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  • Gefahr für die Gesundheit: Schlankheitsmittel aus dem Internet


Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt Verbraucher vor illegalen Schlankheitsmitteln aus dem Internet, da diese eine ernste Gefahr für die Gesundheit sein können. Auffällig an den Produkten, die meist aus dem asiatischen oder osteuropäischen Raum stammen, ist die fehlende deutsche Kennzeichnung mit allgemeinverständlichen Warnhinweisen oder korrekten Angaben zu den wirksamen Bestandteilen. Sie werden beispielsweise unter den Namen Zhen de Shou, Kuajmij, Extrem 2 - the strongest fat burner on earth, Qingqing oder Ultra vermarktet.

In der Internetwerbung werden die Produkte oft als "rein pflanzlich" deklariert, tatsächlich weist das LGL immer wieder chemisch synthetisierte und pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe nach, zum Teil in einer doppelt bis dreifach erhöhten Konzentration im Vergleich zur maximal zugelassenen Dosierung. Einige Präparate sind Arzneimittel, die ohne arzneimittelrechtliche Zulassung beworben und vermarktet werden.

Laut LGL kann es aufgrund der irreführenden Aufmachung, der falschen Deklaration und des hohen Arzneistoffgehalts zu schweren Nebenwirkungen kommen und im schlimmsten Fall tödlich enden. Das LGL rät Verbrauchern, sich bei gesundheitlichen Problemen mit dem Gewicht direkt an einen Arzt oder Apotheker zu wenden. Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (08.06.09)





Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt Verbraucher vor illegalen Schlankheitsmitteln aus dem Internet, da diese eine ernste Gefahr für die Gesundheit sein können. Auffällig an den Produkten, die meist aus dem asiatischen oder osteuropäischen Raum stammen, ist die fehlende deutsche Kennzeichnung mit allgemeinverständlichen Warnhinweisen oder korrekten Angaben zu den wirksamen Bestandteilen. Sie werden beispielsweise unter den Namen Zhen de Shou, Kuajmij, Extrem 2 - the strongest fat burner on earth, Qingqing oder Ultra vermarktet.

In der Internetwerbung werden die Produkte oft als "rein pflanzlich" deklariert, tatsächlich weist das LGL immer wieder chemisch synthetisierte und pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe nach, zum Teil in einer doppelt bis dreifach erhöhten Konzentration im Vergleich zur maximal zugelassenen Dosierung. Einige Präparate sind Arzneimittel, die ohne arzneimittelrechtliche Zulassung beworben und vermarktet werden.

Laut LGL kann es aufgrund der irreführenden Aufmachung, der falschen Deklaration und des hohen Arzneistoffgehalts zu schweren Nebenwirkungen kommen und im schlimmsten Fall tödlich enden. Das LGL rät Verbrauchern, sich bei gesundheitlichen Problemen mit dem Gewicht direkt an einen Arzt oder Apotheker zu wenden. Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (08.06.09)



Gefahr für die Gesundheit: Schlankheitsmittel aus dem Internet

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt Verbraucher vor illegalen Schlankheitsmitteln aus dem Internet, da diese eine ernste Gefahr für die Gesundheit sein können. Auffällig an den Produkten, …

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt Verbraucher vor illegalen Schlankheitsmitteln aus dem Internet, da diese eine ernste Gefahr für die Gesundheit sein können. Auffällig an den Produkten, die meist aus dem asiatischen oder osteuropäischen Raum stammen, ist die fehlende deutsche Kennzeichnung mit allgemeinverständlichen Warnhinweisen oder korrekten Angaben zu den wirksamen Bestandteilen. Sie werden beispielsweise unter den Namen Zhen de Shou, Kuajmij, Extrem 2 – the strongest fat burner on earth, Qingqing oder Ultra vermarktet.

In der Internetwerbung werden die Produkte oft als “rein pflanzlich” deklariert, tatsächlich weist das LGL immer wieder chemisch synthetisierte und pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe nach, zum Teil in einer doppelt bis dreifach erhöhten Konzentration im Vergleich zur maximal zugelassenen Dosierung. Einige Präparate sind Arzneimittel, die ohne arzneimittelrechtliche Zulassung beworben und vermarktet werden.

Laut LGL kann es aufgrund der irreführenden Aufmachung, der falschen Deklaration und des hohen Arzneistoffgehalts zu schweren Nebenwirkungen kommen und im schlimmsten Fall tödlich enden. Das LGL rät Verbrauchern, sich bei gesundheitlichen Problemen mit dem Gewicht direkt an einen Arzt oder Apotheker zu wenden. Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (08.06.09)

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Veröffentlicht: 08.06.2009

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