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  • EU: Patt im Ministerrat, sechs Gentechnik-Produkte vor der Zulassung


Die EU-Agrarminister hatten Ende Juni in Luxemburg über Importzulassungen für sechs verschiedene gentechnisch veränderte Maislinien abzustimmen. Entsprechend den europäischen Rechtsvorschriften hatte die EU-Kommission dafür Entscheidungsvorschläge ausgearbeitet. Diese folgen den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Bei der Abstimmung der EU-Agrarminister standen sich zwei wie in allen vorangegangenen Zulassungsverfahren auch etwa gleich große Blöcke von befürwortenden und ablehnenden EU-Mitgliedsstaaten gegenüber. Die Abstimmungen endeten ohne die in den EU-Verträgen vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit. Deutschland stimmte für die Zulassungen.

Nun stehen die sechs GVO-Produkte vor der Zulassung durch die EU-Kommission. Nach den geltenden europäischen Rechtsvorschriften muss nun die EU-Kommission die Entscheidungsvorschläge umsetzen. Da alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind, ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission diese in Kürze erteilen wird.

Danach können Lebens- und Futtermittel aus fünf gentechnisch veränderten Maislinien in der EU auf den Markt. Erlaubt sind auch „zufällige, technisch unvermeidbare" GVO-Beimischungen bis maximal 0,9 % in konventionellen Maiseinfuhren. Ein Anbau der gv-Maislinien in der EU ist dagegen durch die zu erwartenden Zulassungen nicht abgedeckt.
Es handelt sich um Kreuzungen aus verschiedenen gv-Maislinien, die in USA und Kanada, teilweise auch in Südamerika angebaut werden. Die Pflanzen produzieren verschiedene, gegen Schädlinge wie Maiszünsler und Maiswurzelbohrer gerichtete Varianten eines aus Bazillus thuringiensis stammenden Proteins (Bt-Protein). Einige der Linien sind zudem resistent gegen Herbizide.

Ebenso ist mit einer Neuzulassung von Lebens- und Futtermitteln aus gv-Mais Bt11 durch die Kommission zu rechnen. Auch hier hatte die Abstimmung im EU-Ministerrat keine eindeutige Mehrheit ergeben. Produkte aus Bt11-Mais, darunter auch Süßmais in Dosen, waren bereits 2004 in der EU zugelassen worden. Der Hersteller von Bt11-Mais, das Agro-Unternehmen Syngenta, hatte 2007 einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung eingereicht. Quelle: Transgen (14.07.10)





Die EU-Agrarminister hatten Ende Juni in Luxemburg über Importzulassungen für sechs verschiedene gentechnisch veränderte Maislinien abzustimmen. Entsprechend den europäischen Rechtsvorschriften hatte die EU-Kommission dafür Entscheidungsvorschläge ausgearbeitet. Diese folgen den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Bei der Abstimmung der EU-Agrarminister standen sich zwei wie in allen vorangegangenen Zulassungsverfahren auch etwa gleich große Blöcke von befürwortenden und ablehnenden EU-Mitgliedsstaaten gegenüber. Die Abstimmungen endeten ohne die in den EU-Verträgen vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit. Deutschland stimmte für die Zulassungen.

Nun stehen die sechs GVO-Produkte vor der Zulassung durch die EU-Kommission. Nach den geltenden europäischen Rechtsvorschriften muss nun die EU-Kommission die Entscheidungsvorschläge umsetzen. Da alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind, ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission diese in Kürze erteilen wird.

Danach können Lebens- und Futtermittel aus fünf gentechnisch veränderten Maislinien in der EU auf den Markt. Erlaubt sind auch „zufällige, technisch unvermeidbare" GVO-Beimischungen bis maximal 0,9 % in konventionellen Maiseinfuhren. Ein Anbau der gv-Maislinien in der EU ist dagegen durch die zu erwartenden Zulassungen nicht abgedeckt.
Es handelt sich um Kreuzungen aus verschiedenen gv-Maislinien, die in USA und Kanada, teilweise auch in Südamerika angebaut werden. Die Pflanzen produzieren verschiedene, gegen Schädlinge wie Maiszünsler und Maiswurzelbohrer gerichtete Varianten eines aus Bazillus thuringiensis stammenden Proteins (Bt-Protein). Einige der Linien sind zudem resistent gegen Herbizide.

Ebenso ist mit einer Neuzulassung von Lebens- und Futtermitteln aus gv-Mais Bt11 durch die Kommission zu rechnen. Auch hier hatte die Abstimmung im EU-Ministerrat keine eindeutige Mehrheit ergeben. Produkte aus Bt11-Mais, darunter auch Süßmais in Dosen, waren bereits 2004 in der EU zugelassen worden. Der Hersteller von Bt11-Mais, das Agro-Unternehmen Syngenta, hatte 2007 einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung eingereicht. Quelle: Transgen (14.07.10)



EU: Patt im Ministerrat, sechs Gentechnik-Produkte vor der Zulassung

Die EU-Agrarminister hatten Ende Juni in Luxemburg über Importzulassungen für sechs verschiedene gentechnisch veränderte Maislinien abzustimmen. Entsprechend den europäischen Rechtsvorschriften hatte die EU-Kommission dafür Entscheidungsvorschläge ausgearbeitet. Diese folgen den Ergebnissen …

Die EU-Agrarminister hatten Ende Juni in Luxemburg über Importzulassungen für sechs verschiedene gentechnisch veränderte Maislinien abzustimmen. Entsprechend den europäischen Rechtsvorschriften hatte die EU-Kommission dafür Entscheidungsvorschläge ausgearbeitet. Diese folgen den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Bei der Abstimmung der EU-Agrarminister standen sich zwei wie in allen vorangegangenen Zulassungsverfahren auch etwa gleich große Blöcke von befürwortenden und ablehnenden EU-Mitgliedsstaaten gegenüber. Die Abstimmungen endeten ohne die in den EU-Verträgen vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit. Deutschland stimmte für die Zulassungen.

Nun stehen die sechs GVO-Produkte vor der Zulassung durch die EU-Kommission. Nach den geltenden europäischen Rechtsvorschriften muss nun die EU-Kommission die Entscheidungsvorschläge umsetzen. Da alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind, ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission diese in Kürze erteilen wird.

Danach können Lebens- und Futtermittel aus fünf gentechnisch veränderten Maislinien in der EU auf den Markt. Erlaubt sind auch „zufällige, technisch unvermeidbare” GVO-Beimischungen bis maximal 0,9 % in konventionellen Maiseinfuhren. Ein Anbau der gv-Maislinien in der EU ist dagegen durch die zu erwartenden Zulassungen nicht abgedeckt.
Es handelt sich um Kreuzungen aus verschiedenen gv-Maislinien, die in USA und Kanada, teilweise auch in Südamerika angebaut werden. Die Pflanzen produzieren verschiedene, gegen Schädlinge wie Maiszünsler und Maiswurzelbohrer gerichtete Varianten eines aus Bazillus thuringiensis stammenden Proteins (Bt-Protein). Einige der Linien sind zudem resistent gegen Herbizide.

Ebenso ist mit einer Neuzulassung von Lebens- und Futtermitteln aus gv-Mais Bt11 durch die Kommission zu rechnen. Auch hier hatte die Abstimmung im EU-Ministerrat keine eindeutige Mehrheit ergeben. Produkte aus Bt11-Mais, darunter auch Süßmais in Dosen, waren bereits 2004 in der EU zugelassen worden. Der Hersteller von Bt11-Mais, das Agro-Unternehmen Syngenta, hatte 2007 einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung eingereicht. Quelle: Transgen (14.07.10)

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Veröffentlicht: 14.07.2010

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