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  • EU-einheitliche Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffe


Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, die Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen, um einen unfairen Wettbewerb in diesem Bereich zu vermeiden und die Verbraucherinteressen besser zu schützen.

Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um sicherzustellen, dass alle neu in den Handel gelangenden Erzeugnisse den Bedingungen der Richtlinie entsprechen. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Europäischen Union unter dem Punkt Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen. 09.02.04



Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, die Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen, um einen unfairen Wettbewerb in diesem Bereich zu vermeiden und die Verbraucherinteressen besser zu schützen.

Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um sicherzustellen, dass alle neu in den Handel gelangenden Erzeugnisse den Bedingungen der Richtlinie entsprechen. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Europäischen Union unter dem Punkt Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen. 09.02.04

EU-einheitliche Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffe

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, die Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen …

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, die Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen, um einen unfairen Wettbewerb in diesem Bereich zu vermeiden und die Verbraucherinteressen besser zu schützen.

Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um sicherzustellen, dass alle neu in den Handel gelangenden Erzeugnisse den Bedingungen der Richtlinie entsprechen. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Europäischen Union unter dem Punkt Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen. 09.02.04

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Veröffentlicht: 09.02.2004

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