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  • EU: Importverbot für Fisch aus China aufgehoben


Fisch und Fischereierzeugnisse aus China dürfen wieder nach Europa eingeführt werden. Damit wird das seit elf Monaten geltende Importverbot aufgehoben, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Weiterhin verboten bleibt die Einfuhr von Aquakulturerzeugnissen, Aalen und Shrimps. Eine Ausnahme bilden Shrimps, die im Atlantik gefangen worden sind. Für eine Reihe anderer Erzeugnisse, insbesondere Geflügel- und Kaninchenfleisch sowie Honig werden die Beschränkungen weiter bestehen bleiben.

Die Entdeckung von Rückständen verbotener Tierarzneimittel in bestimmten aus China eingeführten Aquakultur- und Fischereierzeugnissen sowie bei Kontrollbesuchen von der EU-Kommission festgestellte Mängel führte im März letzten Jahres zu einem Importverbot für Produkte tierischen Ursprungs aus China.

In der Zwischenzeit wurden Maßnahmen zur Abstellung der festgestellten Mängel getroffen. Diese und die von den chinesischen Behörden vorgelegten Garantien hinsichtlich der Kontrollen und der Produktionsbedingungen für Fangfisch führten zur schrittweisen Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Fischereiprodukte.

Angesichts der aktuellen Informationen seitens der chinesischen Behörden sollte die Einfuhr von Fischereiprodukten mit Ausnahme von Aquakulturerzeugnissen zugelassen werden. Bei Aalen und Shrimps ist jedoch eine Unterscheidung zwischen Aquakultur- und Fangtieren derzeit nicht möglich, mit Ausnahme der im Atlantischen Ozean gefangenen Shrimps. Daher sollte die Einfuhr dieser Produkte verboten bleiben. 19.12.02



Fisch und Fischereierzeugnisse aus China dürfen wieder nach Europa eingeführt werden. Damit wird das seit elf Monaten geltende Importverbot aufgehoben, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Weiterhin verboten bleibt die Einfuhr von Aquakulturerzeugnissen, Aalen und Shrimps. Eine Ausnahme bilden Shrimps, die im Atlantik gefangen worden sind. Für eine Reihe anderer Erzeugnisse, insbesondere Geflügel- und Kaninchenfleisch sowie Honig werden die Beschränkungen weiter bestehen bleiben.

Die Entdeckung von Rückständen verbotener Tierarzneimittel in bestimmten aus China eingeführten Aquakultur- und Fischereierzeugnissen sowie bei Kontrollbesuchen von der EU-Kommission festgestellte Mängel führte im März letzten Jahres zu einem Importverbot für Produkte tierischen Ursprungs aus China.

In der Zwischenzeit wurden Maßnahmen zur Abstellung der festgestellten Mängel getroffen. Diese und die von den chinesischen Behörden vorgelegten Garantien hinsichtlich der Kontrollen und der Produktionsbedingungen für Fangfisch führten zur schrittweisen Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Fischereiprodukte.

Angesichts der aktuellen Informationen seitens der chinesischen Behörden sollte die Einfuhr von Fischereiprodukten mit Ausnahme von Aquakulturerzeugnissen zugelassen werden. Bei Aalen und Shrimps ist jedoch eine Unterscheidung zwischen Aquakultur- und Fangtieren derzeit nicht möglich, mit Ausnahme der im Atlantischen Ozean gefangenen Shrimps. Daher sollte die Einfuhr dieser Produkte verboten bleiben. 19.12.02

EU: Importverbot für Fisch aus China aufgehoben

Fisch und Fischereierzeugnisse aus China dürfen wieder nach Europa eingeführt werden. Damit wird das seit elf Monaten geltende Importverbot aufgehoben, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Weiterhin verboten bleibt die …

Fisch und Fischereierzeugnisse aus China dürfen wieder nach Europa eingeführt werden. Damit wird das seit elf Monaten geltende Importverbot aufgehoben, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Weiterhin verboten bleibt die Einfuhr von Aquakulturerzeugnissen, Aalen und Shrimps. Eine Ausnahme bilden Shrimps, die im Atlantik gefangen worden sind. Für eine Reihe anderer Erzeugnisse, insbesondere Geflügel- und Kaninchenfleisch sowie Honig werden die Beschränkungen weiter bestehen bleiben.

Die Entdeckung von Rückständen verbotener Tierarzneimittel in bestimmten aus China eingeführten Aquakultur- und Fischereierzeugnissen sowie bei Kontrollbesuchen von der EU-Kommission festgestellte Mängel führte im März letzten Jahres zu einem Importverbot für Produkte tierischen Ursprungs aus China.

In der Zwischenzeit wurden Maßnahmen zur Abstellung der festgestellten Mängel getroffen. Diese und die von den chinesischen Behörden vorgelegten Garantien hinsichtlich der Kontrollen und der Produktionsbedingungen für Fangfisch führten zur schrittweisen Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Fischereiprodukte.

Angesichts der aktuellen Informationen seitens der chinesischen Behörden sollte die Einfuhr von Fischereiprodukten mit Ausnahme von Aquakulturerzeugnissen zugelassen werden. Bei Aalen und Shrimps ist jedoch eine Unterscheidung zwischen Aquakultur- und Fangtieren derzeit nicht möglich, mit Ausnahme der im Atlantischen Ozean gefangenen Shrimps. Daher sollte die Einfuhr dieser Produkte verboten bleiben. 19.12.02

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Veröffentlicht: 19.12.2002

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