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  • EU genehmigt hessisches Qualitätsmarkenprogramm


Die EU-Kommission hat dem vom Land Hessen entwickelten Qualitätsmarkenprogramm mit einem speziellen Qualitäts- und Herkunftszeichen ‚Geprüfte Qualität – Hessen’ zugestimmt. Dies teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 12. Juni in Wiesbaden mit. Produkte, die dieses Zeichen tragen, unterliegen einer mehrstufigen neutralen Kontrolle und sollen für mehr Sicherheit und Transparenz für den Verbraucher sorgen.

Hessen ist das erste Bundesland, dass die strengen EU-Vorgaben für Qualitätszeichen erfüllt. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus garantiert das Zeichen den Verbrauchern weitere Qualitätskriterien und Leistungen. So dürften Obstbauern ihre Produkte z. B. nicht mit reifefördernden Stoffen behandeln oder mit einer Wachsschicht überziehen, wenn sie ihre Produkte mit der neuen Qualitätsmarke auszeichnen möchten. Das Qualitäts- und Herkunftszeichen gilt zunächst für zwölf Produktgruppen: Rind-, Schweine-, und Lammfleisch, Getreide, Obst und Gemüse, Kartoffeln, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Brötchen und Backwaren, Fruchtsaft, Most und Wein aus Kernobst sowie Bier und

Spirituosen. Produkte aus diesen Gruppen dürften mit dem Hinweis ‚Geprüfte Qualität – Hessen’ als Qualitätsprodukte mit dem regionalen Hinweis aus „Hessen“, aber auch mit der regionalen Bezeichnung der Regionen, z. B. „Vogelsberg“ oder „Odenwald“ gekennzeichnet werden.

Andere EU-Mitgliedstaaten und europäischen Regionen können sich an dem Programm beteiligen, wenn sie die Konditionen des Vermarktungskonzeptes erfüllen. Weitere Informationen: Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden, Fax.: 0611 815-1943. 20.06.03



Die EU-Kommission hat dem vom Land Hessen entwickelten Qualitätsmarkenprogramm mit einem speziellen Qualitäts- und Herkunftszeichen ‚Geprüfte Qualität – Hessen’ zugestimmt. Dies teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 12. Juni in Wiesbaden mit. Produkte, die dieses Zeichen tragen, unterliegen einer mehrstufigen neutralen Kontrolle und sollen für mehr Sicherheit und Transparenz für den Verbraucher sorgen.

Hessen ist das erste Bundesland, dass die strengen EU-Vorgaben für Qualitätszeichen erfüllt. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus garantiert das Zeichen den Verbrauchern weitere Qualitätskriterien und Leistungen. So dürften Obstbauern ihre Produkte z. B. nicht mit reifefördernden Stoffen behandeln oder mit einer Wachsschicht überziehen, wenn sie ihre Produkte mit der neuen Qualitätsmarke auszeichnen möchten. Das Qualitäts- und Herkunftszeichen gilt zunächst für zwölf Produktgruppen: Rind-, Schweine-, und Lammfleisch, Getreide, Obst und Gemüse, Kartoffeln, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Brötchen und Backwaren, Fruchtsaft, Most und Wein aus Kernobst sowie Bier und

Spirituosen. Produkte aus diesen Gruppen dürften mit dem Hinweis ‚Geprüfte Qualität – Hessen’ als Qualitätsprodukte mit dem regionalen Hinweis aus „Hessen“, aber auch mit der regionalen Bezeichnung der Regionen, z. B. „Vogelsberg“ oder „Odenwald“ gekennzeichnet werden.

Andere EU-Mitgliedstaaten und europäischen Regionen können sich an dem Programm beteiligen, wenn sie die Konditionen des Vermarktungskonzeptes erfüllen. Weitere Informationen: Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden, Fax.: 0611 815-1943. 20.06.03

EU genehmigt hessisches Qualitätsmarkenprogramm

Die EU-Kommission hat dem vom Land Hessen entwickelten Qualitätsmarkenprogramm mit einem speziellen Qualitäts- und Herkunftszeichen ‚Geprüfte Qualität – Hessen’ zugestimmt. Dies teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und …

Die EU-Kommission hat dem vom Land Hessen entwickelten Qualitätsmarkenprogramm mit einem speziellen Qualitäts- und Herkunftszeichen ‚Geprüfte Qualität – Hessen’ zugestimmt. Dies teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 12. Juni in Wiesbaden mit. Produkte, die dieses Zeichen tragen, unterliegen einer mehrstufigen neutralen Kontrolle und sollen für mehr Sicherheit und Transparenz für den Verbraucher sorgen.

Hessen ist das erste Bundesland, dass die strengen EU-Vorgaben für Qualitätszeichen erfüllt. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus garantiert das Zeichen den Verbrauchern weitere Qualitätskriterien und Leistungen. So dürften Obstbauern ihre Produkte z. B. nicht mit reifefördernden Stoffen behandeln oder mit einer Wachsschicht überziehen, wenn sie ihre Produkte mit der neuen Qualitätsmarke auszeichnen möchten. Das Qualitäts- und Herkunftszeichen gilt zunächst für zwölf Produktgruppen: Rind-, Schweine-, und Lammfleisch, Getreide, Obst und Gemüse, Kartoffeln, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Brötchen und Backwaren, Fruchtsaft, Most und Wein aus Kernobst sowie Bier und

Spirituosen. Produkte aus diesen Gruppen dürften mit dem Hinweis ‚Geprüfte Qualität – Hessen’ als Qualitätsprodukte mit dem regionalen Hinweis aus „Hessen“, aber auch mit der regionalen Bezeichnung der Regionen, z. B. „Vogelsberg“ oder „Odenwald“ gekennzeichnet werden.

Andere EU-Mitgliedstaaten und europäischen Regionen können sich an dem Programm beteiligen, wenn sie die Konditionen des Vermarktungskonzeptes erfüllen. Weitere Informationen: Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden, Fax.: 0611 815-1943. 20.06.03

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Veröffentlicht: 20.06.2003

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