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  • EU plant Verbot von Werbeaussagen


Ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission plant strengere Auflagen für Lebensmittelwerbung. Nach dem gestern verabschiedeten Vorschlag sollen zahlreiche Slogans wie „hält jung“ oder „verbessert das Wohlbefinden“, die mit einem gesundheitlichen Nutzen werben, verboten werden. Andere Aussagen wie „Kalzium stärkt die Knochen“ oder „Obst ist gesund“ wären dann nur noch nach vorheriger wissenschaftlicher Prüfung und Genehmigung durch das EU-Lebensmittelamt und die Kommission zulässig. Für „erlaubte“ Aussagen solle eine Positivliste erstellt werden. Über den Vorschlag wird voraussichtlich ab September beraten. Mit einer Einigung ist nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.

Ziel der neuen Verordnung sei es, Verbraucher vor einer Irreführung durch „unbewiesene“ und „ungenaue“ Angaben zu schützen, teilte der Verbraucherkommissar David Byrne. Dazu umfasst der Vorschlag auch detaillierte Vorschriften über Nährwertangaben von Lebensmitteln. Vorgesehen sind genau definierte Bedingungen für die Verwendung von insgesamt 24 Begriffen wie „leicht“, „fettarm“ oder „zuckerfrei“. Nach dem Verzeichnis dürfen beispielsweise „Niedrigfettprodukte“ nicht mehr als 3 Prozent Fett enthalten. Lebensmittel die die Aufschrift „ballaststoffreich“ tragen, sollen der Richtlinie zufolge 6 Gramm Ballaststoffe auf 100 Gramm enthalten. 17.07.03



Ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission plant strengere Auflagen für Lebensmittelwerbung. Nach dem gestern verabschiedeten Vorschlag sollen zahlreiche Slogans wie „hält jung“ oder „verbessert das Wohlbefinden“, die mit einem gesundheitlichen Nutzen werben, verboten werden. Andere Aussagen wie „Kalzium stärkt die Knochen“ oder „Obst ist gesund“ wären dann nur noch nach vorheriger wissenschaftlicher Prüfung und Genehmigung durch das EU-Lebensmittelamt und die Kommission zulässig. Für „erlaubte“ Aussagen solle eine Positivliste erstellt werden. Über den Vorschlag wird voraussichtlich ab September beraten. Mit einer Einigung ist nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.

Ziel der neuen Verordnung sei es, Verbraucher vor einer Irreführung durch „unbewiesene“ und „ungenaue“ Angaben zu schützen, teilte der Verbraucherkommissar David Byrne. Dazu umfasst der Vorschlag auch detaillierte Vorschriften über Nährwertangaben von Lebensmitteln. Vorgesehen sind genau definierte Bedingungen für die Verwendung von insgesamt 24 Begriffen wie „leicht“, „fettarm“ oder „zuckerfrei“. Nach dem Verzeichnis dürfen beispielsweise „Niedrigfettprodukte“ nicht mehr als 3 Prozent Fett enthalten. Lebensmittel die die Aufschrift „ballaststoffreich“ tragen, sollen der Richtlinie zufolge 6 Gramm Ballaststoffe auf 100 Gramm enthalten. 17.07.03

EU plant Verbot von Werbeaussagen

Ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission plant strengere Auflagen für Lebensmittelwerbung. Nach dem gestern verabschiedeten Vorschlag sollen zahlreiche Slogans wie „hält jung“ oder „verbessert das Wohlbefinden“, die mit einem gesundheitlichen Nutzen werben, …

Ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission plant strengere Auflagen für Lebensmittelwerbung. Nach dem gestern verabschiedeten Vorschlag sollen zahlreiche Slogans wie „hält jung“ oder „verbessert das Wohlbefinden“, die mit einem gesundheitlichen Nutzen werben, verboten werden. Andere Aussagen wie „Kalzium stärkt die Knochen“ oder „Obst ist gesund“ wären dann nur noch nach vorheriger wissenschaftlicher Prüfung und Genehmigung durch das EU-Lebensmittelamt und die Kommission zulässig. Für „erlaubte“ Aussagen solle eine Positivliste erstellt werden. Über den Vorschlag wird voraussichtlich ab September beraten. Mit einer Einigung ist nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.

Ziel der neuen Verordnung sei es, Verbraucher vor einer Irreführung durch „unbewiesene“ und „ungenaue“ Angaben zu schützen, teilte der Verbraucherkommissar David Byrne. Dazu umfasst der Vorschlag auch detaillierte Vorschriften über Nährwertangaben von Lebensmitteln. Vorgesehen sind genau definierte Bedingungen für die Verwendung von insgesamt 24 Begriffen wie „leicht“, „fettarm“ oder „zuckerfrei“. Nach dem Verzeichnis dürfen beispielsweise „Niedrigfettprodukte“ nicht mehr als 3 Prozent Fett enthalten. Lebensmittel die die Aufschrift „ballaststoffreich“ tragen, sollen der Richtlinie zufolge 6 Gramm Ballaststoffe auf 100 Gramm enthalten. 17.07.03

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Veröffentlicht: 17.07.2003

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