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  • EU verschiebt Entscheidung über Importgenehmigung für Bt-Mais


Nachdem am 7. November neue EU-Bestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Kraft getreten sind, befasste sich die Europäische Union mit der Importgenehmigung für eine gentechnisch veränderte Maissorte. Eine Genehmigung wäre der erste konkrete Schritt zur Aufhebung des De-Facto-Moratoriums für die Neuzulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen gewesen. Der Entscheid wurde jedoch auf Dezember verschoben, wie der österreichische Agrarpressedienst AIZ berichtet.

Die in einem EU-Komitee vertretenen Gentechnik-Experten der Mitgliedsländer prüfen vorerst nur die Einfuhr von konserviertem so genannten Bt-11-Gemüsemais. Weitere Zulassungsverfahren zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais und Raps stehen noch an. Sollte das GVO-Produkt im Dezember zugelassen werden, wäre es das erste in der EU seit 1998. In den Regalen werden neue GVO-Produkte wie der Bt-11-Mais frühestens ab Mitte 2004 zu sehen sein. Bei der Umsetzung der Richtlinie für die Kennzeichnungspflicht in nationales Recht gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. 11.11.03



Nachdem am 7. November neue EU-Bestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Kraft getreten sind, befasste sich die Europäische Union mit der Importgenehmigung für eine gentechnisch veränderte Maissorte. Eine Genehmigung wäre der erste konkrete Schritt zur Aufhebung des De-Facto-Moratoriums für die Neuzulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen gewesen. Der Entscheid wurde jedoch auf Dezember verschoben, wie der österreichische Agrarpressedienst AIZ berichtet.

Die in einem EU-Komitee vertretenen Gentechnik-Experten der Mitgliedsländer prüfen vorerst nur die Einfuhr von konserviertem so genannten Bt-11-Gemüsemais. Weitere Zulassungsverfahren zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais und Raps stehen noch an. Sollte das GVO-Produkt im Dezember zugelassen werden, wäre es das erste in der EU seit 1998. In den Regalen werden neue GVO-Produkte wie der Bt-11-Mais frühestens ab Mitte 2004 zu sehen sein. Bei der Umsetzung der Richtlinie für die Kennzeichnungspflicht in nationales Recht gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. 11.11.03

EU verschiebt Entscheidung über Importgenehmigung für Bt-Mais

Nachdem am 7. November neue EU-Bestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Kraft getreten sind, befasste sich die Europäische Union mit der Importgenehmigung für eine gentechnisch veränderte …

Nachdem am 7. November neue EU-Bestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Kraft getreten sind, befasste sich die Europäische Union mit der Importgenehmigung für eine gentechnisch veränderte Maissorte. Eine Genehmigung wäre der erste konkrete Schritt zur Aufhebung des De-Facto-Moratoriums für die Neuzulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen gewesen. Der Entscheid wurde jedoch auf Dezember verschoben, wie der österreichische Agrarpressedienst AIZ berichtet.

Die in einem EU-Komitee vertretenen Gentechnik-Experten der Mitgliedsländer prüfen vorerst nur die Einfuhr von konserviertem so genannten Bt-11-Gemüsemais. Weitere Zulassungsverfahren zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais und Raps stehen noch an. Sollte das GVO-Produkt im Dezember zugelassen werden, wäre es das erste in der EU seit 1998. In den Regalen werden neue GVO-Produkte wie der Bt-11-Mais frühestens ab Mitte 2004 zu sehen sein. Bei der Umsetzung der Richtlinie für die Kennzeichnungspflicht in nationales Recht gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. 11.11.03

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Veröffentlicht: 11.11.2003

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