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  • Genetisch veränderte Organismen


Die Diskussion um genetisch veränderter Organismen (GVO) ist nach wie vor aktuell. Es besteht großer Aufklärungsbedarf über Freigabe und Kennzeichnungspflicht. Die Europäische Union reagiert daher auf diese Verunsicherung mit einer neuen Richtlinie zur vorsätzlichen Freigabe genetisch veränderter Organismen. Diese soll zum 17.10.2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Zwei weitere, mehr Transparenz gewährende Verordnungen sollen ebenfalls erlassen werden.

Mit der neuen Richtlinie werden die Vorschriften zur Risikobewertung und das Entscheidungsverfahren für eine Marktfreigabe verschärft. Genveränderte Lebens- und Futtermittel werden vorerst für max. 10 Jahre zugelassen. Zusätzlich fordert die neue Regelung eine allgemeine Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit in allen Stadien der Vermarktung. Da die Sicherheit der GVO von den Merkmalen des künstlichen Gens abhängt, wird bei genveränderten Produkten eine Risikobewertung durchgeführt. Ziele dieser Bewertung sind:

  • die Ermittlung potenzieller unerwünschter Wirkungen unter Berücksichtigung kumulativer und langfristiger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt,
  • die Kontrolle des Produktionsprozesses genveränderter Produkte und
  • die Überprüfung von Risiken im Endprodukt.

Für GVO als Bestandteil von Lebens- und Futtermitteln, welche von einer genveränderten Mais- oder Sojasorte abgeleitet sind, besteht bereits eine Kennzeichnungspflicht. Unterhalb des Schwellenwertes von 1 % wird die Kennzeichnung von genverändertem Material dagegen nicht gefordert, da dieses nach Ansicht der EU-Kommission keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Auch Lebensmittel wie Fleisch oder Milch von Tieren, die mit genetisch veränderten Futtermitteln genährt wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Bereits im Juli 2001 nahm die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge (KOM 2001-182; KOM 2001-425) an. Diese müssen noch vom Europäischem Parlament und Ministerrat angenommen werden und treten spätestens 2003 in Kraft.

Die Vorschläge führen die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel ein, verschärfen geltende Kennzeichnungsvorschriften und legen ein gestrafftes Zulassungsverfahren fest. Sie sollen bestehende Gesetzeslücken schließen und tragen den Anliegen von Bürgern, Verbraucherorganisationen und Wirtschaftsbeteiligten Rechnung. 01.02.02





Die Diskussion um genetisch veränderter Organismen (GVO) ist nach wie vor aktuell. Es besteht großer Aufklärungsbedarf über Freigabe und Kennzeichnungspflicht. Die Europäische Union reagiert daher auf diese Verunsicherung mit einer neuen Richtlinie zur vorsätzlichen Freigabe genetisch veränderter Organismen. Diese soll zum 17.10.2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Zwei weitere, mehr Transparenz gewährende Verordnungen sollen ebenfalls erlassen werden.

Mit der neuen Richtlinie werden die Vorschriften zur Risikobewertung und das Entscheidungsverfahren für eine Marktfreigabe verschärft. Genveränderte Lebens- und Futtermittel werden vorerst für max. 10 Jahre zugelassen. Zusätzlich fordert die neue Regelung eine allgemeine Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit in allen Stadien der Vermarktung. Da die Sicherheit der GVO von den Merkmalen des künstlichen Gens abhängt, wird bei genveränderten Produkten eine Risikobewertung durchgeführt. Ziele dieser Bewertung sind:

  • die Ermittlung potenzieller unerwünschter Wirkungen unter Berücksichtigung kumulativer und langfristiger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt,
  • die Kontrolle des Produktionsprozesses genveränderter Produkte und
  • die Überprüfung von Risiken im Endprodukt.

Für GVO als Bestandteil von Lebens- und Futtermitteln, welche von einer genveränderten Mais- oder Sojasorte abgeleitet sind, besteht bereits eine Kennzeichnungspflicht. Unterhalb des Schwellenwertes von 1 % wird die Kennzeichnung von genverändertem Material dagegen nicht gefordert, da dieses nach Ansicht der EU-Kommission keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Auch Lebensmittel wie Fleisch oder Milch von Tieren, die mit genetisch veränderten Futtermitteln genährt wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Bereits im Juli 2001 nahm die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge (KOM 2001-182; KOM 2001-425) an. Diese müssen noch vom Europäischem Parlament und Ministerrat angenommen werden und treten spätestens 2003 in Kraft.

Die Vorschläge führen die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel ein, verschärfen geltende Kennzeichnungsvorschriften und legen ein gestrafftes Zulassungsverfahren fest. Sie sollen bestehende Gesetzeslücken schließen und tragen den Anliegen von Bürgern, Verbraucherorganisationen und Wirtschaftsbeteiligten Rechnung. 01.02.02



Genetisch veränderte Organismen

Die Diskussion um genetisch veränderter Organismen (GVO) ist nach wie vor aktuell. Es besteht großer Aufklärungsbedarf über Freigabe und Kennzeichnungspflicht. Die Europäische Union reagiert daher auf diese Verunsicherung mit einer …

Die Diskussion um genetisch veränderter Organismen (GVO) ist nach wie vor aktuell. Es besteht großer Aufklärungsbedarf über Freigabe und Kennzeichnungspflicht. Die Europäische Union reagiert daher auf diese Verunsicherung mit einer neuen Richtlinie zur vorsätzlichen Freigabe genetisch veränderter Organismen. Diese soll zum 17.10.2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Zwei weitere, mehr Transparenz gewährende Verordnungen sollen ebenfalls erlassen werden.

Mit der neuen Richtlinie werden die Vorschriften zur Risikobewertung und das Entscheidungsverfahren für eine Marktfreigabe verschärft. Genveränderte Lebens- und Futtermittel werden vorerst für max. 10 Jahre zugelassen. Zusätzlich fordert die neue Regelung eine allgemeine Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit in allen Stadien der Vermarktung. Da die Sicherheit der GVO von den Merkmalen des künstlichen Gens abhängt, wird bei genveränderten Produkten eine Risikobewertung durchgeführt. Ziele dieser Bewertung sind:

  • die Ermittlung potenzieller unerwünschter Wirkungen unter Berücksichtigung kumulativer und langfristiger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt,
  • die Kontrolle des Produktionsprozesses genveränderter Produkte und
  • die Überprüfung von Risiken im Endprodukt.

Für GVO als Bestandteil von Lebens- und Futtermitteln, welche von einer genveränderten Mais- oder Sojasorte abgeleitet sind, besteht bereits eine Kennzeichnungspflicht. Unterhalb des Schwellenwertes von 1 % wird die Kennzeichnung von genverändertem Material dagegen nicht gefordert, da dieses nach Ansicht der EU-Kommission keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Auch Lebensmittel wie Fleisch oder Milch von Tieren, die mit genetisch veränderten Futtermitteln genährt wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Bereits im Juli 2001 nahm die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge (KOM 2001-182; KOM 2001-425) an. Diese müssen noch vom Europäischem Parlament und Ministerrat angenommen werden und treten spätestens 2003 in Kraft.

Die Vorschläge führen die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel ein, verschärfen geltende Kennzeichnungsvorschriften und legen ein gestrafftes Zulassungsverfahren fest. Sie sollen bestehende Gesetzeslücken schließen und tragen den Anliegen von Bürgern, Verbraucherorganisationen und Wirtschaftsbeteiligten Rechnung. 01.02.02

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Veröffentlicht: 01.02.2002

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