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  • Europäisches Schulobstprogramm wird aufgestockt


Die Europäische Union (EU) stellt in diesem Jahr mehr Geld für Schulobst zur Verfügung. Insgesamt steigen die Mittel für das Schulobstprogramm von bisher jährlich 90 Mio. € auf 150 Mio. €.

Bundesernährungsminister Dr. Hans-Peter FRIEDRICH appellierte an die Bundesländer, diese Mittel mehr in Anspruch zu nehmen. Deutschland stehen für das kommende Schuljahr 2014/15 voraussichtlich über 19 Mio. € zur Verfügung – statt wie bisher ca. 12 Mio. €. Darüber hinaus wird die EU demnächst einen höheren Beitrag zur Kofinanzierung leisten. Statt bisher 50 % übernimmt Brüssel 75 % der Kofinanzierung, sodass der Eigenanteil der Länder von 50 % auf 25 % sinkt. Damit die Mitgliedstaaten diese Änderungen schon für das kommende Schuljahr nutzen können, werden von Seiten der Europäischen Kommission die Fristen für die Einreichung der Strategien von Ende Januar 2014 auf Ende April 2014 verschoben. Das deutsche Schulobstgesetz muss entsprechend an die EU-Fristen angepasst werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Schulobstgesetzes wurde am 19. Dezember 2013 im Bundesrat beschlossen und wird im Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll spätestens im März 2014 in Kraft treten. Damit wäre der Weg frei für die Länder schon im Schuljahr 2014/15 von den attraktiven Kofinanzierungssätzen zu profitieren. Für das Schuljahr 2014/15 haben bisher acht Länder ihre Teilnahme am EU-Schulobstprogramm bekundet. Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 02.01.2014 (17.01.14)



© Gerhard Seybert/Fotolia.com
© Gerhard Seybert/Fotolia.com


Die Europäische Union (EU) stellt in diesem Jahr mehr Geld für Schulobst zur Verfügung. Insgesamt steigen die Mittel für das Schulobstprogramm von bisher jährlich 90 Mio. € auf 150 Mio. €.

Bundesernährungsminister Dr. Hans-Peter FRIEDRICH appellierte an die Bundesländer, diese Mittel mehr in Anspruch zu nehmen. Deutschland stehen für das kommende Schuljahr 2014/15 voraussichtlich über 19 Mio. € zur Verfügung – statt wie bisher ca. 12 Mio. €. Darüber hinaus wird die EU demnächst einen höheren Beitrag zur Kofinanzierung leisten. Statt bisher 50 % übernimmt Brüssel 75 % der Kofinanzierung, sodass der Eigenanteil der Länder von 50 % auf 25 % sinkt. Damit die Mitgliedstaaten diese Änderungen schon für das kommende Schuljahr nutzen können, werden von Seiten der Europäischen Kommission die Fristen für die Einreichung der Strategien von Ende Januar 2014 auf Ende April 2014 verschoben. Das deutsche Schulobstgesetz muss entsprechend an die EU-Fristen angepasst werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Schulobstgesetzes wurde am 19. Dezember 2013 im Bundesrat beschlossen und wird im Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll spätestens im März 2014 in Kraft treten. Damit wäre der Weg frei für die Länder schon im Schuljahr 2014/15 von den attraktiven Kofinanzierungssätzen zu profitieren. Für das Schuljahr 2014/15 haben bisher acht Länder ihre Teilnahme am EU-Schulobstprogramm bekundet. Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 02.01.2014 (17.01.14)



Europäisches Schulobstprogramm wird aufgestockt

Die Europäische Union (EU) stellt in diesem Jahr mehr Geld für Schulobst zur Verfügung. Insgesamt steigen die Mittel für das Schulobstprogramm von bisher jährlich 90 Mio. € auf 150 Mio. …

Die Europäische Union (EU) stellt in diesem Jahr mehr Geld für Schulobst zur Verfügung. Insgesamt steigen die Mittel für das Schulobstprogramm von bisher jährlich 90 Mio. € auf 150 Mio. €.

Bundesernährungsminister Dr. Hans-Peter FRIEDRICH appellierte an die Bundesländer, diese Mittel mehr in Anspruch zu nehmen. Deutschland stehen für das kommende Schuljahr 2014/15 voraussichtlich über 19 Mio. € zur Verfügung – statt wie bisher ca. 12 Mio. €. Darüber hinaus wird die EU demnächst einen höheren Beitrag zur Kofinanzierung leisten. Statt bisher 50 % übernimmt Brüssel 75 % der Kofinanzierung, sodass der Eigenanteil der Länder von 50 % auf 25 % sinkt. Damit die Mitgliedstaaten diese Änderungen schon für das kommende Schuljahr nutzen können, werden von Seiten der Europäischen Kommission die Fristen für die Einreichung der Strategien von Ende Januar 2014 auf Ende April 2014 verschoben. Das deutsche Schulobstgesetz muss entsprechend an die EU-Fristen angepasst werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Schulobstgesetzes wurde am 19. Dezember 2013 im Bundesrat beschlossen und wird im Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll spätestens im März 2014 in Kraft treten. Damit wäre der Weg frei für die Länder schon im Schuljahr 2014/15 von den attraktiven Kofinanzierungssätzen zu profitieren. Für das Schuljahr 2014/15 haben bisher acht Länder ihre Teilnahme am EU-Schulobstprogramm bekundet. Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 02.01.2014 (17.01.14)

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Veröffentlicht: 17.01.2014

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