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  • Ersatz für Azo-Farbstoffe


Künstliche Farbstoffe stehen seit einiger Zeit zunehmend in der Kritik. Deshalb wächst die Nachfrage nach Farben aus natürlichen Quellen. Es gibt bereits einige Hersteller für Produkte der Süßwaren- und Getränkeindustrie, die auf die natürlichen Farben setzen.

So hat im Dezember 2009 ein badischer Hersteller sein Sortiment an Farben aus natürlichen Quellen und färbenden Lebensmitteln um sieben färbende Lebensmittel erweitert. Dabei handelt es sich um natürliche Extrakte und Konzentrate aus Pflanzen, Früchten oder Gemüse.

Dies dürfte spätestens seit dem 20. Juli 2010 wichtig sein. Seitdem müssen Lebensmittel, die die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) oder Allurarot AC (E 129) enthalten, mit dem Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" versehen werden.

Während der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) den Warnhinweis für „wissenschaftlich nicht begründbar hält", gehen die meisten Verbraucherorganisationen davon aus, dass sich die Sache so von selbst erledigt. Kaum ein Hersteller wolle seine Produkte mit abschreckenden Slogans versehen müssen. 

Die EFSA hatte die sechs Farbstoffe im Herbst 2009 einer umfangreichen Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der von ihr festgelegten akzeptablen Tagesverzehrsmengen (ADI-Werte) sei ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich, hieß es nachher. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde trotzdem der Warnhinweis festgelegt. Quelle: aid  (18.07.10)





Künstliche Farbstoffe stehen seit einiger Zeit zunehmend in der Kritik. Deshalb wächst die Nachfrage nach Farben aus natürlichen Quellen. Es gibt bereits einige Hersteller für Produkte der Süßwaren- und Getränkeindustrie, die auf die natürlichen Farben setzen.

So hat im Dezember 2009 ein badischer Hersteller sein Sortiment an Farben aus natürlichen Quellen und färbenden Lebensmitteln um sieben färbende Lebensmittel erweitert. Dabei handelt es sich um natürliche Extrakte und Konzentrate aus Pflanzen, Früchten oder Gemüse.

Dies dürfte spätestens seit dem 20. Juli 2010 wichtig sein. Seitdem müssen Lebensmittel, die die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) oder Allurarot AC (E 129) enthalten, mit dem Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" versehen werden.

Während der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) den Warnhinweis für „wissenschaftlich nicht begründbar hält", gehen die meisten Verbraucherorganisationen davon aus, dass sich die Sache so von selbst erledigt. Kaum ein Hersteller wolle seine Produkte mit abschreckenden Slogans versehen müssen. 

Die EFSA hatte die sechs Farbstoffe im Herbst 2009 einer umfangreichen Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der von ihr festgelegten akzeptablen Tagesverzehrsmengen (ADI-Werte) sei ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich, hieß es nachher. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde trotzdem der Warnhinweis festgelegt. Quelle: aid  (18.07.10)



Ersatz für Azo-Farbstoffe

Künstliche Farbstoffe stehen seit einiger Zeit zunehmend in der Kritik. Deshalb wächst die Nachfrage nach Farben aus natürlichen Quellen. Es gibt bereits einige Hersteller für Produkte der Süßwaren- und Getränkeindustrie, …

Künstliche Farbstoffe stehen seit einiger Zeit zunehmend in der Kritik. Deshalb wächst die Nachfrage nach Farben aus natürlichen Quellen. Es gibt bereits einige Hersteller für Produkte der Süßwaren- und Getränkeindustrie, die auf die natürlichen Farben setzen.

So hat im Dezember 2009 ein badischer Hersteller sein Sortiment an Farben aus natürlichen Quellen und färbenden Lebensmitteln um sieben färbende Lebensmittel erweitert. Dabei handelt es sich um natürliche Extrakte und Konzentrate aus Pflanzen, Früchten oder Gemüse.

Dies dürfte spätestens seit dem 20. Juli 2010 wichtig sein. Seitdem müssen Lebensmittel, die die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) oder Allurarot AC (E 129) enthalten, mit dem Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen” versehen werden.

Während der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) den Warnhinweis für „wissenschaftlich nicht begründbar hält”, gehen die meisten Verbraucherorganisationen davon aus, dass sich die Sache so von selbst erledigt. Kaum ein Hersteller wolle seine Produkte mit abschreckenden Slogans versehen müssen. 

Die EFSA hatte die sechs Farbstoffe im Herbst 2009 einer umfangreichen Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der von ihr festgelegten akzeptablen Tagesverzehrsmengen (ADI-Werte) sei ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich, hieß es nachher. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde trotzdem der Warnhinweis festgelegt. Quelle: aid  (18.07.10)

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Veröffentlicht: 18.08.2010

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