• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • EU-Agrarminister einigten sich auf Kennzeichnung von GVO-Produkten


Lebens- und Futtermittel, bei deren Herstellung absichtlich gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet werden, müssen künftig als solche gekennzeichnet werden; technisch unvermeidbare oder zufällige gentechnisch veränderte Bestandteile ab einer Menge von 0,9 Prozent. Darauf einigten sich am 28. November die EU-Agrarminister in Brüssel. Diese Regelung soll auch für Lebensmittel gelten, in denen gentechnisch veränderte Bestandteile direkt nicht mehr nachweisbar sind, zum Beispiel Öl.

Bisher müssen gentechnisch veränderte Bestanteile in Futtermitteln überhaupt nicht angegeben werden, bei Lebensmitteln gibt es nach der derzeitig noch gültigen Rechtslage zahlreiche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht.

Die Entscheidung im Ministerrat ist allerdings noch nicht endgültig. Das Europäische Parlament wird sich in zweiter Lesung mit dem Thema befassen. Es hatte sich zuvor für einen strengeren Grenzwert von 0,5 Prozent ausgesprochen.03.12.02



Lebens- und Futtermittel, bei deren Herstellung absichtlich gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet werden, müssen künftig als solche gekennzeichnet werden; technisch unvermeidbare oder zufällige gentechnisch veränderte Bestandteile ab einer Menge von 0,9 Prozent. Darauf einigten sich am 28. November die EU-Agrarminister in Brüssel. Diese Regelung soll auch für Lebensmittel gelten, in denen gentechnisch veränderte Bestandteile direkt nicht mehr nachweisbar sind, zum Beispiel Öl.

Bisher müssen gentechnisch veränderte Bestanteile in Futtermitteln überhaupt nicht angegeben werden, bei Lebensmitteln gibt es nach der derzeitig noch gültigen Rechtslage zahlreiche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht.

Die Entscheidung im Ministerrat ist allerdings noch nicht endgültig. Das Europäische Parlament wird sich in zweiter Lesung mit dem Thema befassen. Es hatte sich zuvor für einen strengeren Grenzwert von 0,5 Prozent ausgesprochen.03.12.02

EU-Agrarminister einigten sich auf Kennzeichnung von GVO-Produkten

Lebens- und Futtermittel, bei deren Herstellung absichtlich gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet werden, müssen künftig als solche gekennzeichnet werden; technisch unvermeidbare oder zufällige gentechnisch veränderte Bestandteile ab einer Menge von 0,9 …

Lebens- und Futtermittel, bei deren Herstellung absichtlich gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet werden, müssen künftig als solche gekennzeichnet werden; technisch unvermeidbare oder zufällige gentechnisch veränderte Bestandteile ab einer Menge von 0,9 Prozent. Darauf einigten sich am 28. November die EU-Agrarminister in Brüssel. Diese Regelung soll auch für Lebensmittel gelten, in denen gentechnisch veränderte Bestandteile direkt nicht mehr nachweisbar sind, zum Beispiel Öl.

Bisher müssen gentechnisch veränderte Bestanteile in Futtermitteln überhaupt nicht angegeben werden, bei Lebensmitteln gibt es nach der derzeitig noch gültigen Rechtslage zahlreiche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht.

Die Entscheidung im Ministerrat ist allerdings noch nicht endgültig. Das Europäische Parlament wird sich in zweiter Lesung mit dem Thema befassen. Es hatte sich zuvor für einen strengeren Grenzwert von 0,5 Prozent ausgesprochen.03.12.02

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 03.12.2002

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

30.04.2026 | Karriere & Jobs | 50933 Köln
Deutsche Sporthochschule Köln

M.Sc. Sport Bewegung und Ernährung

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur