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  • Geflügelpest: RKI-Empfehlungen zum Infektionsschutz


Für Menschen ist das Risiko sehr gering, sich mit dem Geflügelpestvirus durch erkranktes Geflügel zu infizieren, teilte das Robert-Koch-Institut mit. Es sollte jedoch auf Grund der Beobachtungen in den Niederlanden ernst genommen werden. Dort sind nach neuesten Zahlen über 80 Menschen nach einer Infektion mit dem aus erkranktem Geflügel stammenden Influenza-A-Virus (H7N7) an Bindehautentzündungen oder erkrankt oder wiesen in einzelnen Fällen grippeähnlichen Symptome auf. Ein Tierarzt starb. Daher gab das RKI jetzt Empfehlungen zum Infektionsschutz heraus.

In erster Linie sollte bei gefährdeten Personen ein ungeschützter Kontakt mit erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermieden werden.

Weitere Maßnahmen betreffen eine prophylaktische antivirale Therapie mit Neuraminidasehemmern für gefährdete Personen. Eine Influenza-Schutzimpfung mit dem aktuellen humanen Impfstoff von nicht geimpften Personen mit möglichem Kontakt zu erkrankten Tieren soll Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden humanen Influenzaviren und dem Erreger der Geflügelpest verhindern. Bei Doppelinfektionen besteht das Risiko, dass sich neue Virusvarianten ausbilden und ein neues, für Menschen gefährlicheres Virus entstehen könnte.

Mittlerweile sind auch deutsche Betriebe auf Grund der Situation in den Niederlanden von den dortigen Maßnahmen berührt, da die Höfe innerhalb der besonderen Überwachungszonen von betroffenen niederländischen Höfen liegen. In den deutschen Betrieben hat das Gesundheitsamt vor Ort bei den Räumungen vorsorglich Schutzmaßnahmen angeordnet.

Zur Geflügelpest im Tierbestand arbeitet die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere. Die Einschätzung möglicher Risiken für den Verbraucher durch tierische Produkte nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor. Hinweise auf ein derartiges Risiko gibt es derzeit nicht.

Bei dem verstorbenen Tierarzt in den Niederlanden gibt es bislang keinen Hinweis auf eine Weitergabe des Erregers, auch nicht bei den engen Kontaktpersonen in der Familie, bei denen allerdings eine Prophylaxe mit Neuraminidasehemmern durchgeführt wurde. Im Jahr 1997 und im Frühjahr 2003 waren in Hongkong mehrere Menschen an einem anderen Vogelgrippe-Erreger (H5N1) erkrankt und einige Patienten an der Infektion verstorben. Auch in diesen Fällen war es nicht zu einer Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch gekommen. 28.04.03



Für Menschen ist das Risiko sehr gering, sich mit dem Geflügelpestvirus durch erkranktes Geflügel zu infizieren, teilte das Robert-Koch-Institut mit. Es sollte jedoch auf Grund der Beobachtungen in den Niederlanden ernst genommen werden. Dort sind nach neuesten Zahlen über 80 Menschen nach einer Infektion mit dem aus erkranktem Geflügel stammenden Influenza-A-Virus (H7N7) an Bindehautentzündungen oder erkrankt oder wiesen in einzelnen Fällen grippeähnlichen Symptome auf. Ein Tierarzt starb. Daher gab das RKI jetzt Empfehlungen zum Infektionsschutz heraus.

In erster Linie sollte bei gefährdeten Personen ein ungeschützter Kontakt mit erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermieden werden.

Weitere Maßnahmen betreffen eine prophylaktische antivirale Therapie mit Neuraminidasehemmern für gefährdete Personen. Eine Influenza-Schutzimpfung mit dem aktuellen humanen Impfstoff von nicht geimpften Personen mit möglichem Kontakt zu erkrankten Tieren soll Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden humanen Influenzaviren und dem Erreger der Geflügelpest verhindern. Bei Doppelinfektionen besteht das Risiko, dass sich neue Virusvarianten ausbilden und ein neues, für Menschen gefährlicheres Virus entstehen könnte.

Mittlerweile sind auch deutsche Betriebe auf Grund der Situation in den Niederlanden von den dortigen Maßnahmen berührt, da die Höfe innerhalb der besonderen Überwachungszonen von betroffenen niederländischen Höfen liegen. In den deutschen Betrieben hat das Gesundheitsamt vor Ort bei den Räumungen vorsorglich Schutzmaßnahmen angeordnet.

Zur Geflügelpest im Tierbestand arbeitet die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere. Die Einschätzung möglicher Risiken für den Verbraucher durch tierische Produkte nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor. Hinweise auf ein derartiges Risiko gibt es derzeit nicht.

Bei dem verstorbenen Tierarzt in den Niederlanden gibt es bislang keinen Hinweis auf eine Weitergabe des Erregers, auch nicht bei den engen Kontaktpersonen in der Familie, bei denen allerdings eine Prophylaxe mit Neuraminidasehemmern durchgeführt wurde. Im Jahr 1997 und im Frühjahr 2003 waren in Hongkong mehrere Menschen an einem anderen Vogelgrippe-Erreger (H5N1) erkrankt und einige Patienten an der Infektion verstorben. Auch in diesen Fällen war es nicht zu einer Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch gekommen. 28.04.03

Geflügelpest: RKI-Empfehlungen zum Infektionsschutz

Für Menschen ist das Risiko sehr gering, sich mit dem Geflügelpestvirus durch erkranktes Geflügel zu infizieren, teilte das Robert-Koch-Institut mit. Es sollte jedoch auf Grund der Beobachtungen in den Niederlanden …

Für Menschen ist das Risiko sehr gering, sich mit dem Geflügelpestvirus durch erkranktes Geflügel zu infizieren, teilte das Robert-Koch-Institut mit. Es sollte jedoch auf Grund der Beobachtungen in den Niederlanden ernst genommen werden. Dort sind nach neuesten Zahlen über 80 Menschen nach einer Infektion mit dem aus erkranktem Geflügel stammenden Influenza-A-Virus (H7N7) an Bindehautentzündungen oder erkrankt oder wiesen in einzelnen Fällen grippeähnlichen Symptome auf. Ein Tierarzt starb. Daher gab das RKI jetzt Empfehlungen zum Infektionsschutz heraus.

In erster Linie sollte bei gefährdeten Personen ein ungeschützter Kontakt mit erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermieden werden.

Weitere Maßnahmen betreffen eine prophylaktische antivirale Therapie mit Neuraminidasehemmern für gefährdete Personen. Eine Influenza-Schutzimpfung mit dem aktuellen humanen Impfstoff von nicht geimpften Personen mit möglichem Kontakt zu erkrankten Tieren soll Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden humanen Influenzaviren und dem Erreger der Geflügelpest verhindern. Bei Doppelinfektionen besteht das Risiko, dass sich neue Virusvarianten ausbilden und ein neues, für Menschen gefährlicheres Virus entstehen könnte.

Mittlerweile sind auch deutsche Betriebe auf Grund der Situation in den Niederlanden von den dortigen Maßnahmen berührt, da die Höfe innerhalb der besonderen Überwachungszonen von betroffenen niederländischen Höfen liegen. In den deutschen Betrieben hat das Gesundheitsamt vor Ort bei den Räumungen vorsorglich Schutzmaßnahmen angeordnet.

Zur Geflügelpest im Tierbestand arbeitet die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere. Die Einschätzung möglicher Risiken für den Verbraucher durch tierische Produkte nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor. Hinweise auf ein derartiges Risiko gibt es derzeit nicht.

Bei dem verstorbenen Tierarzt in den Niederlanden gibt es bislang keinen Hinweis auf eine Weitergabe des Erregers, auch nicht bei den engen Kontaktpersonen in der Familie, bei denen allerdings eine Prophylaxe mit Neuraminidasehemmern durchgeführt wurde. Im Jahr 1997 und im Frühjahr 2003 waren in Hongkong mehrere Menschen an einem anderen Vogelgrippe-Erreger (H5N1) erkrankt und einige Patienten an der Infektion verstorben. Auch in diesen Fällen war es nicht zu einer Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch gekommen. 28.04.03

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Veröffentlicht: 28.04.2003

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