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  • EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel


© Erwin Wodicka/BilderBox.com Die Europäische Kommission hat eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (Health Claims) verabschiedet, die künftig in der EU gültig ist. Die komplette Liste wurde am 25. Mai 2012 im EU-Amtsblatt sowie im Internet veröffentlicht.

Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen. Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Ursprünglich waren aus den EU-Staaten mehr als 44 000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden.

Mit der jetzt veröffentlichten Liste setzt die EU-Kommission Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel um, die „Health-Claims-Verordnung". Noch ausstehend ist die Prüfung von ca. 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen, u. a. zu verschiedenen Mikroorganismen. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 24.05.12 (08.06.12)



© Erwin Wodicka/BilderBox.com
© Erwin Wodicka/BilderBox.com


© Erwin Wodicka/BilderBox.com Die Europäische Kommission hat eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (Health Claims) verabschiedet, die künftig in der EU gültig ist. Die komplette Liste wurde am 25. Mai 2012 im EU-Amtsblatt sowie im Internet veröffentlicht.

Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen. Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Ursprünglich waren aus den EU-Staaten mehr als 44 000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden.

Mit der jetzt veröffentlichten Liste setzt die EU-Kommission Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel um, die „Health-Claims-Verordnung". Noch ausstehend ist die Prüfung von ca. 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen, u. a. zu verschiedenen Mikroorganismen. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 24.05.12 (08.06.12)



EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel

© Erwin Wodicka/BilderBox.com Die Europäische Kommission hat eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (Health Claims) verabschiedet, die künftig in der EU gültig ist. Die komplette Liste wurde …

© Erwin Wodicka/BilderBox.com Die Europäische Kommission hat eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (Health Claims) verabschiedet, die künftig in der EU gültig ist. Die komplette Liste wurde am 25. Mai 2012 im EU-Amtsblatt sowie im Internet veröffentlicht.

Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen. Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Ursprünglich waren aus den EU-Staaten mehr als 44 000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden.

Mit der jetzt veröffentlichten Liste setzt die EU-Kommission Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel um, die „Health-Claims-Verordnung”. Noch ausstehend ist die Prüfung von ca. 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen, u. a. zu verschiedenen Mikroorganismen. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 24.05.12 (08.06.12)

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Veröffentlicht: 08.06.2012

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