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  • EU-Kommission: Neue Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen


Die Kommission der Europäischen Union hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel angenommen. Zweck der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen. Damit soll ein unfairer Wettbewerb in diesem Bereich vermieden und die Verbraucherinteressen besser geschützt werden.

Eine Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bedeutet, dass die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene statt auf nationaler Ebene festgelegt sind. Es dürfen nur Stoffe verwendet werden, die ausdrücklich zugelassen sind. Vor der Zulassung unterzieht der Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss, der die Kommissionen in Fragen der Lebensmittelsicherheit berät, die Lebensmittelzusatzstoffe einer eingehenden Sicherheitsbewertung. Diese werden auch auf ihre Notwendigkeit überprüft und darauf, ob ihre Verwendung den Verbraucher möglicherweise in die Irre führen könnte.

Um die geltenden Rechtsvorschriften an die neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen schlägt die Kommission nun vor:

  • die Verwendung eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs - hydriertes Poly-1-decen - zu genehmigen,
  • einige bislang zugelassene Zusatzstoffe zurückzuziehen (z. B. Kalziumhydrogenkarbonat, Biphenyl, Phosphate für Apfel- und Birnenwein) sowie
  • mehrere neue Verwendungen von bereits zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen zu genehmigen. Dies gilt zum Beispiel für Zitronensäureester von Mono- und Diglyzeriden von Fettsäuren als Emulgatoren in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen.

Der Vorschlag wird nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament unterbreitet. Weitere Informationen im Internet. 17.12.02



Die Kommission der Europäischen Union hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel angenommen. Zweck der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen. Damit soll ein unfairer Wettbewerb in diesem Bereich vermieden und die Verbraucherinteressen besser geschützt werden.

Eine Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bedeutet, dass die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene statt auf nationaler Ebene festgelegt sind. Es dürfen nur Stoffe verwendet werden, die ausdrücklich zugelassen sind. Vor der Zulassung unterzieht der Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss, der die Kommissionen in Fragen der Lebensmittelsicherheit berät, die Lebensmittelzusatzstoffe einer eingehenden Sicherheitsbewertung. Diese werden auch auf ihre Notwendigkeit überprüft und darauf, ob ihre Verwendung den Verbraucher möglicherweise in die Irre führen könnte.

Um die geltenden Rechtsvorschriften an die neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen schlägt die Kommission nun vor:

  • die Verwendung eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs - hydriertes Poly-1-decen - zu genehmigen,
  • einige bislang zugelassene Zusatzstoffe zurückzuziehen (z. B. Kalziumhydrogenkarbonat, Biphenyl, Phosphate für Apfel- und Birnenwein) sowie
  • mehrere neue Verwendungen von bereits zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen zu genehmigen. Dies gilt zum Beispiel für Zitronensäureester von Mono- und Diglyzeriden von Fettsäuren als Emulgatoren in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen.

Der Vorschlag wird nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament unterbreitet. Weitere Informationen im Internet. 17.12.02

EU-Kommission: Neue Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen

Die Kommission der Europäischen Union hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel angenommen. Zweck der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung …

Die Kommission der Europäischen Union hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel angenommen. Zweck der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen. Damit soll ein unfairer Wettbewerb in diesem Bereich vermieden und die Verbraucherinteressen besser geschützt werden.

Eine Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bedeutet, dass die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene statt auf nationaler Ebene festgelegt sind. Es dürfen nur Stoffe verwendet werden, die ausdrücklich zugelassen sind. Vor der Zulassung unterzieht der Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss, der die Kommissionen in Fragen der Lebensmittelsicherheit berät, die Lebensmittelzusatzstoffe einer eingehenden Sicherheitsbewertung. Diese werden auch auf ihre Notwendigkeit überprüft und darauf, ob ihre Verwendung den Verbraucher möglicherweise in die Irre führen könnte.

Um die geltenden Rechtsvorschriften an die neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen schlägt die Kommission nun vor:

  • die Verwendung eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs – hydriertes Poly-1-decen – zu genehmigen,
  • einige bislang zugelassene Zusatzstoffe zurückzuziehen (z. B. Kalziumhydrogenkarbonat, Biphenyl, Phosphate für Apfel- und Birnenwein) sowie
  • mehrere neue Verwendungen von bereits zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen zu genehmigen. Dies gilt zum Beispiel für Zitronensäureester von Mono- und Diglyzeriden von Fettsäuren als Emulgatoren in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen.

Der Vorschlag wird nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament unterbreitet. Weitere Informationen im Internet. 17.12.02

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Veröffentlicht: 17.12.2002

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