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  • FDA droht 23andMe mit Verbot von Gentests


Wegen unklarem Nutzen bzw. Risiken droht die amerikanische Gesundheitsbehörde mit einem Verbot der Selbsttest-Kits, mit der Kunden der amerikanischen Firma 23andMe (sprich: twentythreeandme) auf Basis von Speichelproben u. a. ihr Risiko von Erbkrankheiten für rund 75 Euro auf dem Postweg analysieren lassen können (vgl. Beitrag Selftracking in Ernährungs Umschau 3/2013, S. 154).

Die FDA sieht Risiken sowohl im Falle falsch positiver (Angst vor einer Erkrankung, obwohl kein Risiko besteht) als auch falsch negativer Befunde (wenn ein bestehendes Risiko nicht korrekt detektiert wird). Insbesondere die Auslobung als „first step in prevention“ wird kritisiert. 23andMe will nach einer Presseerklärung die Bedenken der FDA ausräumen.

Genetische Untersuchungen von menschlichen Proben sind in Deutschland durch das Gendiagnostikgesetz geregelt.

Auch wenn vielleicht nicht repräsentativ, sind doch die Blog-Einträge z. B. bei Spiegel-Online zu diesem Thema interessant, die mehrheitlich gegen die „Regulierungswut“ der FDA argumentieren: Jeder soll doch selbst sehen, was er mit den Informationen über sein eigenes Genom anfängt. Wenig Skepsis zeigen die Blogger, auch in Zeiten des „NSA-Skandals“ mit Blick auf den Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten, immerhin gehört zu den Investoren von 23andMe auch die Firma Google.

Quellen: www.fda.gov/ICECI/EnforcementActions/WarningLetters/2013/ucm376296.htm vom 22.11.2013,

http://forum.spiegel.de/f22/23andme-us-gesundheitsbehoerde-will-verkauf-von-gentests-stoppen-106990.html (Zugriff am 17.11.2013),

http://mediacenter.23andme.com/press-releases/fda-letter-2013/ (Zugriff am 17.11.2013) (28.11.13)





Wegen unklarem Nutzen bzw. Risiken droht die amerikanische Gesundheitsbehörde mit einem Verbot der Selbsttest-Kits, mit der Kunden der amerikanischen Firma 23andMe (sprich: twentythreeandme) auf Basis von Speichelproben u. a. ihr Risiko von Erbkrankheiten für rund 75 Euro auf dem Postweg analysieren lassen können (vgl. Beitrag Selftracking in Ernährungs Umschau 3/2013, S. 154).

Die FDA sieht Risiken sowohl im Falle falsch positiver (Angst vor einer Erkrankung, obwohl kein Risiko besteht) als auch falsch negativer Befunde (wenn ein bestehendes Risiko nicht korrekt detektiert wird). Insbesondere die Auslobung als „first step in prevention“ wird kritisiert. 23andMe will nach einer Presseerklärung die Bedenken der FDA ausräumen.

Genetische Untersuchungen von menschlichen Proben sind in Deutschland durch das Gendiagnostikgesetz geregelt.

Auch wenn vielleicht nicht repräsentativ, sind doch die Blog-Einträge z. B. bei Spiegel-Online zu diesem Thema interessant, die mehrheitlich gegen die „Regulierungswut“ der FDA argumentieren: Jeder soll doch selbst sehen, was er mit den Informationen über sein eigenes Genom anfängt. Wenig Skepsis zeigen die Blogger, auch in Zeiten des „NSA-Skandals“ mit Blick auf den Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten, immerhin gehört zu den Investoren von 23andMe auch die Firma Google.

Quellen: www.fda.gov/ICECI/EnforcementActions/WarningLetters/2013/ucm376296.htm vom 22.11.2013,

http://forum.spiegel.de/f22/23andme-us-gesundheitsbehoerde-will-verkauf-von-gentests-stoppen-106990.html (Zugriff am 17.11.2013),

http://mediacenter.23andme.com/press-releases/fda-letter-2013/ (Zugriff am 17.11.2013) (28.11.13)



FDA droht 23andMe mit Verbot von Gentests

Wegen unklarem Nutzen bzw. Risiken droht die amerikanische Gesundheitsbehörde mit einem Verbot der Selbsttest-Kits, mit der Kunden der amerikanischen Firma 23andMe (sprich: twentythreeandme) auf Basis von Speichelproben u. a. ihr …

Wegen unklarem Nutzen bzw. Risiken droht die amerikanische Gesundheitsbehörde mit einem Verbot der Selbsttest-Kits, mit der Kunden der amerikanischen Firma 23andMe (sprich: twentythreeandme) auf Basis von Speichelproben u. a. ihr Risiko von Erbkrankheiten für rund 75 Euro auf dem Postweg analysieren lassen können (vgl. Beitrag Selftracking in Ernährungs Umschau 3/2013, S. 154).

Die FDA sieht Risiken sowohl im Falle falsch positiver (Angst vor einer Erkrankung, obwohl kein Risiko besteht) als auch falsch negativer Befunde (wenn ein bestehendes Risiko nicht korrekt detektiert wird). Insbesondere die Auslobung als „first step in prevention“ wird kritisiert. 23andMe will nach einer Presseerklärung die Bedenken der FDA ausräumen.

Genetische Untersuchungen von menschlichen Proben sind in Deutschland durch das Gendiagnostikgesetz geregelt.

Auch wenn vielleicht nicht repräsentativ, sind doch die Blog-Einträge z. B. bei Spiegel-Online zu diesem Thema interessant, die mehrheitlich gegen die „Regulierungswut“ der FDA argumentieren: Jeder soll doch selbst sehen, was er mit den Informationen über sein eigenes Genom anfängt. Wenig Skepsis zeigen die Blogger, auch in Zeiten des „NSA-Skandals“ mit Blick auf den Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten, immerhin gehört zu den Investoren von 23andMe auch die Firma Google.

Quellen: www.fda.gov/ICECI/EnforcementActions/WarningLetters/2013/ucm376296.htm vom 22.11.2013,

http://forum.spiegel.de/f22/23andme-us-gesundheitsbehoerde-will-verkauf-von-gentests-stoppen-106990.html (Zugriff am 17.11.2013),

http://mediacenter.23andme.com/press-releases/fda-letter-2013/ (Zugriff am 17.11.2013) (28.11.13)

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Veröffentlicht: 28.11.2013

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