallbauinvestitionen muss der Tierschutz besonders berücksichtigt werden. Eine Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) muss demnach neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen (www.bmelv.de/gak).

Deutsche Winzer werden gestärkt

Die deutsche Weinwirtschaft soll ab Ende 2014 von einer verstärkten Absatzförderung profitieren. Ziel der Förderung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität, die einzigartige Vielfalt und die Erzeugungsbedingungen deutscher Qualitäts- und Prädikatsweine zu informieren, wobei die besonderen Charakteristika der einzelnen Weinbauregionen im Vordergrund stehen sollen (www.bmelv.de/nsp-wein).

Europäische Fischerei wird nachhaltiger

Ab 1. Januar 2014 gelten wesentliche Teile der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit dieser wird ein Kurswechsel in der europäischen Fischereipolitik angestrebt – zentrales Ziel der Reform ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände. Dazu werden u. a. die mehrjährigen Bewirtschaftungspläne auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände ausgedehnt. Zudem werden ab 2015 schrittweise so genannte Rückwurfverbote eingeführt. Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Regionalisierung, die den EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zuweisen (www.bmelv.de/reform-gemeinsame-fischereipolitik). Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 13.12.2013 (13.01.14)



Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: Was sich im Jahr 2014 ändert

Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Zudem sind die Ressorts des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nun …

Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Zudem sind die Ressorts des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nun in zwei Ministerien angesiedelt: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.

Während der Umstrukturierung der Homepage des ehemaligen BMELV stehen Informationen zum Verbraucherschutz weiterhin unter www.bmelv.de zur Verfügung.

Neue Lebensmittel-Kennzeichnung ab Dezember 2014

Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen gemäß der Verordnung 1169/2011, die am 13.12.2014 in Kraft tritt, eine Mindestschriftgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate müssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Hauptauslöser von Allergien oder Unverträglichkeiten müssen im Zutatenverzeichnis (z. B. farblich) hervorgehoben werden. Auch bei „loser Ware” ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend. Weitere Details der Regelungen gibt es unter: www.bmelv.de/lebensmittelkennzeichnung.

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren

Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, z. B. für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel (www.bmelv.de/antibiotikaresistenz).

Mehr Schutz von Tieren für Versuchszwecke

Mit dem 1. Januar 2014 treten weitere Regelungen zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, in Kraft. Damit gelten künftig bessere Haltungsbedingungen für Versuchstiere, darunter auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Tierschutzbeauftragten oder die Einrichtung von Tierschutzausschüssen und Sachkundeanforderungen in Betrieben, die Versuchstiere halten. Zudem treten neue Meldeverpflichtungen über die Verwendung von Versuchstieren in Kraft. Neu ist insbesondere die Meldung des Schweregrades der Versuche (www.bmelv.de/tierschutzgesetz).

Tierseuchen besser vorbeugen und bekämpfen

Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung (www.bmelv.de/tiergesundheitsgesetz).

EU-Agrarpolitik: Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Durch die Reform der EU-Agrarpolitik soll die Landwirtschaft ökologischer und nachhaltiger werden. Kern der Reform ist ein wirksames Greening, mit dem das Prinzip “Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen” stärker in den Vordergrund gerückt wird. Außerdem werden kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Die zusätzliche Zahlung für die ersten Hektare soll in den ersten Monaten des kommenden Jahres beschlossen werden und bei der Auszahlung der Direktzahlungen Ende des Jahres zur Geltung kommen (www.bmelv.de/gap-reform).

Agrarinvestitionsförderung für neue tiergerechtere Ställe

Ab 1. Januar 2014 werden Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Stallbauinvestitionen muss der Tierschutz besonders berücksichtigt werden. Eine Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) muss demnach neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen (www.bmelv.de/gak).

Deutsche Winzer werden gestärkt

Die deutsche Weinwirtschaft soll ab Ende 2014 von einer verstärkten Absatzförderung profitieren. Ziel der Förderung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität, die einzigartige Vielfalt und die Erzeugungsbedingungen deutscher Qualitäts- und Prädikatsweine zu informieren, wobei die besonderen Charakteristika der einzelnen Weinbauregionen im Vordergrund stehen sollen (www.bmelv.de/nsp-wein).

Europäische Fischerei wird nachhaltiger

Ab 1. Januar 2014 gelten wesentliche Teile der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit dieser wird ein Kurswechsel in der europäischen Fischereipolitik angestrebt – zentrales Ziel der Reform ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände. Dazu werden u. a. die mehrjährigen Bewirtschaftungspläne auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände ausgedehnt. Zudem werden ab 2015 schrittweise so genannte Rückwurfverbote eingeführt. Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Regionalisierung, die den EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zuweisen (www.bmelv.de/reform-gemeinsame-fischereipolitik). Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 13.12.2013 (13.01.14)

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Veröffentlicht: 13.01.2014

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