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  • Erster Fall von Geflügelpest in Deutschland bestätigt


Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems hat heute den ersten Fall von Geflügelpest in Schwalmtal (Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen) bestätigt. Nach weiteren Untersuchungen wurde eindeutig der Influenzavirus vom Subtyp H7 in den Proben festgestellt. Dieser Virus ist identisch mit den in den Niederlanden und Belgien nachgewiesenen Erregern.

Das Landwirtschaftsministerium NRW hatte bereits gestern beschlossen, die Pufferzone um den von der Geflügelpest betroffenen Hof von 10 auf 20 Kilometer zu erweitern. Für die nächsten 21 Tagen gilt ein generelles „Stand Still“ für Transporte von lebendem Geflügel. Außerdem stellte das Landwirtschaftsministerium zwei Anträge zur vorbeugenden Impfung von Zootieren und vom Aussterben bedrohten Tierarten an die Europäische Kommission.

Die EU hatte gestern außerdem ein Exportverbot für Lebendgeflügel und Bruteier, frische nicht verarbeitete und nicht hitzebehandelte Gülle und Einstreu aus NRW in andere Teile Deutschlands sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten vorgegeben. Konsumeier und Geflügelfleisch dürfen jedoch weiterhin gehandelt werden, wenn sie nicht aus dem direkten Umkreis (10 km) des betroffenen Betriebs stammen. Außerdem gilt in Nordrhein-Westfalen ein Transportverbot von lebendem Geflügel und Bruteiern. Ausgenommen hiervon sind genehmigte Transporte direkt zum Schlachthof. Die EU-Vorgaben gelten vorerst bis Freitag.

Weitere Maßnahmen sind zunächst nicht geplant, da sich bisher keine Hinweise auf neue Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen ergeben haben. 13.05.03



Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems hat heute den ersten Fall von Geflügelpest in Schwalmtal (Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen) bestätigt. Nach weiteren Untersuchungen wurde eindeutig der Influenzavirus vom Subtyp H7 in den Proben festgestellt. Dieser Virus ist identisch mit den in den Niederlanden und Belgien nachgewiesenen Erregern.

Das Landwirtschaftsministerium NRW hatte bereits gestern beschlossen, die Pufferzone um den von der Geflügelpest betroffenen Hof von 10 auf 20 Kilometer zu erweitern. Für die nächsten 21 Tagen gilt ein generelles „Stand Still“ für Transporte von lebendem Geflügel. Außerdem stellte das Landwirtschaftsministerium zwei Anträge zur vorbeugenden Impfung von Zootieren und vom Aussterben bedrohten Tierarten an die Europäische Kommission.

Die EU hatte gestern außerdem ein Exportverbot für Lebendgeflügel und Bruteier, frische nicht verarbeitete und nicht hitzebehandelte Gülle und Einstreu aus NRW in andere Teile Deutschlands sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten vorgegeben. Konsumeier und Geflügelfleisch dürfen jedoch weiterhin gehandelt werden, wenn sie nicht aus dem direkten Umkreis (10 km) des betroffenen Betriebs stammen. Außerdem gilt in Nordrhein-Westfalen ein Transportverbot von lebendem Geflügel und Bruteiern. Ausgenommen hiervon sind genehmigte Transporte direkt zum Schlachthof. Die EU-Vorgaben gelten vorerst bis Freitag.

Weitere Maßnahmen sind zunächst nicht geplant, da sich bisher keine Hinweise auf neue Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen ergeben haben. 13.05.03

Erster Fall von Geflügelpest in Deutschland bestätigt

Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems hat heute den ersten Fall von Geflügelpest in Schwalmtal (Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen) bestätigt. Nach weiteren Untersuchungen wurde eindeutig der Influenzavirus …

Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems hat heute den ersten Fall von Geflügelpest in Schwalmtal (Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen) bestätigt. Nach weiteren Untersuchungen wurde eindeutig der Influenzavirus vom Subtyp H7 in den Proben festgestellt. Dieser Virus ist identisch mit den in den Niederlanden und Belgien nachgewiesenen Erregern.

Das Landwirtschaftsministerium NRW hatte bereits gestern beschlossen, die Pufferzone um den von der Geflügelpest betroffenen Hof von 10 auf 20 Kilometer zu erweitern. Für die nächsten 21 Tagen gilt ein generelles „Stand Still“ für Transporte von lebendem Geflügel. Außerdem stellte das Landwirtschaftsministerium zwei Anträge zur vorbeugenden Impfung von Zootieren und vom Aussterben bedrohten Tierarten an die Europäische Kommission.

Die EU hatte gestern außerdem ein Exportverbot für Lebendgeflügel und Bruteier, frische nicht verarbeitete und nicht hitzebehandelte Gülle und Einstreu aus NRW in andere Teile Deutschlands sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten vorgegeben. Konsumeier und Geflügelfleisch dürfen jedoch weiterhin gehandelt werden, wenn sie nicht aus dem direkten Umkreis (10 km) des betroffenen Betriebs stammen. Außerdem gilt in Nordrhein-Westfalen ein Transportverbot von lebendem Geflügel und Bruteiern. Ausgenommen hiervon sind genehmigte Transporte direkt zum Schlachthof. Die EU-Vorgaben gelten vorerst bis Freitag.

Weitere Maßnahmen sind zunächst nicht geplant, da sich bisher keine Hinweise auf neue Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen ergeben haben. 13.05.03

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Veröffentlicht: 13.05.2003

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