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  • Gentechnisch veränderter Mais MON810 – EFSA befürwortet Wiederzulassung


Das Gentechnik-Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bedenken, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Europa erneut zuzulassen. Der Mais wurde 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen. Spätestens nach 10 Jahren müssen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel im Rahmen eines Wiederzulassungsverfahrens eine erneute Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung haben sich die EFSA-Experten damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bacillus thuringiensis-(Bt-) Protein, nicht nur den Schädling Maiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. Dass solche unerwünschten Wirkungen nicht auszuschließen sind, war in den letzten Jahren häufig öffentlich diskutiert worden. Auch die in einigen EU-Ländern, darunter Deutschland, erlassenen Anbauverbote für MON810 werden damit begründet, dass nicht alle Zweifel ausgeräumt seien.

Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Studien etwa zu verschiedenen auch wasserbewohnenden Insekten, Bienen, und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt.

Die EFSA-Experten kommen zu dem Schluss, dass der Mais MON810 als Futter- und Lebensmittel genau so sicher ist wie herkömmlicher Mais. Auf der Grundlage der nun veröffentlichten Stellungnahme wird die EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag für die Neuzulassung von MON810 ausarbeiten, über den die Mitgliedsstaaten abstimmen müssen. Quelle: Transgen (27.07.09)





Das Gentechnik-Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bedenken, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Europa erneut zuzulassen. Der Mais wurde 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen. Spätestens nach 10 Jahren müssen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel im Rahmen eines Wiederzulassungsverfahrens eine erneute Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung haben sich die EFSA-Experten damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bacillus thuringiensis-(Bt-) Protein, nicht nur den Schädling Maiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. Dass solche unerwünschten Wirkungen nicht auszuschließen sind, war in den letzten Jahren häufig öffentlich diskutiert worden. Auch die in einigen EU-Ländern, darunter Deutschland, erlassenen Anbauverbote für MON810 werden damit begründet, dass nicht alle Zweifel ausgeräumt seien.

Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Studien etwa zu verschiedenen auch wasserbewohnenden Insekten, Bienen, und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt.

Die EFSA-Experten kommen zu dem Schluss, dass der Mais MON810 als Futter- und Lebensmittel genau so sicher ist wie herkömmlicher Mais. Auf der Grundlage der nun veröffentlichten Stellungnahme wird die EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag für die Neuzulassung von MON810 ausarbeiten, über den die Mitgliedsstaaten abstimmen müssen. Quelle: Transgen (27.07.09)



Gentechnisch veränderter Mais MON810 – EFSA befürwortet Wiederzulassung

Das Gentechnik-Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bedenken, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Europa erneut zuzulassen. Der Mais wurde 1998 nach den damals geltenden …

Das Gentechnik-Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bedenken, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Europa erneut zuzulassen. Der Mais wurde 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen. Spätestens nach 10 Jahren müssen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel im Rahmen eines Wiederzulassungsverfahrens eine erneute Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung haben sich die EFSA-Experten damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bacillus thuringiensis-(Bt-) Protein, nicht nur den Schädling Maiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. Dass solche unerwünschten Wirkungen nicht auszuschließen sind, war in den letzten Jahren häufig öffentlich diskutiert worden. Auch die in einigen EU-Ländern, darunter Deutschland, erlassenen Anbauverbote für MON810 werden damit begründet, dass nicht alle Zweifel ausgeräumt seien.

Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Studien etwa zu verschiedenen auch wasserbewohnenden Insekten, Bienen, und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt.

Die EFSA-Experten kommen zu dem Schluss, dass der Mais MON810 als Futter- und Lebensmittel genau so sicher ist wie herkömmlicher Mais. Auf der Grundlage der nun veröffentlichten Stellungnahme wird die EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag für die Neuzulassung von MON810 ausarbeiten, über den die Mitgliedsstaaten abstimmen müssen. Quelle: Transgen (27.07.09)

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Veröffentlicht: 27.07.2009

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