Die Europäische Kommission genehmigte am 19. Mai das Inverkehrbringen von genetisch verändertem („GV“) Süßmais. Die Entscheidung gilt für 10 Jahre und ist an das Unternehmen Syngenta gerichtet. Der Handel mit der jetzt zugelassenen Maissorte Bt11 ist jedoch an eine strenge Kennzeichnungspflicht gebunden. Der Zulassung gingen umfangreiche Untersuchungen in mehreren EU-Ländern voraus. Unabhängig voneinander bestätigten mehrere Forschergruppen die Unbedenklichkeit der jetzt zugelassenen Maissorte Bt11. Durch die umfangreiche Kennzeichnungspflicht liegt die Entscheidung für oder gegen den genveränderten Mais letztlich beim Verbraucher, heißt es von Seiten der EU-Kommission. Die aktuelle Genehmigung betrifft speziell die Einfuhr von frischem Süßmais oder Süßmais in Dosen. Der meist als Dosengemüse verkaufte Mais muss deutlich als genverändert gekennzeichnet sein. In der Kennzeichnung wird angegeben, dass der Mais ein GV-Produkt nach dem neuen EU-Recht ist. Der jetzt zugelassene Mais Bt11 wird von einer Pflanze geerntet, die genetisch so verändert wurde, das sie ein bereits seit Jahren als natürliches Insektizid verwendeten Stoff selbst produzieren kann. Die Einfuhr von Maiskörnern der Sorte Bt11 in die EU ist bereits seit 1998 zugelassen. Er wird in Futtermitteln und Lebensmitteln wie Maisöl, Maismehl, Zucker, Sirup, Snacks, Backwaren, frittierten Lebensmitteln, Konfekt und Softdrinks eingesetzt. Eine Genehmigung zum Anbau von Bt11-Mais wurde beantragt, aber noch nicht erteilt. Weitere Informationen unter http://europa.eu.int/comm/food/food/biotechnology/index_de.htm. (21.05.04)
- ERNÄHRUNGS UMSCHAU
- 5
- EU-Kommission genehmigt Handel mit Gen-Mais in Dosen
Die Europäische Kommission genehmigte am 19. Mai das Inverkehrbringen von genetisch verändertem („GV“) Süßmais. Die Entscheidung gilt für 10 Jahre und ist an das Unternehmen Syngenta gerichtet. Der Handel mit der jetzt zugelassenen Maissorte Bt11 ist jedoch an eine strenge Kennzeichnungspflicht gebunden. Der Zulassung gingen umfangreiche Untersuchungen in mehreren EU-Ländern voraus. Unabhängig voneinander bestätigten mehrere Forschergruppen die Unbedenklichkeit der jetzt zugelassenen Maissorte Bt11. Durch die umfangreiche Kennzeichnungspflicht liegt die Entscheidung für oder gegen den genveränderten Mais letztlich beim Verbraucher, heißt es von Seiten der EU-Kommission. Die aktuelle Genehmigung betrifft speziell die Einfuhr von frischem Süßmais oder Süßmais in Dosen. Der meist als Dosengemüse verkaufte Mais muss deutlich als genverändert gekennzeichnet sein. In der Kennzeichnung wird angegeben, dass der Mais ein GV-Produkt nach dem neuen EU-Recht ist. Der jetzt zugelassene Mais Bt11 wird von einer Pflanze geerntet, die genetisch so verändert wurde, das sie ein bereits seit Jahren als natürliches Insektizid verwendeten Stoff selbst produzieren kann. Die Einfuhr von Maiskörnern der Sorte Bt11 in die EU ist bereits seit 1998 zugelassen. Er wird in Futtermitteln und Lebensmitteln wie Maisöl, Maismehl, Zucker, Sirup, Snacks, Backwaren, frittierten Lebensmitteln, Konfekt und Softdrinks eingesetzt. Eine Genehmigung zum Anbau von Bt11-Mais wurde beantragt, aber noch nicht erteilt. Weitere Informationen unter http://europa.eu.int/comm/food/food/biotechnology/index_de.htm. (21.05.04)


Die Europäische Kommission genehmigte am 19. Mai das Inverkehrbringen von genetisch verändertem („GV“) Süßmais. Die Entscheidung gilt für 10 Jahre und ist an das Unternehmen Syngenta gerichtet. Der Handel mit der jetzt zugelassenen Maissorte Bt11 ist jedoch an eine strenge Kennzeichnungspflicht gebunden. Der Zulassung gingen umfangreiche Untersuchungen in mehreren EU-Ländern voraus. Unabhängig voneinander bestätigten mehrere Forschergruppen die Unbedenklichkeit der jetzt zugelassenen Maissorte Bt11. Durch die umfangreiche Kennzeichnungspflicht liegt die Entscheidung für oder gegen den genveränderten Mais letztlich beim Verbraucher, heißt es von Seiten der EU-Kommission. Die aktuelle Genehmigung betrifft speziell die Einfuhr von frischem Süßmais oder Süßmais in Dosen. Der meist als Dosengemüse verkaufte Mais muss deutlich als genverändert gekennzeichnet sein. In der Kennzeichnung wird angegeben, dass der Mais ein GV-Produkt nach dem neuen EU-Recht ist. Der jetzt zugelassene Mais Bt11 wird von einer Pflanze geerntet, die genetisch so verändert wurde, das sie ein bereits seit Jahren als natürliches Insektizid verwendeten Stoff selbst produzieren kann. Die Einfuhr von Maiskörnern der Sorte Bt11 in die EU ist bereits seit 1998 zugelassen. Er wird in Futtermitteln und Lebensmitteln wie Maisöl, Maismehl, Zucker, Sirup, Snacks, Backwaren, frittierten Lebensmitteln, Konfekt und Softdrinks eingesetzt. Eine Genehmigung zum Anbau von Bt11-Mais wurde beantragt, aber noch nicht erteilt. Weitere Informationen unter http://europa.eu.int/comm/food/food/biotechnology/index_de.htm. (21.05.04)
EU-Kommission genehmigt Handel mit Gen-Mais in Dosen
Die Europäische Kommission genehmigte am 19. Mai das Inverkehrbringen von genetisch verändertem („GV“) Süßmais. Die Entscheidung gilt für 10 Jahre und ist an das Unternehmen Syngenta gerichtet. Der Handel mit …
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Veröffentlicht: 21.05.2004
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